Frage: Kieferorthopädische Behandlung für Kinder

Frage von: rainer am 06.02.2007 um 23:12:42

Hallo,

unser Kind hat bisher noch kein Karies, keine Plomben, usw., jedoch ist eine spätere kieferorthopädische Behandlung aufgrund der jetzt bereits zu erkennenden Fehlstellungen der Zähne (Überbiss) notwendig.
Eine genaue Untersuchung durch einen Kieferorthopäden ist noch nicht erfolgt und damit auch keine Einstufung in eine Indikationsgruppe.
Wir wollen eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die einen möglichst hohen Prozentsatz für kieferorthopädische Behandlungen leistet.

1.) Ist die Arag Z100 mit 80% hierfür die "Beste", oder gibt es Zahnzusatzversicherungen die einen höheren Anteil für Kieferorthopädie leisten ?
2.) Wieviel kann z.B eine Kieferorthopädische Behandlung kosten ?
3.) Was bedeutet der nachfolgende Satz in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Arag:

Bedeutet dies, das sämtliche Kosten von der GKV übernommen werden ?
4.) Werden bei einer Einstufung der KIG 1 oder 2 die Kosten in Höhe von 80% durch die Arag Z100 Zahnzusatzversicherung abgedeckt, d.h nur 20% Eigenanteil ?
5.) Wo liegen die Unterschiede zwischen den KIG 1 bis 5 ?
6.) Ist eine Zahnzusatzversicherung überhaupt notwendig, falls eine Einstufung in KIG 3,4 oder 5 erfolgt und alle Kosten würden von der GKV übernommen werden ?

Re: Kieferorthopädische Behandlung für Kinder

Frage von: Hanswaizmann am 06.02.2007 um 23:12:42 beantwortet


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Hallo Rainer,

1. die "höchste" Leistung vom Prozentsatz her gibt es bei der Arag - das muss nicht zwangsläufig der "beste" Tarif sein - näheres bei 3.

2. im Normalfall ca. zwischen 3000 bis 6000 Euro (hängt natürlich vom individuellen Fall u. der Behandlung ab)

3. hier ist zunächst festzustellen, dass die Arag ausschließlich für die Einstufungen KIG 1-2 leistet, d.h. wenn die GKV gar keine Leistung erbringt.

Bei den Einstufungen KIG 3-5 ist "grundsätzlich" die gesetzliche Krankenkasse leistungspflichtig. Allerdings erhalten Sie hier eine "Kassenbehandlung" --> wenn es eine etwas bessere Behandlung sein soll, müssen Sie die Mehrkosten privat bezahlen.

Wie hoch diese sind, hängt vom Einzelfall ab - allerdings geht es auch hier um nicht unerhebliche Beträge, wie ich mir von einem KFO-Spezialisten mal erklären habe lassen.

Ich habe z.B. auch in einem anderen Fall von einer Kundin erfahren, dass ihr mehrere angefragte Kieferorthopäden einvernehmlich erklärt hatten, dass in jedem Fall Mehrkosten anfallen werden, die privat zu zahlen sind - eine "reine" Kassenbehandlung, wo wirklich keine Mehrkosten entstehen, wird damit wohl immer seltener durchgeführt.

Für diesen Fall käme z.B. das Angebot der Signal-Iduna in betracht - bei den Tarifen Signal A und B erhalten Sie zwar "nur" 50% Erstattung (ohnehin noch sehr gut, wenn man bedenkt, dass die meisten Tarife gar nicht für KFO leisten), aber die Signal würde auch 50% dieser Mehrkosten übernehmen.

Daher könnte das evtl. sinnvoller sein.

4. ja, grundsätzlich schon

5. KIG 1 bezeichnet eine sehr leichte Fehlstellung, KIG 5 bezeichnet eine sehr schwere Fehlstellung --> also von 1 nach 5 aufsteigend nach dem Grad der "Schwere".

6. siehe 3.

MfG

Hans Waizmann

Re: Kieferorthopädische Behandlung für Kinder

Frage von: rainer am 06.02.2007 um 23:12:42 beantwortet

Hallo Herr Waizmann,

vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
Ich habe im Internet bei Signal Iduna nur die Tarife DENT-FEST und DENT-MAX gefunden, nicht jedoch Signal A bzw. Signal B. Die Dent Tarife weisen höhere Zuschläge aus.

Leistung bei DENT-MAX:

ohne GKV Vorleistung 80%, max. 500 Euro pro Jahr
=> Ich gehe davon aus, das dies bei KIG 1 und 2 zutrifft

mit GKV Vorleistung: 100% für Mehrkosten, max. 250 Euro pro Jahr
=> Ich gehe davon aus, das dies für KIG 2 bis 5 zutrifft

Ist Signal A bzw. B durch DENT-Tarife mit höheren Zuschlägen abgelöst worden ?


Hallo Rainer,

Re: Kieferorthopädische Behandlung für Kinder

Frage von: Hanswaizmann am 06.02.2007 um 23:12:42 beantwortet


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Hallo Rainer,

die Tarife Signal A und B entsprechen den Bezeichnungen:

Signal A = GE, Ge-PLUS und Z 50-3 = Komfort
Signal B = GE und Z 50-3 = Zahn-Plus

Die Varianten Signal A und B finden Sie z.B. auf unserer Homepage, wenn Sie eine Berechnung durchführen (www.hanswaizmann.de)

Zusätzlich hat die Signal im April letzten Jahres mehrere neue Zahntarife auf den Markt gebracht, u.a. den Dent-Fest und auch den Dent-Max.

Der Dent-Max ist zwar ein guter Tarif, aber m.E. aufgrund der schlechten Begrenzungen bei KFO-Leistung leider keine Alternative - das kann man an einem Beispiel ganz gut verdeutlichen:

Fall 1: KFO-Behandlung wird nicht von der Kasse übernommen - Kosten 6000 Euro verteilt auf 3 Jahre

Dent-Max --> 1500 Euro (aufgrund Begrenzungen)
Signal A/B --> 3000 Euro (50%)

Fall 2: KFO-Behandlung wird teilweise von der Kasse übernommen - Kosten 6000 Euro verteilt auf 3 Jahre, Kasse übernimmt 3000 Euro

Dent-Max --> 750 Euro (aufgrund Begrenzungen)
Signal A/B --> 1500 Euro


Im Falle einer sehr teuren KFO-Behandlung liegen also klar die Varianten Signal A u. B vorne.

Wenn man von einer günstigeren Behandlung ausgeht, kommt man in etwa auf dieselben Erstattungssätze, da man m.E. beim Dent-Max aufgrund der Begrenzungen fast nie auf die ausgewiesenen Prozentsätze 80/100% kommt.

MfG

Hans Waizmann


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