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Knierscherschiene - Zahnzusatzversicherung sinnvoll???
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
ganz verstehe ich das nicht, da Sie schreiben, Sie tragen eine Knirscherschiene und gleichzeitig schreiben, es ist alles in Ordnung? Warum tragen Sie dann die Schiene?
Allgemein kann ich Ihre Frage mal folgendermaßen beantworten:
Eine Knirscherschien ist grundsätzlich als laufende Maßnahme im Antrag anzugeben, sofern danach gefragt wird. Wenn die Schiene auch noch wegen Bruxismus gebraucht wird, ist es später tatsächlich schwierig bei der Erstattung, da dann die Versicherung genau prüft, ob sie wirklich leisten muss.
Für eine Knirscherschiene bekommt man i.d.R. einen Leistungsausschluss. Leistungsausschlüsse sind immer so formuliert, dass diese auch Ursachen und Folgen umfassen.
Das bedeutet, einerseits wäre natürlich eine neue Knirscherschiene und alle damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen (z.B. Funktionsdiagnostik) ausgeschlossen. Andererseits, wenn sich später rausstellt, dass der Versicherungsnehmer z.B. 5 Kronen braucht, weil die Zähne durch Bruxismus beschädigt sind, dann würde dafür natürlich ebenfalls nicht geleistet werden, weil das auf die "Vorerkrankung" zurückzuführen ist (also eine Folge davon).
Empfehlenswert wäre z.B. der Tarif ERGO Direkt DentiGent. Warum? Für den Abschluss dieses Tarifes werden keine Gesundheitsfragen gestellt, ein Abschluss ist leicht und für jedermann möglich. Bereits laufende oder angeratene Behandlungen sind auch hier ausgeschlossen. Aber Sie schreiben ja, es ist derzeit alles in Ordnung und es sind keinerlei Maßnahmen angeraten. Wichtig ist, dass das auch der Zahnarzt bei einer entsprechenden Rückfrage durch den Versicherer betätigen könnte.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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MfG
Dipl. Kfm. Hans Waizmann
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