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Kontaklinsenersatz bei Signal
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
private Brillen/Sehhilfenleistungen gab es früher regelmäßig nur nach Vorleistung der Kasse, welche ohnehin schon immer sehr gering war und die nunmehr, seit 2004 fast ganz weggefallen ist.
Private Sehhilfenleistungen gibt es daher generell, ab 2004 sogar ohne Kassenvorleistung. Erstattung von Sehhilfen erfolgt bei dem Tarif GE der Signal-Iduna zu 100 % bis max. 165 EUR wie folgt:
Aus Tarif GE: Insgesamt bis 165 EUR für Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen, nach Abzug der GKV-Leistung 100 % Erstattung (Anm. des Verfassers - je Erstattungsfall, d.h. unter Umständen sogar mehrmals; die Erstattung ist auf das Kalenderjahr bezogen).
1. Geleistet wird immer nach Vorleistung der GKV (Anm. Verfasser: Kasse leistet aber nur noch, bei unter 18-Jährigen und schwer Sehbeeinträchtigten). Dann Optikerrechnung minus Vorleistung der Kasse, auf den Rest 100 % Erstattung bis zur Höhe von max. 165 EUR.
2. Fehlt diese Vorleistung der Kasse, wird immer bei nachgewiesener Änderung der Sehschärfe um mind. 0,5 Dioptrin, 100 % der Sehhilfenrechnung erstattet, bis zur Höhe von 165 EUR pro Erstattungsfall im Kalenderjahr. Die Dioptrinänderung soll der Optiker Ihnen auf der Rechnung oder sonstwie bestätigen, gegenüber dem letzten Bezug der Sehhilfe.
3. Ansonsten alle 3 Kalenderjahre Leistung auf eine Sehhilfenrechnung zu 100 % bis 165 EUR. Wer hierbei z.B. am 1.7.2004 begonnen hat für den ist das erste Kalenderjahr am 31.12.2004 vorbei, wer da am 1.12.2004 dann eine Brille ohne Dioptrinänderung bekommt u. zur Erstattung an Signal gibt, hat erneut für Erstattung ohne Dioptrinänderung ab 1.1.2007 Anspruch.
Noch eine Bemerkung zum Nachweis der geänderten Sehschärfenänderung um mindesten 0,5 Dioptrin:
Es benötigt lediglich einen Änderungsnachweis vom Optiker. Es genügt wenn Ihr Optiker eine Sehstärkenänderung ab 0,5 Dioptrin besser oder schlechter gegenüber dem letzten Bezug einer Sehhilfe bestätigt.
Wir haben auch geklärt, wie das Leistungsverhalten für sog. Monatskontaktlinsen bzw. auch für Tageskontaktlinsen ist.
Die Leistung für Sehhilfen aus dem Tarif GE, bezieht sich ja auf das Kalenderjahr und beträgt hier
165 EUR max. pro Kalenderjahr. Weist jemand eine 0,5 Dioptrinänderung nach und bezieht dann sog. Monatskontaktlinsen z.B. für 15 Euro das Stück jeden Monat, werden alle 12 während eines Kalenderjahres bezogenen Monatskontaktlinsen als erstattungsfähig angesehen und daher bis zum Höchstbetrag von 165 EUR im Kalenderjahr erstattet.
Wenn 12 Linsen also im Kalenderjahr bezogen wurden, pro Stück für 15 Euro, verbliebe also eine Eigenanteil von insgesamt nur 15 EUR (Rechengang: Gesamtrechnung 12 x 15 EUR = 180 EUR minus max. Erstattung aus GE 165 EUR = 15 EUR).
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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MfG
Dipl. Kfm. Hans Waizmann
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Antworten zu dieser Frage (Zahnzusatzversicherung) anzeigen:
- Kontaklinsenersatz bei Signal - Nadja, 14.07.2010, 20:44
- Kontaklinsenersatz bei Signal - www.hanswaizmann.de, 15.07.2010, 09:18



