Frage: CSS - Implantatbrücke
Frage von: ante40 am 20.01.2008 um 14:28:36
Hallo Herr Weizmann
Auf der Suche nach einer guten Zusatzversicherung bin auf die CSS gestoßen.
Eine Frage dazu.Ich habe eine Lücke im Backenbereich.Kosten werden bei fehlenden
Zähnen ja nicht übernommen bzw. auch nicht für Ankerzähne.Wenn vielleicht in ein paar Jahren die " Ankerzähne" ersetzt werden müssen und dadurch auch der fehlende Zahn mit ersetzt wird ( Implantatbrücke), welche Leistungen werden von der CSS geleistet? Nur anteilmäßig die beiden Ankerzähne, garnichts
oder ????
Danke im vorraus für Ihre Antwort
mfG Ante40
Re: CSS - Implantatbrücke
Frage von: Hanswaizmann am
20.01.2008 um 14:28:36 beantwortet
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Hallo Ante40,
was ist denn eine Implantatbrücke?
Mir ist nicht 100%ig klar, worauf Sie genau hinauswollen.
Ich versuche es mal mit einem Beispiel:
Ihnen fehlt beim Vertragsabschluss z.B. der Zahn Nr. 35.
Der Ersatz dieses Zahnes ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sofern dieser Zahn mittels einer neuen Brücke ersetzt werden soll, müssen ja auch die Nachbarzähne 34 und 36 mit überkront werden, weil sie als Brückenpfeiler dienen. In diesem Fall wird für die gesamte Brücke nicht geleistet.
Nehmen wir dann an, dass folgendes passiert:
der Zahn Nummer 34 muss auch noch gezogen werden.
Es wird dann eine Brücke über 33, 34, 35 und 36 gemacht.
In diesem Fall könnte man davon ausgehen, dass die CSS evtl. 1/4 der Kosten als "erstattungsfähig" anerkennen würde.
Derartige Fälle müssen allerdings im Einzelfall von der CSS genauer geprüft werden, weil ja bei einer umfangreichen Brückenkonstruktion über mehrere Zähne evtl. auch prozentual gesehen höhere Kosten anfallen, als bei einer "einfachen" Brücke mit nur 3 Gliedern.
Die Frage kann, wenn ich sie so richtig verstanden habe, leider so pauschal nicht beantwortet werden - hängt dann vom Einzelfall ab.
MfG
Hans Waizmann
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