Frage: Mitversicherung einer Zahnlücke ARAG Z100

Frage von: tester am 24.01.2007 um 08:21:43

Hallo. Ich interessiere mich für Ihre Arag Z100-Versicherung:

Ich habe eine Zahnlücke (5er) und keine Weisheitszähne mehr. Ansonsten ist noch alles da. Bin männlich, 36, GKV, geringes Einkommen, in fast jedem Zahn ist schon irgendeine Füllung/Krone/Inlay drin. Bevorzuge wann immer möglich hochwertige Kunststoffmehrschichtfüllungen (die kann man halt problemlos öffnen und schliessen) und lehne Amalgam ab.

1.)Die Arag Z100 scheint mir da am sinnvollsten (wegen Zahnbehandlung=Kunststoff), wenn auch nicht ganz billig. Was meine Sie?!

2.)Mein Zahnarzt meint ich könne die Lücke offen lassen oder auch schliessen.
Wie läuft das jetzt ab: Muss er mir das für den Antrag schriftlich geben? Muss ich Ihnen das mitschicken/faxen?


3.)Alternativ: Wenn ich die Lücke (zB. durch Brücke) jetzt auf meine Kosten schliessen lasse: Muss ich dann trotzdem die 2 Eur/Monat Aufschlag an die Arag für den fehlenden Zahn zahlen (der fehlt doch dann nicht mehr, sondern ist ersetzt)?
Anders gefragt: Erst versichern und dann irgendwann evtl. mal schliessen lassen? Oder jetzt schliessen lassen und dann erst versichern (um ggfs. die 2 Eur/mtl. zu sparen)?

4.)Was passiert, wenn dann später mal eines Tages die umliegenden Zähne für eine Brücke nicht mehr fest genug sind. Würde die Arag dann für ein Implantat für den 5er leisten? Oder mit der Begründung nicht, dass der 5er ja schliesslich schon vor Versicherungsbeginn gefehlt hat?

Danke schonmal. :O)

Re: Mitversicherung einer Zahnlücke ARAG Z100

Frage von: Hanswaizmann am 24.01.2007 um 08:21:43 beantwortet


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Hallo,

1. ja

2. nein, das brauchen Sie sich nicht schriftlich geben zu lassen. Sofern Ihr Zahnarzt also noch keinerlei konkrete Behandlungsmaßnahmen angeraten oder geplant hat (das scheint der Fall zu sein), können Sie den fehlenden Zahn bei der Arag gegen 10% Beitragszuschlag mitversichern.

Ihr Zahnarzt müsste das nur eventuell später bestätigen, sofern der Versicherer eine Rückfrage beim Zahnarzt durchführt.

Wenn das der Fall ist u. somit der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist und Sie den Zuschlag für diesen fehlenden Zahn bezahlen, dann ist dieser natürlich auch später mitversichert u. die Arag würde ggf. z.B. ein Implantat erstatten.

3. Sie könnten natürlich auch schon sofort eine Brücke auf eigene Kosten setzen lassen u. danach den Arag Z-100 abschließen - dann müssten Sie natürlich keinen Zuschlag bezahlen

4. siehe 2.

MfG

Hans Waizmann

Re: Mitversicherung einer Zahnlücke ARAG Z100

Frage von: tester am 24.01.2007 um 08:21:43 beantwortet

Noch eine Frage. Ich habe gelesen, dass man (z.B. bei Nichtgefallen, oder weil man halt nicht zufrieden ist) erst frühestens nach 3 Jahren ordentlich kündigen kann. Stimmt das?

Ich bekomme Hartz4. Würden Sie mir da dennoch zu der Arag Z100 raten, oder eher zu einer anderen Zahnzusatzversicherung? (Da ich ja von der GKV Leistungen wohl nach Härtefallregelung bekomme?!)

Re: Mitversicherung einer Zahnlücke ARAG Z100

Frage von: Hanswaizmann am 24.01.2007 um 08:21:43 beantwortet


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Hallo Tester,

1. ja, die Mindestvertragsdauer beträgt bei der Arag 3 Jahre (das ist üblich - meist 2 oder 3 Jahre Mindestvertragsdauer).

2. sofern Sie nach der Härtefallregelung den doppelten Festzuschuss erhalten, würde ich Ihnen grundsätzlich eher die Tarife Signal A oder B empfehlen, weil sich der doppelte Festzuschuss dort bemerkbar macht.

Bei der Arag hingegen wird die volle GKV-Leistung angerechnet und bis 80% "aufgefüllt" --> d.h. bei der Arag hätten Sie gar nichts von der Härtefall-Leistung.

Da würde ich Ihnen dann eher Signal B empfehlen (oder Signal A, falls Sie zusätzlich z.B. auch Heilpraktiker versichern möchten).

MfG

Hans Waizmann

Re: Mitversicherung einer Zahnlücke ARAG Z100

Frage von: tester am 24.01.2007 um 08:21:43 beantwortet

2. sofern Sie nach der Härtefallregelung den doppelten Festzuschuss

Re: Mitversicherung einer Zahnlücke ARAG Z100

Frage von: Hanswaizmann am 24.01.2007 um 08:21:43 beantwortet


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Hallo Tester,

grundsätzlich haben Sie da schon Recht - Arag Z-100 hat sicherlich die höheren Zahnleistungen, auch mit Härtefall-Regelung.

Aber Sie dürfen ja auch nicht übersehen, dass Signal A u. B noch Ergänzungsleistungen bieten, die bei der Arag gar nicht dabei sind.

Signal B = Brille, Kurtagegeld und AKV

Signal A = Brille, Kurtagegeld, AKV, Heilmittel, Hilfsmittel und Heilpraktiker

Also wenn Sie auf all diese Leistungen bewusst komplett verzichten möchten, können Sie schon Arag Z-100 machen, aber mit der Härtefall-Regelung erreicht man m.E. bei den Signal-Tarifen ein besseres PREIS-LEISTUNGS-Verhältnis.

Und ich weiss ja nicht, wie es bei Ihnen finanziell so aussieht, aber mit Hartz4 dachte ich, müsste man schon eher aufs Geld schauen, daher denke ich wäre, Signal B z.B. mit günstigerem Preis-Leistungsverhältnis interessanter.

Wenns Ihnen auf gut Deutsch gesagt "wurscht" ist, ob Sie 10, 20 oder 30 Euro monatlich zahlen müssen und einfach nur die "absolut" BESTEN Leistungen im Zahnbereich versichern möchten --> dann können Sie natürlich auch Arag Z-100 machen.

MfG

Hans Waizmann


Re: Mitversicherung einer Zahnlücke ARAG Z100

Frage von: tester am 24.01.2007 um 08:21:43 beantwortet

Wenns Ihnen auf gut Deutsch gesagt "wurscht" ist, ob Sie 10, 20 oder 30

Re: Mitversicherung einer Zahnlücke ARAG Z100

Frage von: tester am 24.01.2007 um 08:21:43 beantwortet

Kosten der Behandlung: 4000 Eur (Implantat)

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