Interessante Antworten zu einzelnen Zahnzusatzversicherungen:
Zahnzusatzversicherung
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
prinzipiell gibt es kein Gesetz o.Ä., das eine "Doppelversicherung" verbietet. Ganz allgemein wäre das also möglich - das ist sogar im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) explizit geregelt.
Die Versicherungsunternehmen hätten dann "intern" Ausgleichsansprüche gegeneinander.
ABER: Die Versicherer wollen im Regelfall keine "Doppelversicherung" und schreiben das deshalb meist explizit in die Bedingungen rein bzw. fragen gleich im Antragsformular nach bereits bestehenden Zahnzusatzversicherungen.
Ganz unabhängig davon ist allerdings zu sagen: wenn derzeit bereits Behandlungen angeraten sind, („Solange will und kann ich nicht warten.“), können diese sowieso nicht mehr versichert werden. Ein Wechsel bzw. Neuabschluss hätte nicht zur Folge, dass bereits bestehende Versicherungsfälle versichert werden.
Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es grundsätzlich einfach keine Leistung.
Bezogen auf Zahnarzt-Zusatzversicherungen bedeutet das:
Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten sogar geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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MfG
Dipl. Kfm. Hans Waizmann
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- Zahnzusatzversicherung - Reinfall, 19.07.2010, 10:41
- Zahnzusatzversicherung - www.hanswaizmann.de, 19.07.2010, 11:16



