Interessante Antworten zu einzelnen Zahnzusatzversicherungen:
Mein Vertreter/Makler konnte/wollte mir nicht helfen
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
ich muss sagen, das ist jetzt schwer, da wir hier nicht der Betreuer sind und somit beim Versicherer nicht nachfragen können.
Grundsätzlich gilt natürlich immer folgendes:
Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung. Man muss also rechtzeitig versichert sein, damit der danach eintretende Schaden eben auch gedeckt ist.
Bezogen auf Zahnarzt-Zusatzversicherungen bedeutet das:
Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten sogar geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers.
Wenn die Kunststofffüllung z.B. nur eine provisorische Lösung dargestellt hat und es eindeutig schon geplant war, diesen Zahn entsprechend noch zu behandeln, dann wäre ganz klar, dass dafür nicht geleistet wird. Denn ein Provisorium – das sagt ja schon der Name – ist keine abgeschlossene Behandlung.
Haben Sie den Heil- und Kostenplan VOR der Behandlung beim Versicherer eingereicht und die Behandlung auch dann erst begonnen, als das o.k. der Versicherung vorlag? Hatten Sie also schon ein o.k. und dann erst die Absage? Oder haben Sie die Behandlung durchführen lassen und dann die Rechnungen eingereicht und dann hat der Versicherer anteilig einiges rausgestrichen? Haben Sie dort auch schon angefragt, warum die Leistungen nicht übernommen wurden?
Sollte Sie zweitere Vorgehensweise gewählt haben, rate ich ganz einfach für die Zukunft, stets die erstere zu wählen.
Sie sehen schon, es ist schwer bis unmöglich konkretes dazu zu sagen?
Aber vielleicht helfen Ihnen ja auch diese Informationen schon mal ein bisschen weiter.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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MfG
Dipl. Kfm. Hans Waizmann
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