Frage: Arag z100 Zahnzusatzversicherung Kosten f. Implantat

Frage von: hegamaus am 09.06.2008 um 12:08:29

Sehr geehrter Herr Waizmann,

ich habe eine Zusatzversicherung bei der Arag den Z100 Tarif. Vor einem Jahr ist mit im UK ein Backenzahn gezogen worden. Da ich aber zu diesem Zeitpunkt in der 8. Schwangerschaftswoche war wurde mir natürlich angeraten das Implantat erst nach der Geburt machen zu lassen. Ich war damals im ersten Versicherungsjahr.
Ende April war die Geburt u. ich möchte in nächster Zeit zum Zahnarzt mir ein Angebot machen lassen. Zahlt die Arag dann das dazu was mir im zweiten Versicherungjahr zusteht oder fragen die nach wann der Zahn gezogen wurde und zahlen die dann nur das was mir im 1. versicherungsjahr zusteht. Hätte das Implantat ja gleich machen lassen aber Zahnarzt hat ausdrücklich davon abgeraten wegen Schwangerschaft. Übrigens war der Zahn bei Vertragsabschluß noch in Ordnung. Er war zwar wurzelbehandelt hat aber zu diesem Zeitpunkt keine Beschwerden gemacht. (Zahnarzt füllte damals Befundplan für Arag aus).
Wäre Ihnen dankbar für eine Antwort.

mfg hegamaus

Re: Arag z100 Zahnzusatzversicherung Kosten f. Implantat

Frage von: Hanswaizmann am 09.06.2008 um 12:08:29 beantwortet


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Hallo Hegamaus,

wenn der Zahn vor Abschluss in Ordnung war und eine Behandlung erst nach Abschluss angeraten wurde, handelt es sich prinzipiell um einen versicherten Schaden.

Für die Begrenzungen ist allerdings nicht der Diagnose-Zeitpunkt relevant, sondern das Behandlungsdatum.

Wenn Sie im zweiten Versicherungsjahr Behandlungen durchführen lassen, fallen die von der Begrenzung her auch in dieses Versicherungsjahr (also dafür max. 1000 Euro Leistung), unabhängig davon, ob die Diagnose schon früher erfolgte.

Ich würde Ihnen empfehlen, vor Behandlungsbeginn einen HKP aufstellen zu lassen und diesen bei der Arag zur Prüfung einzureichen.

MfG

Hans Waizmann


» Sehr geehrter Herr Waizmann,
»
» ich habe eine Zusatzversicherung bei der Arag den Z100 Tarif. Vor einem
» Jahr ist mit im UK ein Backenzahn gezogen worden. Da ich aber zu diesem
» Zeitpunkt in der 8. Schwangerschaftswoche war wurde mir natürlich angeraten
» das Implantat erst nach der Geburt machen zu lassen. Ich war damals im
» ersten Versicherungsjahr.
» Ende April war die Geburt u. ich möchte in nächster Zeit zum Zahnarzt mir
» ein Angebot machen lassen. Zahlt die Arag dann das dazu was mir im zweiten
» Versicherungjahr zusteht oder fragen die nach wann der Zahn gezogen wurde
» und zahlen die dann nur das was mir im 1. versicherungsjahr zusteht. Hätte
» das Implantat ja gleich machen lassen aber Zahnarzt hat ausdrücklich davon
» abgeraten wegen Schwangerschaft. Übrigens war der Zahn bei Vertragsabschluß
» noch in Ordnung. Er war zwar wurzelbehandelt hat aber zu diesem Zeitpunkt
» keine Beschwerden gemacht. (Zahnarzt füllte damals Befundplan für Arag
» aus).
» Wäre Ihnen dankbar für eine Antwort.
»
» mfg hegamaus

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