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Kieferorthopädische Behandlung für Kinder
Hallo,
unser Kind hat bisher noch kein Karies, keine Plomben, usw., jedoch ist eine spätere kieferorthopädische Behandlung aufgrund der jetzt bereits zu erkennenden Fehlstellungen der Zähne (Überbiss) notwendig.
Eine genaue Untersuchung durch einen Kieferorthopäden ist noch nicht erfolgt und damit auch keine Einstufung in eine Indikationsgruppe.
Wir wollen eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die einen möglichst hohen Prozentsatz für kieferorthopädische Behandlungen leistet.
1.) Ist die Arag Z100 mit 80% hierfür die "Beste", oder gibt es Zahnzusatzversicherungen die einen höheren Anteil für Kieferorthopädie leisten ?
2.) Wieviel kann z.B eine Kieferorthopädische Behandlung kosten ?
3.) Was bedeutet der nachfolgende Satz in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der ARAG:
<Bei Einstufung in eine der Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3,4 oder 5 besteht ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV>
Bedeutet dies, das sämtliche Kosten von der GKV übernommen werden ?
4.) Werden bei einer Einstufung der KIG 1 oder 2 die Kosten in Höhe von 80% durch die Arag Z100 Zahnzusatzversicherung abgedeckt, d.h nur 20% Eigenanteil ?
5.) Wo liegen die Unterschiede zwischen den KIG 1 bis 5 ?
6.) Ist eine Zahnzusatzversicherung überhaupt notwendig, falls eine Einstufung in KIG 3,4 oder 5 erfolgt und alle Kosten würden von der GKV übernommen werden ?
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- Kieferorthopädische Behandlung für Kinder - rainer, 06.02.2007, 23:12
- Kieferorthopädische Behandlung für Kinder - www.hanswaizmann.de, 13.08.2007, 12:20
- Zahnzusatzversicherung für Kinder - rainer, 13.08.2007, 12:20
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