Frage: Fragen zu Arag Z100 Zahnzusatzversicherung

Frage von: JörgLandwehrkamp am 17.02.2007 um 08:19:52

Hallo,

ich würde gerne die Arag Z100 abschliesen, und möchte nur auf Nummer Sicher gehen.

1.)Ich habe 10 Fehlende Zähne, sind diese nach einem bestimmten Zeitraum Mittversicht so das wenn ich für einen benachbarten Zahn ein Implantat brauche auch der fehlende ersetzt werden kann? Wenn Ja wie lange ist dieser Zeitraum?

2.)Zahlt die Arag Z100 auch wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht zahlt oder handelt es sich Hier lediglich um eine Restwertversicherung.

3.)Was ist mit den Nebenkosten wie Knochenaufbau bei Implantaten

4.)Nun meine blödste Frage wie funktioniert die Erstattung der Zahnarztkosten. In der Praxis.

vielen Dank

Gruß

Jörg

Re: Fragen zu Arag Z100 Zahnzusatzversicherung

Frage von: Hanswaizmann am 17.02.2007 um 08:19:52 beantwortet


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Hallo Jörg,

1. ist die Angabe "10 fehlende Zähne" wirklich korrekt? Falls ja, wäre damit Arag Z-100 NICHT abschließbar.

Zur Info: "ersetzte Zähne" (mit festsitzendem Zahnersatz) gelten NICHT als fehlend.

2. ja, die Arag würde prinzipiell auch dann leisten, wenn die GKV die Erstattung einer medizinisch notwendige Behandlung verweigert.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Behandler (Zahnarzt) eine Kassenzulassung besitzen muss und im Rahmen dieser auch alle möglichen u. zustehenden Leistungen mit der GKV abrechnet.

3. ja, auch Knochenaufbau ist versichert

4. wie bei jeder Privatversicherung: am besten lassen Sie vor Behandlungsbeginn schon einen Heil-Kostenplan aufstellen, den Sie VORAB bei der Arag einreichen. Dann wird Ihnen mitgeteilt, wie hoch die Kosenbeteiligung voraussichtlich ausfallen wird. Dann lassen Sie die Behandlung durchführen u. reichen dann die Originalrechnungen zur Erstattung ein.

Momentan arbeiten wir an einer neuen Homepage, die sich speziell mit dieser Thematik beschäftigt - diese ist zwar noch nicht ganz fertig, aber es sind einige viele Tips u. Hinweise online auf www.leistungsabwicklung.de

MfG

Hans Waizmann

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