Frage: Continentale Zahnzusatzversicherung CEZK - Kosten Implantate

Frage von: ml am 15.05.2008 um 17:39:44

Hallo,

ich habe eine CEZK als Zahnzusatzversicherung bei der Continentalen und möchte zwei Implantate einsetzen lassen. In der Conti-werbung heißt es, dass die Conti zusammen mit der gkv 75% der kosten übernimmt. Heißt für mich: 75% der kosten dieser gesamten Leistung / Maßnahme, die vom Zahnarzt und Chirurg in Rechnung gestellt werden.

Die conti sieht das etwas anders. Nach Vorlage der beiden Heil- und Kostenpläne (Zahnarzt & Chirurg) bekomme ich die Antwort, dass viele der angezogenen Positionen nicht im Leistungsumfang des cezk enthalten sind. Beispielsweise
1) begleitende Zahnbehandlungen (Pos Ä5004),
2) chirurgische und gnathologische Leistungen (Ä2730; Ä2381; Ä2670; Ä2675; Ä444; Ä2442;Ä2583; bio-gide, bio-oss, Membran-Nägel, 802 GOZ) und
3) mehrfach berechnete Positionen (905 GOZ; 508 GOZ; 519 GOZ; 504 GOZ) nicht abrechenbar sind.

Ist das (juristisch) korrekt und für mich tolerierbar unter dem Gesichtspunkt, dass die conti so wie oben beschrieben wirbt?
Haben evtl. die beiden Ärzte nicht die korrekten leistungspositionen, die abgelehnt wurden, angezogen?
Was kann ich jetzt unternehmen, um den Selbstkostenanteil zu minimieren?

Ich habe von der conti die Empfehlung, nochmals Rücksprache mit meinem Zahnarzt zu nehmen. Heißt das, dass der heil- und kostenplan durch die Ärzte so überarbeitet werden kann, dass mehr Leistungen übernommen werden?
Wie soll ich weiter vorgehen?

Für eine kurze Stellungnahme bedanke ich mich schon jetzt im voraus.

Gruß
ml

Re: Continentale Zahnzusatzversicherung CEZK - Kosten Implantate

Frage von: Hanswaizmann am 15.05.2008 um 17:39:44 beantwortet


www.hanswaizmann.de - Nr. 1 Preisvergleich für Zahnzusatzversicherung

Hallo ml,

also, erstmal vorab:

ausschlaggebend sind nicht irgendwelche Werbeaussagen eines Versicherers, sondern rein die jeweiligen zugrunde liegenden Tarifbedingungen.


Ich bin kein Abrechnungsspezialist für Implantate, d.h. mit den einzelnen Positionen kann ich leider ebensowenig anfangen wie Sie.

In den Bedingungen der Conti ist bzgl. Implantaten folgendes definiert:

"Kosten für orale Implantate sind die Gebühren für Heil- und Kostenpläne, Anästhesie, implantologische Leistungen, Implantatkörper,
implantatgetragenen Zahnersatz sowie Material- und Laborkosten. Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für augmentative Behandlungen
(Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial)."

Zusätzlich sind im Tarif CEZK m.W. keine funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen (Gnathologie) versichert, da diese nicht dem "Zahnersatz" an sich zuzurechnen sind.


Sie sollten in der Tat noch mal mit den Ärzten sprechen und abklären, inwieweit die abgerechneten Positionen medizinisch notwendig / sinnvoll sind.

Auch warum einige Positionen mehrfach abgerechnet werden, sollten Sie näher hinterfragen.

Vorher sollten Sie am besten mit dem Leistungssachbearbeiter der Conti telefonieren und sich deren Standpunkt ausführlich erläutern lassen, warum und weshalb die genannten Positionen jeweils nicht erstattungsfähig sind und auf welche Rechtsgrundsätze das jeweils gestützt ist.


MfG

Hans Waizmann






» Hallo,
»
» ich habe eine CEZK als Zahnzusatzversicherung bei der Continentalen und
» möchte zwei Implantate einsetzen lassen. In der Conti-werbung heißt es,
» dass die Conti zusammen mit der gkv 75% der kosten übernimmt. Heißt für
» mich: 75% der kosten dieser gesamten Leistung / Maßnahme, die vom Zahnarzt
» und Chirurg in Rechnung gestellt werden.
»
» Die conti sieht das etwas anders. Nach Vorlage der beiden Heil- und
» Kostenpläne (Zahnarzt & Chirurg) bekomme ich die Antwort, dass viele der
» angezogenen Positionen nicht im Leistungsumfang des cezk enthalten sind.
» Beispielsweise
» 1) begleitende Zahnbehandlungen (Pos Ä5004),
» 2) chirurgische und gnathologische Leistungen (Ä2730; Ä2381; Ä2670; Ä2675;
» Ä444; Ä2442;Ä2583; bio-gide, bio-oss, Membran-Nägel, 802 GOZ) und
» 3) mehrfach berechnete Positionen (905 GOZ; 508 GOZ; 519 GOZ; 504 GOZ)
» nicht abrechenbar sind.
»
» Ist das (juristisch) korrekt und für mich tolerierbar unter dem
» Gesichtspunkt, dass die conti so wie oben beschrieben wirbt?
» Haben evtl. die beiden Ärzte nicht die korrekten leistungspositionen, die
» abgelehnt wurden, angezogen?
» Was kann ich jetzt unternehmen, um den Selbstkostenanteil zu minimieren?
»
» Ich habe von der conti die Empfehlung, nochmals Rücksprache mit meinem
» Zahnarzt zu nehmen. Heißt das, dass der heil- und kostenplan durch die
» Ärzte so überarbeitet werden kann, dass mehr Leistungen übernommen werden?
» Wie soll ich weiter vorgehen?
»
» Für eine kurze Stellungnahme bedanke ich mich schon jetzt im voraus.
»
» Gruß
» ml

Neue Antwort zu dieser Frage schreiben