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Definition Fehlender Zahn für Antrag Zahnzusatzversicherung

Frage zur Zahnzusatzversicherung von: www.hanswaizmann.de Homepage E-Mail, München, 28.06.2010, 09:24

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

als „fehlend“ sind bei den meisten Versicherern nur unversorgte Lücken anzugeben, wo derzeit Platz für einen Zahn(-ersatz) ist. Anzugeben sind auch fehlende 7er, wenn keine 8er mehr da sind.

Nicht fehlend sind:
• fehlende 8er (Weisheitszähne);
• „Lückenschlüsse“ – benachbarte Zähne sind komplett zusammengerückt (also ein vollständiger Lückenschluss), so dass überhaupt kein Platz für einen neuen Zahn(-ersatz) vorhanden ist; (würden bei der Central z.B. als „fehlend“ gelten; )
• ersetzte Zähne (z.B. Brücken).


Sollten fehlende Zähne nebeneinander liegen und somit nur "eine" Lücke bilden, müssen im Antrag dennoch beide Zahnnummern eingetragen werden. Das gilt dann als 2 fehlende Zähne.

Bei manchen Versicherern gelten auch Zähne, die durch herausnehmbare Prothesen ersetzt sind als fehlend (z.B. ARAG, CSS).

Beantwortet das Ihre Frage?


Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

---
MfG

Dipl. Kfm. Hans Waizmann

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www.hanswaizmann.de - Spezialist für Zahnzusatzversicherung seit 1995

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Antworten zu dieser Frage (Zahnzusatzversicherung) anzeigen:

  • Definition Fehlender Zahn für Antrag Zahnzusatzversicherung - cedrik0, 25.06.2010, 15:24
    • Definition Fehlender Zahn für Antrag Zahnzusatzversicherung - www.hanswaizmann.de, 28.06.2010, 09:24
      • Definition Fehlender Zahn für Antrag Zahnzusatzversicherung - cedrik0, 30.06.2010, 09:54
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