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Keramikkrone über Milchzahn, kündigt Zahnzusatzversicherung?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
A)
Hier muss ich rückfragen: Sind Sie über uns (www.hanswaizmann.de) versichert? Und welchen Tarif bei welchem Versicherer besitzen Sie?
Wenn Sie bei uns (www.hanswaizmann.de) Kunde sind, genießen Sie ja den vollen WaizmannPro-Service. Bitte schicken Sie uns in diesem Fall Ihre Anfrage an info@hanswaizmann.de oder an ihre persönliche von uns erhaltene Emailadresse. Bitte im Betreff Ihren Namen, Vornamen, Ihre Kundennummer bei uns und Ihre Versicherungsnummer mitteilen.
Wenn Sie woanders abgeschlossen haben, sollten Sie sich an Ihren Vertreter oder Makler wenden. Der wurde ja für den Abschluss auch bezahlt und dementsprechend muss der sich dann auch um Ihre Fragen bzw. um Ihre Betreuung kümmern.
Sollten Sie jedoch von Ihrem Vertreter oder Makler keine oder nur unzureichende Hilfe erhalten, dann melden Sie sich bitte erneut, mit Stichwort: Mein Vertreter/Makler konnte/wollte mir nicht helfen. Dann
werden wir Ihr Ihnen entgegenkommend helfen und Ihre Frage beantworten.
Und wenn es sich um einen Tarif handelt, den wir gar nicht vermitteln, dann sollten Sie sich am besten auch an Ihren Berater wenden. Wir können und wollen verständlicherweise nur etwas sagen über Anbieter, die wir empfehlen und auch vertreiben und deren Kunden wir betreuen.
B)
Den Vertrag einer Krankenversicherung kann der Versicherer nach einem Schadenfall nicht einfach kündigen. Sie kennen das wahrscheinlich von der KFZ- oder der Privathaftpflicht. Da ist das u.U. möglich. Im Krankenversicherungsbereich allerdings meist nicht.
Im Prinzip würde den deutschen Versicherern während der ersten 3 Vertragsjahre ein solches ordentliches Kündigungsrecht auch zustehen. Darauf verzichten allerdings die meisten, auch z.B. die CSS und die ARAG. Der Versicherer kann ggf. eine Leistung ablehnen, er kann Ihnen aber nicht kündigen, weil Sie versicherte Leistungen in Anspruch nehmen müssen.
Eine Kündigung von Seiten des Versicherers ist also nur dann möglich, wenn Sie Ihre (vor)vertraglichen Pflichten verletzen, z.B. wenn Sie Ihre Beiträge nicht mehr bezahlen können, oder wenn nachgewiesen wird, dass Sie die Gesundheitsfragen im Antrag nicht korrekt beantwortet haben.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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MfG
Dipl. Kfm. Hans Waizmann
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- Keramikkrone über Milchzahn, kündigt Zahnzusatzversicherung? - milkyway28, 27.07.2010, 16:04
- Keramikkrone über Milchzahn, kündigt Zahnzusatzversicherung? - www.hanswaizmann.de, 28.07.2010, 09:40



