Frage: Gesundheitsfragen Signal Zahnzusatzversicherung

Frage von: milajo am 26.02.2007 um 23:53:37

Hallo,ich überlege, eine Zahnzusatzversicherung bei der Signal abzuschließen.
Allerdings bin ich bei den Gesundheitsfragen eben über die Formulierung gestolpert:
"Behandlungen oder Untersuchungen wegen folgender Erkrankungen/Beschwerden"

Nun habe ich gottlob keine der aufgelisteten Erkrankungen je gehabt, aber natürlich hat mal der Frauenarzt die Brust abgetastet wegen Knoten, die harmlos waren, - ich weise nur auf den jährlichen Krebsabstrich beim Gynäkologen hin, den jede Frau machen lassen sollte.

Es ist auch mal ein Kernspin gemacht worden, wegen unklarer Beschwerden,weil man sehen wollte, ob ein Bandscheibenvorfall vorliegt,-was aber nicht der Fall war, alles war regelrecht.

Bedeutet die Formulierung, dass man die Krankheit diagnostiziert worden sein muß, -oder, allein, dass man untersucht worden ist, ohne dass die Erkrankung festgestellt worden ist.

Ich frage deshalb so genau, weil ich nicht die Situation erleben möchte, dass ich die Versicherung für Zähne (!) abschließe, und irgendwann ein Riesenproblem kriege, weil ich eine Frage aus Unwissen falsch beantwortet habe.

Re: Gesundheitsfragen Signal Zahnzusatzversicherung

Frage von: admin am 26.02.2007 um 23:53:37 beantwortet

Die Frage ist durchaus sinnvoll. Die Gesundheitsfragen sollten immer sehr genau und vorallem richtig beantwortet werden.

Die Antwort in Ihrem Falle lautet:

Die Krankheit muss diagnostiziert worden sein. Nur dass zählt! Wenn Sie wegen einer Krankheit untersucht wurden, diese aber nicht haben, dann können Sie die Fragen beruhigten Gewissens verneinen.

Gruß ricarda

Re: Gesundheitsfragen Signal Zahnzusatzversicherung

Frage von: milajo am 26.02.2007 um 23:53:37 beantwortet

Die Frage ist durchaus sinnvoll. Die Gesundheitsfragen sollten immer sehr

Re: Gesundheitsfragen Signal Zahnzusatzversicherung

Frage von: Hanswaizmann am 26.02.2007 um 23:53:37 beantwortet


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Hallo Milajo,

gerade auch schon per Mail geschrieben:

eine Doppelversicherung ist auch bei Signal normal nicht erlaubt.

Bitte fragen Sie bei der Debeka nach, ob der Tarif AZ allein ohne den GA gekündigt werden kann - der GA dürfte dann natürlich bestehen bleiben.

MfG

Hans Waizmann

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