Frage: Pbeakk und zahnzusatzversicherung
Frage von: Eberhard61 am 02.12.2008 um 18:17:47
Hallo,
ich bin bei der PBEAKK.
Ich habe vor kurzem etwas von Zahnzusatzversicherung gehört.
Ist eine Zusatzversicherung nur etwas für Gesetzlich versicherte?
Kennt jemand die "Cigna Dent"?
Ich habe ein Angebot von den erhalten, aber die Versicherung sagt mir nichts.
Gruß
Eberhard
Re: Pbeakk und zahnzusatzversicherung
Frage von: Hanswaizmann am
02.12.2008 um 18:17:47 beantwortet
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Hallo Eberhard,
1. Zusatzversicherungen sind immer als Ergänzung zu einer gesetzlichen Krankenversicherung gedacht.
Die Postbeamtenkrankenkasse gilt in dieser Hinsicht leider als "private" Krankenversicherung (auch wenn die Leistungen oftmals eher dem gesetzlichen Umfang entsprechen).
Ein Abschluss von Zusatzversicherungen ist daher nicht möglich.
2. Cigna Dent ist ein Direktanbieter, der wohl in letzter Zeit versucht, Kunden in Deutschland zu aquirieren. Von diesem Produkt würde ich dringend raten, die Finger zu lassen.
Der Tarif bietet ganz allgemein erstmal folgende Leistungen - ich beziehe mich im folgenden auf die hochwertigste Variante (Verdreifachung des Festzuschusses) - die anderen beiden Varianten mit geringerer Leistung lasse ich außen vor:
Der Tarif verdreifacht den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse. Das ist prinzipiell keine schlechte Leistung. Bei hochwertigen Versorgungen wie z.B. Implantaten deckt der Festzuschuss der GKV rund 20%, so dass man mit der Leistung von Cigna auf ca. 80% kommen kann (so viel wie andere gute Tarife auch leisten).
Nicht so optimal ist diese Orientierung am Festzuschuss, wenn umfangreichere Behandlungen notwendig sind, z.B. ein Implantat mit Knochenaufbau - das kostet dann wesentlich mehr als 2000 Euro (eher 3000-4000 Euro), und da sind dann 80 oder 90% Gesamtleistung schon noch eine andere Hausnummer als eine Verdreifachung des Festzuschusses.
Eine Sache fällt allerdings auf: Cigna kündigt in der Infobroschüre fast "stolz" an, dass der Tarif auch Leistungen für Inlays "garantiert".
Cigna verdreifacht auch bei Inlays den Zuschuss der GKV.
Hierbei muss man allerdings wissen, dass die GKV für Inlays kaum eine Leistung vorsieht - erstattet wird von der GKV nämlich nur derjenige Zuschuss, der für eine günstige Kassenlösung angefallen wäre, im Normalfall eine Amalgam-Plombe. Das sind im Regelfall ca. 30 Euro.
Inlays kosten allerdings ca. 300-500 Euro pro Zahn, so dass eine Verdreifachung des sehr mageren Kassenzuschusses hier sicherlich keine hochwertige Leistung darstellt!!!
Die Notfallmaßnahmen bei unfallbedingtem Zahnersatz sind mit der Limitierung auf max. 150 Euro pro Notfall auch eher ein Witz.
Die Leistungen von Cigna sind anfänglich und auch dauerhaft begrenzt.
Anfängliche Begrenzungen haben viele Anbieter, und die sind bei Cigna im Prinzip auch "auskömmlich" (z.B. im ersten Jahr bereits bis 1500 Euro Leistung möglich). Störend sind allerdings die langfristigen Begrenzungen, die mit max. 2500 Euro pro Jahr relativ gering ausfallen!!!
Für Zähne, die schon vor Vertragsabschluss gefehlt haben, sieht der Tarif keine Leistungen vor.
Für Zähne, die bereits vor Abschluss mit Zahnersatz versorgt waren, also z.B. für vorhandene Kronen, Implantate, Brücken oder Prothesen leistet der Tarif überhaupt nicht!!!
Das ist ein erheblicher Unterschied zu den meisten anderen Anbietern!!!
Bei allen von uns angebotenen Tarifen sind vorhandene Versorgungen mit versichert, sofern diese bei Antragstellung intakt und nicht zur Sanierung angeraten waren.
Zudem hat Cigna eine Klausel in den Bedingungen, nach der vorhandener Zahnersatz erst dann erneuert werden darf, wenn absolut keine Möglichkeit mehr zur Reperatur gegeben ist. Ebenfalls eine Klausel, die ich von keinem deutschen Anbieter kenne.
Die professionelle Zahnreinigung wird von Cigna 2 mal im Jahr übernommen, wobei allerdings nicht genauer definiert ist, welcher Betrag hier übernommen wird, bzw. welche Abrechnungsmöglichkeiten hier von Cigna anerkannt werden.
Weitergehende Zahnbehandlungen, z.B. hochwertige Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontalbehandlung o.Ä. werden nicht von Cigna übernommen.
Die Prämie beträgt für Erwachsene generell 20,80 Euro, was ja auch nicht gerade wenig ist. Diese Prämie ist zudem (ähnlich wie z.B. bei unserem Anbieter CSS) OHNE Altersrückstellungen kalkuliert.
D.h. die Prämie wird ab dem 65. Lebensjahr angehoben auf über 30 Euro / Monat. Das sollte man einkalkulieren.
Die Versicherung kann zudem nur bis zum 75. Lebensjahr bestehen bleiben - danach wird man quasi rausgeworfen!!!
Ein weiterer dicker Minuspunkt ist, dass sich Cigna einerseits das Recht vorbehält, jederzeit die Bedingungen zu ändern (quasi nach Lust und Laune) und zum anderen kann Cigna den Vertrag jederzeit kündigen!!!
Beides ist bei deutschen Versicherern unüblich - in der PKV zugesicherte Leistungen können im Normalfall seitens des Versicherers niemals gekündigt oder gekürzt werden - zudem verzichten alle deutschen Versicherer spätestens ab dem 3. Versicherungsjahr (in der Regel sogar schon von Anfang an) auf ihr ordentliches Kündigungsrecht.
Bei Cigna kann man nach vermehrter Inanspruchnahme der Leistungen ggf. direkt mit einer Kündigung rechnen.
Also ganz klare Empfehlung hier: FINGER WEG.
MfG
Hans Waizmann
Re: Pbeakk und zahnzusatzversicherung
Frage von: Marc Tittl am
02.12.2008 um 18:17:47 beantwortet
Die haben heute auch bei mir angerufen und ich hab dazu mal ein paar Fragen gestellt. Wenn man denen erlaubt das die einem Infomaterial schiekt ist das schon wie ein Vertrag, den man dann innerhalp von 14 Tagen kündigen kann (Wiederrufsrecht). Also laßt euch auf keinen Fall was per Post schicken.
Re: Pbeakk und zahnzusatzversicherung
Frage von: Grauli am
02.12.2008 um 18:17:47 beantwortet
Jetzt vor kurzem habe ich in einem meiner Kontoauszüge den Namen Cigna Dent gelesen und er zieht eine menge geld von meinem Konto weg.
Meine Frage: Wie kann ich dieses stoppen bzw kündigen
MfG
grauli
Re: Pbeakk und zahnzusatzversicherung
Frage von: Antonie Müller am
02.12.2008 um 18:17:47 beantwortet
Hallo!
Also wenn es sich hier um eine Zusatzversicherung handelt, kann man diese entsprechend den Kündigungsbedingungen (in der Regel 3 Monate zum Jahresende, wobei man prüfen muss, ob mit Versicherungsjahr oder Kalenderjahr gearbeitet wird und ob es eine Mindestversicherungszeit gibt, die natürlich abgelaufen sein muss) kündigen. Sofern diese Versicherung nicht gebraucht bzw. gewünscht wird, kann man das machen.
Freundliche Grüße
Antonie Müller
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