Interessante Antworten zu einzelnen Zahnzusatzversicherungen:
Kieferorthopädie
Wir möchten gern für unsere 6 jährige Tochter eine Zahnzusatzversicherung abschießen, die sich auch an kieferorthopädischen Leistungen beteiligt.
Lt. GKV ist die "Einordnung" in KIG 1-2 rein kosmetisch notwending. Bei allen (die ich bis dato gefunden habe) Versicherungen steht, das z.B. 80% in KIG 1-2 übernommen werden, so daß es den medizinisch notwendig ist...?....?....? Wie denn nu? Wenn jetzt nur z.B. leicht schiefe Zähne, dann übernimmt die Vesicherung auch nichts? Ab wann ist es "medizinisch notwendig"???? Ab wann "hat" man KIG 3?
Unsere GKV rät von solchen Versicherungen ab... Aber einige unserer Bekannten / Arbeitskollegen sind jetzt in der Situation, die Kosten der Klammern o.ä. komplett aus eigner Tasche zahlen zu müssen! Und min. 2000 EUR ist ja nicht gerade wenig...
Kann mir jemand einen GUTEN Tip geben?
Antworten zu dieser Frage (Zahnzusatzversicherung) anzeigen:
- Kieferorthopädie - Fluegelchen, 07.04.2008, 11:51
- Kieferorthopädie - www.hanswaizmann.de, 07.04.2008, 14:56
- Kieferorthopädie - Fluegelchen, 07.04.2008, 15:54
- Kieferorthopädie - www.hanswaizmann.de, 07.04.2008, 16:29
- Kieferorthopädie - Fluegelchen, 07.04.2008, 15:54
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