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Frage zu Angaben im Vertrag Zahnzusatzversicherung
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
in Anträgen wird regelmäßig gefragt, ob eine behandlungsbedürftige Fehlstellung vorhanden ist, bzw. ob derzeit zahnärztliche Behandlungen laufen oder konkret angeraten/geplant sind.
Wenn Sie das jetzt mit „nein“ beantworten und dann nach einem Jahr eine KFO begonnen wird, dann wird der Versicherer natürlich berechtigte Zweifel hegen und Nachforschungen anstellen.
I.d.R. wird dann der Zahnarzt und/oder KFO angeschrieben und um Auskunft gebeten - wenn diese/r dann eindeutig bestätigt, dass vor Abschluss keine behandlungsbedürftige Fehlstellung vorlag und keine Behandlung angeraten war, könnten Sie im Leistungsfall kein Problem kriegen.
Wenn der KFO/Zahnarzt dann aber bestätigt, dass der "Schaden" schon vor Abschluss eingetreten ist, dann kriegen Sie natürlich keine Leistung (weil für Versicherungsfälle, die bereits vor Vertragsabschluss eingetreten sind, natürlich nicht geleistet werden kann).
Fragen Sie ggf. bitte Ihren Zahnarzt, was er dem Versicherer im Falle einer Rückfrage mitteilen müsste.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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MfG
Dipl. Kfm. Hans Waizmann
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Antworten zu dieser Frage (Zahnzusatzversicherung) anzeigen:
- Frage zu Angaben im Vertrag Zahnzusatzversicherung - Beagle, 12.07.2010, 23:27
- Frage zu Angaben im Vertrag Zahnzusatzversicherung - www.hanswaizmann.de, 13.07.2010, 08:52



