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Zahnersatz während der Wartezeit d. Zahnzusatzversicherung

Frage zur Zahnzusatzversicherung von: www.hanswaizmann.de Homepage E-Mail, München, 23.07.2010, 08:59

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

wurde Ihnen denn bereits eine Behandlung angeraten oder fragen Sie ganz allgemein, was ist, wenn eine Behandlung während der Wartezeit nötig wird, weil ein ganz neuer Schaden kurz nach Abschluss der Versicherung eingetreten ist?


Ein wichtiges Versicherungsprinzip lautet:
Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung. Man muss also rechtzeitig versichert sein, damit der danach eintretende Schaden eben auch gedeckt ist.

Bezogen auf Zahnarzt-Zusatzversicherungen bedeutet das:
Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten sogar geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers.

Wie immer gilt für jede Versicherung ein ganz einfacher Satz: Man muss das Haus versichern bevor es brennt bzw. die Zähne möglichst versichern bevor ein konkreter Schadensfall eingetreten ist. Für akute Schäden zahlt kein Zahnzusatzversicherer mehr.

Wenn ein Schaden neu NACH Vertragsabschluss eintritt, ist dieser im Prinzip auch schon während der Wartezeit mitversichert. Behandlungen, die während der Wartezeit durchgeführt werden, sind jedoch nicht erstattungsfähig. Manchmal gibt es allerdings die Möglichkeit, eine Behandlung dann noch etwas nach hinten zu schieben.




Ein Abschluss kann langfristig gesehen sehr sinnvoll sein, auch dann, wenn eine vor Abschluss angeratene oder schon laufende Maßnahme jetzt nicht mehr versichert werden könnte, sofern schon angeraten bzw. geplant.

Wenn Sie gewöhnlich ein Leben lang, mit Ihren Zähnen, und das sind normalerweise 28 Zähne, jedes Jahr ein- oder sogar zweimal zum Zahnarzt gehen, besteht ein sehr hohes Risiko, dass immer mal wieder was an einem Zahn zu machen ist, wofür Sie sicher zuzahlen müssen. Daher ist eine gute Zahn-Zusatzversicherung grundsätzlich absolut sinnvoll. Es kann an jedem Zahn jederzeit überraschend ein unvorsehbares Problem auftauchen. So fällt z.B. plötzlich eine Plombe heraus oder eine Krone/Brücke ist plötzlich nicht mehr intakt und muss erneuert werden. Sogar wenn Sie gerade 1, 2, 3 Implantate machen lassen, kann es ja durchaus passieren, dass Sie die Implantate nicht vertragen oder aus irgendeinem anderen Grund schlecht halten und schon 2-3 Jahre später oder gar noch früher wieder raus müssen. Wenn diese Implantate zunächst erfolgreich eingesetzt worden sind und es den Anschein hatte, als würden diese halten, dann gilt der Schutz.

Daher unser Tipp: Schließen Sie, auch wenn bereits angeratene oder laufende Maßnahmen nicht mehr versichert werden können, trotzdem eine Zahnzusatzversicherung für künftige Fälle ab! Entweder sofort (einen Tarif, der auch bei laufender/angeratener Behandlung abgeschlossen werden kann, wie z.B. Tarife Signal A/B, ERGO Direkt DentiGent oder Central prodent; ganz klar aber auch hier ohne Versicherungsschutz für die angeratenen/laufenden Behandlungen und sich daraus direkt ergebende Folgebehandlungen) oder dann, wenn die Maßnahmen beendet sind und nichts mehr ansteht.
(Bei laufender oder angeratener Behandlung muss bei vielen Versicherern ein zahnärztlicher Befundbericht dem Antrag beigelegt werden; davon ist häufig abzuraten.)

Wenn Sie z.B. jetzt 30 Jahre alt sind, können Sie davon ausgehen, dass eine gute Zahnzusatzversicherung Ihnen jetzt abgeschlossen, für die nächsten rund 50 Zahnarztbesuche viele Kosten übernehmen bzw. viele hohe Eigenanteile ersparen wird, Ihnen daher letztendlich langfristig sehr, sehr wertvolle Dienste leisten wird.

Kurzum: Auch wenn Sie jetzt eine konkrete Maßnahme nicht mehr in die Erstattung bekommen können. Leistungen später sind fast so sicher, wie das Amen in der Kirche. Kein Zahnersatz hält ewig. Beim jährlichen Zahnarztbesuch, kann auch beim nächsten schon wieder ein Problem überraschend auftreten. Dieses Problem und damit verbundene Kosten können Sie absichern.


Aber wie gesagt – entscheidend ist erst einmal, wie denn genau Ihre Frage gemeint war. Sollte diese noch nicht beantwortet sein, dann bitte einfach noch einmal melden!


Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

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MfG

Dipl. Kfm. Hans Waizmann

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www.hanswaizmann.de - Spezialist für Zahnzusatzversicherung seit 1995

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  • Zahnersatz während der Wartezeit d. Zahnzusatzversicherung - sam821, 22.07.2010, 19:26
    • Zahnersatz während der Wartezeit d. Zahnzusatzversicherung - www.hanswaizmann.de, 23.07.2010, 08:59

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