Frage: Welche Zahnzusatz & Heilpraktikerzusatz?

Frage von: anne.stengl am 19.05.2009 um 10:24:07

Hallo!
Ich versuche für mich seit geraumer Zeit die passende Zusatzversicherung für Zahn & Heilpraktiker zu finden. Aber es gibt so viel & jeder sagt auch was anderes. Vielleicht kann mir hier geholfen werden?
Ich werde im August 27 Jahre, bin weiblich, habe keinerlei fehlende Zähne.
Jetzt mußte ich am Karfreitag zum Notdienst weil sich unter einer fehlerhaft gemachten Füllung (habe insgesamt mit dieser fehlerhaften Füllung 3 Füllungen, diese etwas größere & 2 ganz kleine) Karies gebildet hat & die Wurzel dadurch angegriffen wurde. Der behandelnde Zahnarzt tötete mir den Nerv ab & riet mir zu einer Wurzelbehandlung. Da ich mich bei diesem Zahnarzt gut aufgehoben fühlte & meine alte Zahnärztin eh bald aufhören wollte, blieb ich gleich bei diesem Zahnarzt. Jetzt war ich kurz dort um den weiteren Vorgang zu besprechen & er legte mir mal eine Rechnung vor mit welchem Betrag ich für die Wurzelbehandlung, neue Füllung an diesem Zahn... rechnen muss: 200,00 Euro!
Hab halt jetzt überlegt eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Hat sowas eigentlich Sinn? Ich meine, ich hab die letzten 4 Jahre bei meiner alten Zahnärztin für diese 3 (schlechten) Füllungen keine 300,00 Euro gelassen.
Würde mich eine Zahnzusatzversicherung überhaupt nehmen? Weil ja jetzt schon eine Behandlung bevorsteht? Oder zählt dieser Notdienst nicht als bevorstehende Behandlung? Wie lange muss ich dann warten bis ich die erste Rechnung einreichen kann?
Und die Zusatzversicherung für Heilpraktiker hätte ich halt gerne weil ich eigentlich immer zum Heilpraktiker gehe wenn ich krank bin (ca. 2 - 3 Mal im Jahr) und ich eine Blasenschwäche habe, die ich mir jetzt beim Heilpraktiker behandeln lassen möchte (wurde noch nicht angefangen).
Vielleicht kann mir jemand helfen und mir einen Tipp geben? Hab jetzt schon mit der CSS & der Barmenia geliebäugelt. Wäre das was?
Ich bin sehr dankbar über Hilfe, Anregungen...!
Vielen vielen Dank im Voraus!

Re: Welche Zahnzusatz & Heilpraktikerzusatz?

Frage von: Hanswaizmann am 19.05.2009 um 10:24:07 beantwortet


www.hanswaizmann.de - Nr. 1 Preisvergleich für Zahnzusatzversicherung

Sehr geehrte/r Anfrager/in,


Achtung – das wird jetzt viel Text! Ich werde das auf zwei Mails aufteilen.

A)
Ein wichtiges Versicherungsprinzip lautet:
Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung. Man muss also rechtzeitig versichert sein, damit der danach eintretende Schaden eben auch gedeckt ist.

Bezogen auf Zahnarzt-Zusatzversicherungen bedeutet das:
Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten sogar geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers.


Wie immer gilt für jede Versicherung ein ganz einfacher Satz: Man muss das Haus versichern bevor es brennt bzw. die Zähne möglichst versichern bevor ein konkreter Schadensfall eingetreten ist. Für akute Schäden zahlt kein Zahnzusatzversicherer mehr.


Ein Abschluss ist langfristig sehr sinnvoll, auch dann, wenn eine vor Abschluss angeratene oder schon laufende Maßnahme jetzt leider nicht versichert sein kann.


Wenn Sie gewöhnlich ein Leben lang, mit Ihren Zähnen, und das sind normalerweise 28 Zähne, jedes Jahr ein- oder sogar zweimal zum Zahnarzt gehen, besteht ein sehr hohes Risiko, dass immer mal wieder was an einem Zahn zu machen ist, wofür Sie sicher zuzahlen müssen. Daher ist eine gute Zahn-Zusatzversicherung grundsätzlich absolut sinnvoll. Es kann an jedem Zahn jederzeit überraschend ein unvorsehbares Problem auftauchen. So fällt z.B. plötzlich eine Plombe heraus oder eine Krone/Brücke ist plötzlich nicht mehr intakt und muss erneuert werden. Sogar wenn Sie gerade 1, 2, 3 Implantate machen lassen, kann es ja durchaus passieren, dass Sie die Implantate nicht vertragen oder aus irgendeinem anderen Grund schlecht halten und schon 2-3 Jahre später oder gar noch früher wieder raus müssen. Wenn diese Implantate zunächst erfolgreich eingesetzt worden sind und es den Anschein hatte, als würden diese halten, dann gilt der Schutz.


Daher unser Tipp: Schließen Sie, auch wenn bereits angeratene oder laufende Maßnahmen nicht mehr versichert werden können, trotzdem eine Zahnzusatzversicherung für künftige Fälle ab! Entweder sofort (einen Tarif, der auch bei laufender/angeratener Behandlung abgeschlossen werden kann, wie z.B. Tarife Signal A/B oder Central prodent; ganz klar aber auch hier ohne Versicherungsschutz für die angeratenen/laufenden Behandlungen und sich daraus direkt ergebende Folgebehandlungen) oder dann, wenn die Maßnahmen beendet sind und nichts mehr ansteht.
(Bei laufender oder angeratener Behandlung muss bei vielen Versicherern ein zahnärztlicher Befundbericht dem Antrag beigelegt werden; davon ist häufig abzuraten.)


Wenn Sie z.B. jetzt 27 Jahre alt sind, können Sie davon ausgehen, dass eine gute Zahnzusatzversicherung Ihnen jetzt abgeschlossen, für die nächsten rund 50 Zahnarztbesuche viele Kosten übernehmen bzw. viele hohe Eigenanteile ersparen wird, Ihnen daher letztendlich langfristig sehr, sehr wertvolle Dienste leisten wird.


Kurzum: Auch wenn Sie jetzt eine konkrete Maßnahme nicht mehr in die Erstattung bekommen können. Leistungen später sind fast so sicher, wie das Amen in der Kirche. Kein Zahnersatz hält ewig. Beim jährlichen Zahnarztbesuch, kann auch beim nächsten schon wieder ein Problem überraschend auftreten. Dieses Problem und damit verbundene Kosten können Sie absichern.



Fortsetzung folgt!

Re: Welche Zahnzusatz & Heilpraktikerzusatz?

Frage von: Hanswaizmann am 19.05.2009 um 10:24:07 beantwortet


www.hanswaizmann.de - Nr. 1 Preisvergleich für Zahnzusatzversicherung

B)
Noch konkret zu Wurzelbehandlungen:
Ob, bzw. genauer gesagt, nach welchem Zeitraum bei einer solchen Behandlung diese als erfolgreich abgeschlossen angesehen werden kann, kann Ihnen Ihr Zahnarzt sagen. Nach unserer Kenntnis, gibt es nach einer derartigen Behandlung für einen bestimmten Zeitraum (bitte den Zahnarzt fragen wie lang) das Risiko der Nachbehandlung, wenn die Maßnahmen nicht erfolgreich war. Wenn innerhalb dieses Zeitraums kein Nachbehandlungsbedarf auftritt, gelten die Zähne danach regelmäßig als erfolgreich versorgt.

Sobald also eine Wurzelbehandlung in diesem Sinne erfolgreich abgeschlossen ist und keine weiteren Behandlungen angeraten oder notwendig sind, ist ein Abschluss unkompliziert möglich und die erfolgreich behandelten Zähne sind dann später auch mitversichert.


C)
Die Tarife CSS ZahnarztPlus und Barmenia ZG weisen einen großen Unterschied auf. Der Tarif Barmenia ZG ist ein reiner Zahnersatztarif, es gibt also keine Leistungen für die Bereich Prophylaxe und Zahnbehandlung (z.B. Wurzel- oder Parodontalbehandlungen). Der Tarif CSS ZahnarztPlus leistet nicht nur für Zahnersatz, sondern auch für die Bereiche Prophylaxe und Zahnbehandlung.



D)
Bezüglich Heilpraktikerleistungen würde ich Sie bitten, Ihre Anfrage an info@hanswaizmann.de zu senden. Sie erhalten dann umfangreiche Informationen, die zum Teil in Anhängen zu finden sind (das kann ich hier im Forum nicht machen).

Folgende Infos aber gleich mal vorweg:

wenn für Sie neben den Zahnleistungen auch Leistungen für Heilpraktiker wichtig sind, gibt es zwei gute Möglichkeiten:


1. Der Tarif Signal A:

Der Tarif bietet neben recht guten Zahnleistungen auch folgende Ergänzungsleistungen:
- Brille / Sehhilfen (bis 165 Euro alle drei Jahre oder bei Sehstärkenveränderung mind. 0,5 Dioptrien)
- Kurtagegeld (8,25 Euro / Tag max. 28 Tage alle drei Jahre)
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Heilmittel (80% der gesetzlichen Zuzahlungen und Verordnungsgebühren, z.B. ärztlich verordnete Krankengymnastik)
- Hilfsmittel (80% der gesetzlichen Zuzahlungen bzw. Gesamtkosten bei ausgewählten großen Hilfsmitteln, bis 1100 Euro pro Jahr)
- Heilpraktiker (80% bis 550 Euro pro Jahr)



2. Die CSS bietet mit dem Baustein "HEILPRAKTIKER" einen weiteren hochwertigen Tarif an.

Die Leistungen im Kurzüberblick:
- Leistung für Behandlungen durch Heilpraktiker (80% bis insg. 1250 Euro pro Jahr)
- Leistungen für Behandlungen durch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren" (80% bis insg. 1250 Euro pro Jahr)

Wenn Sie die Bausteine für Zahnleistungen (Flexi Zahnbehandlung und Zahnersatz-Top (CSS Zahnarzt Plus)) realisiert haben, können Sie ggf. auch diesen weiteren Baustein „nachversichern" (sofern einen Annahme nach Beantwortung der Gesundheitsfragen möglich ist.)

Da zum Abschluss des Bausteines „HEILPRAKTIKER“ allgemeine Gesundheitsfragen zu beantworten sind, empfehlen wir stets, zuerst den Zahntarif abzuschließen und erst wenn man diesen dann „in der Tasche“ hat, den nächsten Antrag zu stellen.

Die Beiträge zum Tarif Signal A können Sie sich jederzeit mit unserem Online-Rechner auf www.hanswaizmann.de berechnen. Einfach eine Berechnung durchführen, im Ergebnis wird unter anderem dieser Tarif aufgeführt werden. Die Beiträge zum Bausteim „HEILPRAKTIKER“ bitte als Anhang wie oben beschrieben noch anfordern.


Aber Vorsicht: Ein Abschluss von CSS Heilpraktiker geht nur bei bisher (3-5 Jahre zurück) guter Gesundheit (außer Grippe + Erkältung kaum ein gesundheitliches Problem.)

Sofern eine oder mehrere Erkrankungen vorliegen und im Zahnbereich nicht Wert auf absolute Top-Leistung ist, ist unsere Empfehlung Signal A (6 Ergänzungsleistungen). Dazu gibt es sogar noch die mögliche weitere Ausbaustufe auf GE-TOP.


Noch folgender Hinweis, weil eben so wichtig:

Viele Kassenversicherte unterschätzen, dass bei Anträgen mit Gesundheitsfragen außerhalb des Zahnbereiches - z.B. um an gute Heilpraktikerleistungen zu kommen - umfangreiche Auskünfte über die letzten 3/5 Jahre gegeben werden müssen; jeder Arztbesuch, was war, wie lang.

Die Versicherer sehen vieles kritischer und lehnen Anträge ab oder nehmen nur mit Zuschlag oder Leistungsausschluss, wenn eine Erkrankung als vernünftig abgrenzbar gilt, z.B. Wirbelsäulen- oder Kniegelenkserkrankungen.

Deshalb empfehlen wir die Kombination CSS-Zahnarztplus + Baustein Heilpraktiker nur, wenn Sie überzeugt sind " pumperlgesund " zu sein, wie man bei uns in Bayern so schön sagt für beste Gesundheit.

Falls Sie doch einige Arztbesuche hatten, ist es vor diesem Hintergrund empfehlenswert Signal A zu machen. (Diese Leistungen können sogar noch auf GE-TOP gesteigert werden und sind für viele abschließbar, auch wenn Ihre Gesundheit in den zurückliegenden 3/5 Jahren nicht die Beste war.)




Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

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