Interessante Antworten zu einzelnen Zahnzusatzversicherungen:
Welche Zahnzusatzversicherung zahlt bei schlechten Zähnen?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
A)
ein wichtiges Versicherungsprinzip lautet:
Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung. Man muss also rechtzeitig versichert sein, damit der danach eintretende Schaden eben auch gedeckt ist.
Bezogen auf Zahnarzt-Zusatzversicherungen bedeutet das:
Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten sogar geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers.
Wie immer gilt für jede Versicherung ein ganz einfacher Satz: Man muss das Haus versichern bevor es brennt bzw. die Zähne möglichst versichern bevor ein konkreter Schadensfall eingetreten ist. Für akute Schäden zahlt kein Zahnzusatzversicherer mehr.
B)
Selbige Problematik noch konkret bezogen auf Wurzelbehandlungen:
Ob, bzw. genauer gesagt, nach welchem Zeitraum bei einer solchen Behandlung diese als erfolgreich abgeschlossen angesehen werden kann, kann Ihnen Ihr Zahnarzt sagen. Nach unserer Kenntnis, gibt es nach einer derartigen Behandlung für einen bestimmten Zeitraum (bitte den Zahnarzt fragen wie lang) das Risiko der Nachbehandlung, wenn die Maßnahmen nicht erfolgreich war. Wenn innerhalb dieses Zeitraums kein Nachbehandlungsbedarf auftritt, gelten die Zähne danach regelmäßig als erfolgreich versorgt.
Sobald also eine Wurzelbehandlung in diesem Sinne erfolgreich abgeschlossen ist und keine weiteren Behandlungen angeraten oder notwendig sind, ist ein Abschluss unkompliziert möglich und die erfolgreich behandelten Zähne sind dann später auch mitversichert.
C)
Ebenso ist es bei bereits vor Vertragsabschluss fehlenden Zähnen:
Grundsätzlich können fehlende Zähne bei manchen Versicherern mit versichert werden.
Aber auch das geht nur, solange ein "Versicherungsfall" bzgl. der fehlenden Zähne noch nicht eingetreten ist. Wenn ein Ersatz der fehlenden Zähne bereits vor Vertragsabschluss notwendig, angeraten oder geplant war, dann können fehlende Zähne nicht mehr mit versichert werden.
Wenn Sie also z.B. schon seit mehreren Jahren einen fehlenden Zahn haben, der nicht ersetzt werden muss und wo auch kein Ersatz angeraten war, dann kann dieser prinzipiell mit versichert werden. Wenn dann irgendwann später ein Ersatz doch mal notwendig sein sollte, dann wäre dieser auch prinzipiell erstattungsfähig.
Wenn Sie aber z.B. erst vor kurzem einen Zahn gezogen bekommen haben, wo der Zahnarzt gesagt hat, dass dieser Zahn ersetzt werden sollte, dann kann dieser natürlich nicht mehr mit versichert werden, weil dann der sog "Versicherungsfall" bereits eingetreten ist.
Hier eine kleine Übersicht:
CSS ZahnarztPlus - keine Mitversicherung fehlender Zähne möglich
ERGO Direkt DentiGent - keine Mitversicherung fehlender Zähne möglich
ARAG Z-100 - Mitversicherung fehlender Zähne möglich (jeweils 10% Zuschlag)
Barmenia ZGPlus - Mitversicherung fehlender Zähne möglich (ab 2 fehlenden Zähnen gibt es
entsprechende Leistungsstaffel)
Central prodent - Mitversicherung fehlender Zähne möglich (jeweils 5 Euro Zuschlag)
Nürnberger ZP80 - Mitversicherung fehlender Zähne möglich (jeweils 20% Zuschlag)
HanseMerkur - Mitversicherung fehlender Zähne möglich (jeweils 3 Euro Zuschlag)
WICHTIGER HINWEIS, den Sie unbedingt beachten müssen:
Eine Versicherung abschließen und dann direkt nach der Wartezeit ein Implantat für eine vor Abschluss bestehende Lücke, finanzieren zu lassen, das funktioniert so im Regelfall natürlich nicht.
Wenn Sie schon relativ bald nach Abschluss der Versicherung fehlende Zähne ersetzen lassen, dann wird der Versicherer wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit entsprechende Rückfragen an den Zahnarzt stellen. Dann kommt es absolut drauf an, ob der medizinische Grund für den Ersatz eines fehlenden Zahnes, tatsächlich und nachweisbar erst nach Vertragsschluss eingetreten ist und Ihr Zahnarzt das .....
---
MfG
Dipl. Kfm. Hans Waizmann
----------------------------
www.hanswaizmann.de - Spezialist für Zahnzusatzversicherung seit 1995
Antworten zu dieser Frage (Zahnzusatzversicherung) anzeigen:
- Welche Zahnzusatzversicherung zahlt bei schlechten Zähnen? - Graziella Pinna, 10.07.2010, 20:30
- Welche Zahnzusatzversicherung zahlt bei schlechten Zähnen? - www.hanswaizmann.de, 12.07.2010, 09:16
- Welche Zahnzusatzversicherung zahlt bei schlechten Zähnen? - www.hanswaizmann.de, 12.07.2010, 09:16



