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Definition Fehlender Zahn für Antrag Zahnzusatzversicherung
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
als „fehlend“ sind bei den meisten Versicherern nur unversorgte Lücken anzugeben, wo derzeit Platz für einen Zahn(-ersatz) ist. Anzugeben sind auch fehlende 7er, wenn keine 8er mehr da sind.
Nicht fehlend sind:
• fehlende 8er (Weisheitszähne);
• „Lückenschlüsse“ – benachbarte Zähne sind komplett zusammengerückt (also ein vollständiger Lückenschluss), so dass überhaupt kein Platz für einen neuen Zahn(-ersatz) vorhanden ist; (würden bei der Central z.B. als „fehlend“ gelten; )
• ersetzte Zähne (z.B. Brücken).
Sollten fehlende Zähne nebeneinander liegen und somit nur "eine" Lücke bilden, müssen im Antrag dennoch beide Zahnnummern eingetragen werden. Das gilt dann als 2 fehlende Zähne.
Bei manchen Versicherern gelten auch Zähne, die durch herausnehmbare Prothesen ersetzt sind als fehlend (z.B. ARAG, CSS).
Beantwortet das Ihre Frage?
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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MfG
Dipl. Kfm. Hans Waizmann
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