Frage: Neue Zahnzusatzversicherung = Neue Wartezeit?
Frage von: snake500 am 26.02.2007 um 18:39:36
Hallo
ich habe momentan eine Zahnzusatzversicherung bei BKK ExtraPlus bzw. Barmenia AZ. Nun möchte ich mir bald einen Leistungstärkeren Tarif zulegen und habe dabei den Tarif ZG der Barmenia betrachtet. Wenn ich nun beim gleichen Anbieter bleibe und nur den Tarif wechsel, beginnt dann die Wartezeit von 8 Monaten aufs neue?
Wenn dies der Fall sein sollte habe ich folgende Überlegung: Ich bleibe bei meinem jetzigen Tarif und schließe zusätzlich bei einem anderen Anbieter eine Versicherung ab um auch in der Wartezeit abgesichert zu sein. Funktioniert das?
Können sie mir neben der BKK ExtraPlus weitere Tarife nennen ohne Wartezeit?
Re: Neue Zahnzusatzversicherung = Neue Wartezeit?
Frage von: Hanswaizmann am
26.02.2007 um 18:39:36 beantwortet
www.hanswaizmann.de - Nr. 1 Preisvergleich für Zahnzusatzversicherung
Hallo Snake,
1. wenn Sie einen Tarif bei einem anderen Anbieter abschließen, beginnt ganz normal von neuem die Wartezeit - das dürfte klar sein.
2. wenn Sie beim selben Versicherer einen höherwertigeren Tarif abschließen, erhalten Sie im Regelfall eine Wartezeit für die MEHRleistungen des neuen Tarifes.
In diesem Fall stünden also weiterhin die Leistungen des AZ zur Verfügung. Für die höhere Leistung des ZG allerdings bestünde eine erneute Wartezeit von 8 Monaten.
Eine Doppelversicherung ist ganz grundsätzlich bei den meisten Anbietern nicht gestattet - ob die Versicherer allerdings etwas voneinander mitbekommen, wenn Sie die Tarife während der Wartezeit parallel laufen lassen, ist fraglich (theoretisch müssten Sie das bei Antragstellung angeben).
Gute (!!!) Tarife haben beim Zahnarzt alle Wartezeiten. Tarife ohne Wartezeiten gibt es nur wenige, sind meist schlechte Angebote (da verliert der Versicherer ja auch nichts, wenn er keine Wartezeit verlangt).
MfG
Hans Waizmann
Re: Neue Zahnzusatzversicherung = Neue Wartezeit?
Frage von: snake500 am
26.02.2007 um 18:39:36 beantwortet
Danke für ihre Antwort.
Ich werden jetzt mindesvertragslaufzeit abwarten und dann in den Tarif ZG wechseln. Was mich aber nochmal interessieren würde ob es mit der anrechnung der Wartezeit nicht doch Probleme geben könnte da ich ja den Tarif Quasi über meine BKK abgeschlossen habe. Allerdings sind alle Vertragsunterlagen von der Barmenia.
Wen schreibe ich denn dann wegen der Wartezeitanrechnung an? Meine BKK oder Barmenia?
Re: Neue Zahnzusatzversicherung = Neue Wartezeit?
Frage von: snake500 am
26.02.2007 um 18:39:36 beantwortet
Noch eine Frage hinterher. Ich habe gerade in den Vertragsbedingunge der Barmenia gelesen das nur bis zum 2,3 fachen GOZ satz erstattet wird. Andere Versicherungen zahlen aber doch oft bis zum 3,4 fachen satz.
Ist die Erstattung nicht dann bei anderen Tarifen eventuell sogar höher als bei der Barmenia?
Re: Neue Zahnzusatzversicherung = Neue Wartezeit?
Frage von: Hanswaizmann am
26.02.2007 um 18:39:36 beantwortet
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Hallo Snake,
Versicherer u. somit auch zuständig für alle Änderungen ist die Barmenia.
Die BKK hat mit dem Vertrag letztlich kaum etwas zu tun - sie erhalten durch die Mitgliedschaft in der BKK lediglich Sonderkonditionen auf den AZ, sonst nichts.
MfG
Hans Waizmann
Re: Neue Zahnzusatzversicherung = Neue Wartezeit?
Frage von: Hanswaizmann am
26.02.2007 um 18:39:36 beantwortet
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Hallo Snake,
die Begrenzung auf den 2,3fachen GOZ-Satz trifft bei der Barmenia nur auf den AZ zu - der höherwertige ZG-Tarif erstattet bis zum Höchstsatz (3,5fach).
MfG
Hans Waizmann
Re: Neue Zahnzusatzversicherung = Neue Wartezeit?
Frage von: snake500 am
26.02.2007 um 18:39:36 beantwortet
Eine Frage hätte ich noch:
Mein jetziger Tarif hatt eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr. Das sind jetzt noch 5 Monate. Kann ich denn wenn ich in einen höherwertigen Tarif beim gleichen Anbieter wechseln will dieses schon jetzt tun (Mit übernahme der abgelaufenen Wartezeit, oder muss ich dann trotzdem die Mindesvertragslaufzeit abwarten?
Re: Neue Zahnzusatzversicherung = Neue Wartezeit?
Frage von: Hanswaizmann am
26.02.2007 um 18:39:36 beantwortet
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Hallo Snake,
NORMALERWEISE müssen Sie erst die MVD abwarten, bevor Sie wechseln können (auch beim selben Versicherer).
Evtl. erweist sich der Versicherer als kulant, wenn Sie das Problem schildern - aber das kann nur der Versicherer direkt entscheiden - fragen Sie doch einfach mal unverbindlich nach.
MfG
Hans Waizmann
Re: Neue Zahnzusatzversicherung = Neue Wartezeit?
Frage von: snake500 am
26.02.2007 um 18:39:36 beantwortet
Ich hatte jetzt vor 2 wochen eine Mail an die Barmenia geschrieben und gefragt wie das mit der Wartezeitanrechnung und dem Tarifupgrade funktioniert. Leider habe ich immernoch keine Antwort erhalten.
Kann ich jetzt einfach einen neuen Antrag ausfüllen mit dem neuen Tarif oder besteht dann die Gefahr das ich dann zweimal versichert bin? Muss ich den alten Tarif vorher noch kündigen? Kann ich auch über Ihre Seite den Tarif beantragen oder muss ich bei einem Tarifupgrade das immer bei der Barmenia direkt machen?
Re: Neue Zahnzusatzversicherung = Neue Wartezeit?
Frage von: Hanswaizmann am
26.02.2007 um 18:39:36 beantwortet
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Hallo Snake,
ich kläre das mit unserem Maklerbetreuer bei der Barmenia, ob das möglich ist.
MfG
Hans Waizmann
Re: Neue Zahnzusatzversicherung = Neue Wartezeit?
Frage von: Hanswaizmann am
26.02.2007 um 18:39:36 beantwortet
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Hallo Snake,
also folgende Auskunft:
das ganze ist doch gar nicht so einfach, wie ich ursprünglich auch gedacht hatte. Der Vertrag läuft direkt über die BKK, d.h. die Vertragsbeziehung besteht wohl nicht direkt zwischen Ihnen und Barmenia, sondern zwischen Ihnen und BKK.
D.h. Sie haben auf jeden Fall die Mindestvertragsdauer einzuhalten - das sind bei BKK und Barmenia 3 Jahre - so das "offizielle" Procedere.
Es macht allerdings Sinn, wenn Sie sich an die BKK wenden, das Problem schildern (dass Sie bei der Barmenia den höherwertigeren Tarif versichern möchten) und um eine kulante Entscheidung bitten, dass man Sie früher aus dem Vertrag entlässt. Die Chancen, dass das klappt, stehen recht gut (Garantie gibts natürlich keine - wenn die BKK auf der MVD beharrt, muss diese eingehalten werden).
Den BKK-Tarif müssten Sie dann ordentlich kündigen und gleichzeitig den ZG bei der Barmenia neu abschließen.
Die bisher versicherten Leistungen stehen dann weiterhin ohne Wartezeit aus dem ZG zur Verfügung (das sollte man sich ggf. bei Antragstellung seitens der Barmenia kurz bestätigen lassen, um sicherzugehen).
Wartezeit entsteht nur für die MEHRleistungen des ZG.
Den Neuantrag für den ZG könnten Sie dann über uns stellen, das wäre kein Problem.
MfG
Hans Waizmann
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