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Kündigungserfahrungen Zahnzusatzversicherung
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
den Vertrag einer Krankenversicherung kann der Versicherer nach einem Schadenfall nicht einfach kündigen. Sie kennen das wahrscheinlich von der KFZ- oder der Privathaftpflicht. Da ist das u.U. möglich. Im Krankenversicherungsbereich allerdings meist nicht.
Im Prinzip würde den deutschen Versicherern während der ersten 3 Vertragsjahre ein solches ordentliches Kündigungsrecht auch zustehen. Darauf verzichten allerdings die meisten, auch z.B. die CSS und die ARAG. Der Versicherer kann ggf. eine Leistung ablehnen, er kann Ihnen aber nicht kündigen, weil Sie versicherte Leistungen in Anspruch nehmen müssen.
Eine Kündigung von Seiten des Versicherers ist also nur dann möglich, wenn Sie Ihre (vor)vertraglichen Pflichten verletzen, z.B. wenn Sie Ihre Beiträge nicht mehr bezahlen können, oder wenn nachgewiesen wird, dass Sie die Gesundheitsfragen im Antrag nicht korrekt beantwortet haben.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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MfG
Dipl. Kfm. Hans Waizmann
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