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Welche Zahnzusatzversicherung zahlt bei schlechten Zähnen?

Frage zur Zahnzusatzversicherung von: www.hanswaizmann.de Homepage E-Mail, München, 12.07.2010, 09:16

Wenn Sie schon relativ bald nach Abschluss der Versicherung fehlende Zähne ersetzen lassen, dann wird der Versicherer wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit entsprechende Rückfragen an den Zahnarzt stellen. Dann kommt es absolut drauf an, ob der medizinische Grund für den Ersatz eines fehlenden Zahnes, tatsächlich und nachweisbar erst nach Vertragsschluss eingetreten ist und Ihr Zahnarzt das nachvollziehbar in Ihrem Fall bestätigen kann, dass hinsichtlich eines fehlenden Zahnes vor Vertragsschluss kein Ersatzbedarf diagnostiziert bzw. gegeben war.

Fest steht, aus verständlichen Gründen ist natürlich ein Problem nicht 100 %-ig ausgeschlossen, insbesondere je kurzfristiger Sie eine Leistung für Ersatz eines oder mehrerer fehlender Zähne bereits kurz nach Vertragsschluss bzw. Ablauf der Wartezeit für Zahnersatz (i.d.R. 8 Monate) einfordern würden. Es liegt auf der Hand, dass wenn Sie erst Jahre später eine Versorgung eines vor Vertragsschluss fehlenden Zahnes plötzlich unerwartet benötigen, das geschilderte Problem, umso weniger auftreten kann. Aber auch dann ist der Versicherer natürlich berechtigt zu erfragen, warum nun der Ersatz eines fehlenden Zahnes medizinisch nach Vertragsschluss erforderlich geworden ist.


Fazit:
Grundsätzlich wäre ein Abschluss einer Versicherung möglich, allerdings keine Mitversicherung bereits bestehender Versicherungsfälle. E
in Abschluss wäre z.B. möglich bei der ERGO Direkt. Auf www.hanswaizmann.de können Sie sich mittels des dortigen Beitragsrechners die Beiträge zu diesem Tarif berechnen. Einfach eine Berechnung durchführen, im Ergebnis finden Sie dann auch diesen Tarif und eine genaue Leistungsbeschreibung dieses Tarifes.



Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

---
MfG

Dipl. Kfm. Hans Waizmann

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www.hanswaizmann.de - Spezialist für Zahnzusatzversicherung seit 1995

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