Interessante Antworten zu einzelnen Zahnzusatzversicherungen:
Welche Versicherung bei 5 Kronen dieWurzelbehandelt sind
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
A)
Wurzelbehandlung:
Ob, bzw. genauer gesagt, nach welchem Zeitraum bei einer solchen Behandlung diese als erfolgreich abgeschlossen angesehen werden kann, kann Ihnen Ihr Zahnarzt sagen. Nach unserer Kenntnis, gibt es nach einer derartigen Behandlung für einen bestimmten Zeitraum (bitte den Zahnarzt fragen wie lang) das Risiko der Nachbehandlung, wenn die Maßnahmen nicht erfolgreich war. Wenn innerhalb dieses Zeitraums kein Nachbehandlungsbedarf auftritt, gelten die Zähne danach regelmäßig als erfolgreich versorgt.
Sobald also eine Wurzelbehandlung in diesem Sinne erfolgreich abgeschlossen ist und keine weiteren Behandlungen angeraten oder notwendig sind, ist ein Abschluss unkompliziert möglich und die erfolgreich behandelten Zähne sind dann später auch mitversichert.
B)
Zähne mit Füllungen oder auch vorhandener Zahnersatz (wie z.B. Brücken, Kronen) werden problemlos mitversichert, sofern diese/r bei Vertragsabschluss vollkommen intakt ist/sind und keine Neuerungen bzw. Reparaturen oder sonstige Behandlungen angeraten bzw. geplant sind. Später auftretende neue Schäden sind dann mitversichert.
Handelt es sich beim vorhandenen Zahnersatz um herausnehmbare Prothesen, ist entscheidend wie viele Zähne ersetzt sind. Es ist dann unter Umständen nicht mehr bei allen Anbietern ein Abschluss möglich.
Ist der vorhandene Zahnersatz bereits älter als 10 Jahre, muss bei einer Antragstellung bei der CSS ein zahnärztlicher Befundbericht dem Antrag hinzugefügt werden. Da ein zahnärztlicher Befundbericht dem Versicherer umfangreiche Informationen zum Zahnzustand liefert, ist in vielen Fällen davon allerdings eher abzuraten.
C)
Knirscherschiene:
Eine Knirscherschiene ist grundsätzlich als laufende Maßnahme im Antrag anzugeben, wenn Gesundheitsfragen gestellt werden. Falls diese Schiene wegen Bruxismus gebraucht wird, wird es für diese Schäden später wohl kaum eine Erstattung geben, da der Schaden ja bereits vor Vertragsabschluss eingetreten ist.
Für eine Knirscherschiene bekommt man einen Leistungsausschluss. Leistungsausschlüsse sind immer so formuliert, dass diese Ursachen unf Folgen umfassen.
Möglich wäre z.B. dennoch ein Abschluss des ERGO Direkt DentiGent, da hier keine Gesundheitsfragen gestellt werden.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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MfG
Dipl. Kfm. Hans Waizmann
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