Interessante Antworten zu einzelnen Zahnzusatzversicherungen:
Wechsel der Zahnzusatzversicherung
1. Mitnahme des Schadensfreiheitsrabattes gibt es nicht in der Zahnversicherung
2. Mit 65 ist man nicht zu alt - alle guten Zahnversicherung nehmen auch 65 jährige an, eventuell mit Zahnbefund
3. Wenn jetzt schon etwas angeraten ist, haben Sie keinerlei Chance, dieses irgendwann einmal über eine andere Versicherung abrechnen zu lassen.
Also: wenn das so ist, dass jetzt etwas angeraten ist, bleiben Sie bei Ihrer Versicherung (ich hoffe, die Leistung für die Sie sich "entschieden haben", war noch nicht anhängig vor Abschluss der Versicherung), dann wird zumindest ein Teil bezahlt. Ein Wechsel macht nur Sinn, wenn im Moment alles in Ordnung ist.
Judith Schmied
www.zahnzusatzversicherungen-direkt.de
Antworten zu dieser Frage (Zahnzusatzversicherung) anzeigen:
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