Frage: ARAG Z 100 Zahnzusatzversicherung -Wartezeit, Zahnbehandlung
Frage von: mosaz am 05.03.2007 um 12:12:22
hallo,
ich würde gerne wissen ob
1. man bei Arag schon nach 3 monaten eine kunststoffüllung bzw eine
wurzelbehandlung machen kann, wenn es insgesamt unter 500 euro ist ??
2. auch wirklich wie beschrieben 100 % der zahnbehandlung erstattet wird ??
3. meine kollegin arbeitet in einer zahnklinik und sie meinte, dass ich noch etwas warten soll mit dem abschließen einer versicherung, da die neue gesundheitsreform eventuell was gutes mit sich bringt und eine Zusatzversicherung dann unnötig ist. was denken sie darüber herr Waizmann??
danke im voraus,
mosaz
Re: ARAG Z 100 Zahnzusatzversicherung -Wartezeit, Zahnbehandlung
Frage von: Hanswaizmann am
05.03.2007 um 12:12:22 beantwortet
www.hanswaizmann.de - Nr. 1 Preisvergleich für Zahnzusatzversicherung
Hallo Mosaz,
1. die Wartezeit beträgt für ZahnBEHANDLUNG (nicht Zahnersatz) 3 Monate, wäre also grundsätzlich machbar (wichtig immer: sofern die Behandlung nicht schon vor Abschluss konkret angeraten oder geplant war).
2. grundsätzlich leistet die Arag 100% für Zahnbehandlung, SOFERN die GKV dafür nicht leistungsplichtig ist.
3. entschuldigung, aber das ist absoluter Quatsch und zwar aus folgenden Gründen:
- Gesundheitsreformen werden durchgeführt, weil der Staat bzw. die gesetzlichen Kassen ihre Kosten senken müssen, d.h. jedwede Gesundheitsreform wird - sofern sie Leistungen betrifft - nie eine großartige Verbesserung der Leistungen mit sich bringen (wäre ja auch unlogisch).
Meine These ist eher dahingehend, dass aufgrund des demographischen Wandels in Deutschland die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Krankenkassen die nächsten 30 Jahre ca. um die Hälfte sinken werden - Ergo steht uns ca. eine Halbierung der gesamten Leistungen bevor (recht viel höhere Beiträge kann sich kaum jemand mehr leisten, Ergo werden Leistungen gestrichen, um Kosten zu sparen).
- die AKTUELLE Gesundheitsreform ändern rein gar nichts an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen - es geht ja viel mehr um Grundsatzfragen der privaten Krankenkversicherung, z.B. ob diese überhaupt weiter bestehen dürfen, Basistarif, portable Altersrückstellungen, Versicherungspflicht, etc.
Das alles hat aber mit den Leistungen der GKV nichts zu tun.
D.h. aus dieser Sicht spricht absolut nichts dagegen, jetzt einen Zusatztarif abzuschließen.
MfG
Hans Waizmann
Re: ARAG Z 100 Zahnzusatzversicherung -Wartezeit, Zahnbehandlung
Frage von: mosaz am
05.03.2007 um 12:12:22 beantwortet
danke für die schnelle antwort !!
Re: ARAG Z 100 Zahnzusatzversicherung -Wartezeit, Zahnbehandlung
Frage von: Hanswaizmann am
05.03.2007 um 12:12:22 beantwortet
www.hanswaizmann.de - Nr. 1 Preisvergleich für Zahnzusatzversicherung
Hallo,
1. es gibt gewisse Zahnbehandlungen, z.B. Wurzelbehandlungen, die teilweise von der GKV übernommen werden.
Die Arag sieht diese zustehende GKV-Leistung grundsätzlich als "ausreichend" an u. erbringt demnach aus Z-100 keine Leistung, sofern ein Zahnarzt zusätzlich zur Kassenleistung noch weitere private Vergütungsanteile abrechnet.
Also entweder Kassenleistung oder Privatleistung (und dann leistet Arag grundsätzlich 100%).
Bei den Kunststofffüllungen liegt ein Sonderfall vor:
für Kunststofffüllungen leistet die GKV einen Zuschuss wie für eine normale Amalgam-Füllung, ca. 30-50 Euro.
Hier sind auch die sog. "Mehrkosten" erstattungsfähig.
Allerdings akzeptiert die Arag lt. einer internen Anweisung bei der Abrechnung von Kunststofffüllungen die analoge Berechnung für Inlays, aber begrenzt auf maximal den 1,3fachen Satz (weil Inlays aufwändiger u. daher auch im einfachen Gebührensatz teurer sind als Kunststofffüllungen).
So kommt man bei Kunststofffüllungen bei einer solchen Abrechnung auf eine maximale Kostenübernahme i.H. von 87,74 Euro (zusätzlich zu dem Zuschuss der GKV).
MfG
Hans Waizmann
Neue Antwort zu dieser Frage schreiben
Rechner, Forum & Co.
Abschluss Zahnzusatzversicherung
Einzelne Zahnzusatzversicherungen im Vergleich
Spezial-Vergleiche
Themen-Specials
WaizmannTabelle 2012
