Frage: Prophylaxe bei Kindern Arag Z100 - Zahnzusatzversicherung

Frage von: Bri am 19.11.2007 um 13:33:08

Hallo,
ich habe eine spezielle Frage für den Tarif Z100 der Arag bei Kindern.
Ich bin sehr Prophylaxe orientiert in Bezug auf meine Kinder. Im Vorfeld habe ich mich genau informiert und habe mich dann im Januar diesen Jahres für den Tarif Z100 entschieden. Nach meiner Bitte hat mit die Arag speziell für meine Kinder und mich eine Auflistung gegeben, was in Bezug auf Leistung enthalten ist. PZR + Versiegelung der kariesfreien Fissuren für uns alle drei. Eine PZR für uns alle Drei wurde mir im Mai nach Ablauf der Wartezeit ohne Probleme erstattet. Auf meine Empfehlung hin, haben noch drei Bekannte diesen Tarif für Ihre Kinder abgeschlossen.
Ebenfalls wurde bei diesen Kindern eine PRZ durchgeführt und in Rechnung gestellt. Plötzlich wird die PZR bei diesen Kindern nicht mehr erstattet. ???? Und nach Durchsicht im Internet finde ich plötzlich überall Vermerke, daß die PZR für Kinder nicht mehr erstattet wird.
Jetzt meine Frage: Wenn ich schriftlich für mich und meine Kinder diese Zusage für die Erstattung der PZR bekommen habe, ist das so einfach, die Versicherungsbedingungen einfach so zu ändern???? In keinem Flyer der Arag ist die PZR für Erwachsene beschränkt!!!! Genausowenig wie vermerkt ist, daß nur die bleibenden Zähne versiegelt werden, die Milchzähne jedoch nicht!!!!
Ich finde es unmöglich, daß bei gleichen Versicherungsbedingungen, bei gleicher Situation, gleiches Alter der Kinder und vor allem der gleiche Tarif, unterschiedlich erstattet wird. Und vorallem einfach etwas zu ändern, was definitiv bei Vertragsabschluß nirgendwo in meinen Unterlagen im Kleingedruckten steht.

Meine Frage: Muß man das einfach hinnehmen?? Ich muß dazu sagen, daß ich eigentlich zu Beginn sehr angetan von diesem Tarif war und viele Empfehlungen für diesen ausgesprochen habe. Was ich jetzt etwas bedauere.

Ich hoffe, Sie können mir in diesem Falle etwas mehr Auskunft geben.

Vielen Dank im voraus

Bri

Re: Prophylaxe bei Kindern Arag Z100 - Zahnzusatzversicherung

Frage von: Hanswaizmann am 19.11.2007 um 13:33:08 beantwortet


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Hallo Bri,

so weit ich weiß ist das beim Z-100 schon von Anfang an so geregelt - wusste ich natürlich auch nicht vom ersten Tag an, aber irgendwann sind wir drauf gekommen, dass die Arag das eben nicht zahlen möchte bei Kindern.

Die Arag hat uns mitgeteilt, dass (ihrer Auffassung nach) für Kinder über die Abrechnungsziffern IP1 bis IP5 ausreichende prophylaktische Maßnahmen für Kinder von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Daher hält die Arag eine professionelle Zahnreinigung bei Kindern nicht für notwendig oder sinnvoll und verweigert die Erstattung.

Da stellt sich die Frage, ob das korrekt ist?

Ich persönlich bin der Auffassung, dass das nicht in Ordnung ist.

Habe schon öfter von fachlicher Seite gehört, dass eine prof. Zahnreinigung eben auch bei Kindern über die Leistungen der GKV hinausgeht und sehr sinnvoll ist. Wenn man für so was nicht leisten möchte, dann sollte man das klipp und klar in die Tarifbedingungen schreiben.

Die Bedingungen des Tarifes wurden nicht geändert - darin ist keine Aussage zu dieser Thematik vermerkt, d.h. wir haben es hier mit "Erstattungspraxis" der Arag zu tun, die eben nicht eindeutig in den Bedingungen geregelt ist.


Weiters stellt sich die Frage, was man dagegen tun kann?

Reklamieren - die Frage ist nur, ob das von Erfolg gekrönt ist. Ich würde folgende Vorgehensweise empfehlen:

1. lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt eine ausführliche Begründung geben, warum die gesetzlich zustehenden Prophylaxeleistungen (IP1 bis 5) auch bei Kindern nicht ausreichend sind und warum aus medizinischer Sicht eine PZR auch bei Kindern Sinn macht.

2. das würde ich dann ggf. an die Arag schicken mit Bitte, Ihre Leistungspraxis zu überdenken und mit leichter Androhung, den Anspruch notfalls gerichtlich geltend zu machen.

3. wenn das nichts hilft, könnten Sie sich beim Ombudsmann für die private Krankenversicherung beschweren und um Hilfe bitten:

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstr. 13, 10117 Berlin
Telefon: 01802/55 04 44
Telefax: 030/20 45 89 31
web: www.pkv-ombudsmann.de


4. falls das alles wirklich nichts hilft, kann wirklich nur noch ein Gericht über einen solchen Sachverhalt entscheiden. Die Frage ist eben, ob man einen solchen Aufwand betreiben sollte.


MfG

Hans Waizmann



» Hallo,
» ich habe eine spezielle Frage für den Tarif Z100 der Arag bei Kindern.
» Ich bin sehr Prophylaxe orientiert in Bezug auf meine Kinder. Im Vorfeld
» habe ich mich genau informiert und habe mich dann im Januar diesen Jahres
» für den Tarif Z100 entschieden. Nach meiner Bitte hat mit die Arag speziell
» für meine Kinder und mich eine Auflistung gegeben, was in Bezug auf
» Leistung enthalten ist. PZR + Versiegelung der kariesfreien Fissuren für
» uns alle drei. Eine PZR für uns alle Drei wurde mir im Mai nach Ablauf der
» Wartezeit ohne Probleme erstattet. Auf meine Empfehlung hin, haben noch
» drei Bekannte diesen Tarif für Ihre Kinder abgeschlossen.
» Ebenfalls wurde bei diesen Kindern eine PRZ durchgeführt und in Rechnung
» gestellt. Plötzlich wird die PZR bei diesen Kindern nicht mehr erstattet.
» ???? Und nach Durchsicht im Internet finde ich plötzlich überall Vermerke,
» daß die PZR für Kinder nicht mehr erstattet wird.
» Jetzt meine Frage: Wenn ich schriftlich für mich und meine Kinder diese
» Zusage für die Erstattung der PZR bekommen habe, ist das so einfach, die
» Versicherungsbedingungen einfach so zu ändern???? In keinem Flyer der Arag
» ist die PZR für Erwachsene beschränkt!!!! Genausowenig wie vermerkt ist,
» daß nur die bleibenden Zähne versiegelt werden, die Milchzähne jedoch
» nicht!!!!
» Ich finde es unmöglich, daß bei gleichen Versicherungsbedingungen, bei
» gleicher Situation, gleiches Alter der Kinder und vor allem der gleiche
» Tarif, unterschiedlich erstattet wird. Und vorallem einfach etwas zu
» ändern, was definitiv bei Vertragsabschluß nirgendwo in meinen Unterlagen
» im Kleingedruckten steht.
»
» Meine Frage: Muß man das einfach hinnehmen?? Ich muß dazu sagen, daß ich
» eigentlich zu Beginn sehr angetan von diesem Tarif war und viele
» Empfehlungen für diesen ausgesprochen habe. Was ich jetzt etwas bedauere.
»
» Ich hoffe, Sie können mir in diesem Falle etwas mehr Auskunft geben.
»
» Vielen Dank im voraus
»
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