Interessante Antworten zu einzelnen Zahnzusatzversicherungen:
Zahnzusatzversicherung für Kinder
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
allgemein gestellt bedeutet die Frage - Ist eine Zahnzusatzversicherung auch schon für Kinder sinnvoll?
Vorab: man kann die niedrigen Prämien für Kinder nicht langfristig sichern, indem man möglichst frühzeitig in einen Tarif eintritt – die Prämien für Kinder sind nämlich deshalb so günstig, weil sie ohne Altersrückstellungen kalkuliert werden.
Meist werden die Prämien dann im Alter zwischen 16-21 einmalig auf Erwachsenenbeitrag umgestellt (ggf. ist noch ein Ausbildungstarif möglich, bieten manche Versicherer an).
Eine Ausnahme hierbei ist der neue Tarif CSS-ZahnarztPlus, der ja generell auf die Berechnung von Altersrückstellungen verzichtet.
Zahnersatz ist bei Kindern ja meist noch kein Thema und im Bereich Zahnbehandlung übernimmt bei Kindern das meiste ja ohnehin noch die gesetzliche Krankenkasse – möchte man zumindest meinen. Dem ist leider nicht (mehr) so:
Die sog. „Fissurenversiegelung“ wird bei Kindern nur im hinteren Backenzahnbereich von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen (6er und 7er) – für die davor liegenden Backenzähne (4er und 5er) muss man diese Leistung selbst bezahlen.
Wenn man die GOZ-Abrechnung (Ziffer 200) mit Faktor 2,3fach zugrunde legt, kostet diese Fissurenversiegelung pro Zahn 11,64 Euro.
Zahnbehandlungen wie Fissurenversiegelung übernehmen unsere Spitzentarife CSS-ZahnarztPlus und der Arag Z-100 zu 100%. Das macht bei 8 Zähnen (4er und 5er) Gesamtkosten von 93,12 Euro im Jahr, die von CSS und Arag komplett übernommen werden.
Solch hochwertige Tarife lohnen sich praktisch für Kinder schon ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie die ersten Zähne bekommen.
Evtl. kann auch eine professionelle Zahnreinigung schon bei Kindern sinnvoll sein. CSS-Flexi würde bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit auch die Kosten einer PZR für Kinder übernehmen. Die Arag steht hier leider auf dem Standpunkt, dass die prophylaktischen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse ausreichend wären und leistet somit nicht für PZR bei Kindern.
Ein weiterer ganz wichtiger Punkt bei der Versicherung von Kindern ist die Leistung für Kieferorthopädische Behandlungen – diese werden von den gesetzlichen Krankenkassen nämlich nur noch in besonders schweren Fällen übernommen.
Der Zahnarzt / Kieferorthopäde beurteilt den Grad der Fehlstellung nach einem bestimmten System – den sog. Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (kurz KIG) und teilt die Fehlstellung in eine von 5 KIG-Gruppen ein.
Für die Einstufung in Grad 1 gilt: es ist nur eine minimale Fehlstellung vorhanden, deren Korrektur rein aus kosmetischen Gründen sinnvoll ist. Die GKV leistet hierfür nicht.
Für die Einstufung in Grad 2 gilt: eine Behandlung kann zwar aus medizinischer Sicht notwendig sein, wird aber von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt, sprich: die komplette Behandlung muss ggf. aus eigener Tasche gezahlt werden.
Für die Einstufungen 3-5 gilt: hier übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer wirtschaftlichen und zweckmäßigen Behandlung, sprich einer „Standard-Behandlung“ – wer eine hochwertigere Versorgung wünscht - z.B. durchsichtige Brackets o.Ä. - muss die Mehrkosten (die hier oftmals nicht unerheblich sind) selbst bezahlen.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Kieferorthopäden oftmals schon gar nicht mehr bereit sind, eine reine Kassenbehandlung ohne Zuzahlung durchzuführen.
Top-Empfehlung, wenn Sie für Ihre Kinder, einen Tarif mit KFO-Leistung suchen, ist auf jeden Fall der Tarif CSS-ZahnarztPlus.
Der CSS-ZahnarztPlus leistet für Kfo-Behandlung wie folgt:
....
---
MfG
Dipl. Kfm. Hans Waizmann
----------------------------
www.hanswaizmann.de - Spezialist für Zahnzusatzversicherung seit 1995
Antworten zu dieser Frage (Zahnzusatzversicherung) anzeigen:
- Zahnzusatzversicherung für Kinder - cedrik0, 25.06.2010, 15:25
- Zahnzusatzversicherung für Kinder - www.hanswaizmann.de, 28.06.2010, 09:28
- Zahnzusatzversicherung für Kinder - www.hanswaizmann.de, 28.06.2010, 09:28



