Frage: Fragen speziell zu ARAG Z100 Zahnzusatzversicherung

Frage von: ao am 05.12.2006 um 23:58:44

Hallo,

folgende Ausgangssituation:
Meine Frau hat eine Krankenzusatzversicherung bei der Arag, enthalten ist dabei der Tarif 283.
Wir möchten die Versicherung so umstellen, dass die Zähne über den Tarif Z100 versichert werden.
Dazu ein paar Fragen:
1. Meine Frau hat 4 Zahnlücken. Beim Abschluss des Tarifes 283 konnten wir auswählen, ob a) die 4 Zahnlücken mit versichert werden (4 * 10% Aufschlag) oder b) die Leistung für drei Jahre ausgeschlossen wird, wobei wohl bei einem zahnärztlichen Befund der Ausschluss "auf den derzeitigen Zustand des Gebisses begrenzt werden" (Zitat Formular) kann.
Uns wurde damals erklärt, dass diese Formulierung bedeutet, dass die Zahnlücken dauerhaft von jeder Leistung ausgeschlossen werden, außer man entscheidet sich für Option a) mit 40% Zuschlag. Ist das so korrekt? Und das gilt wohl auch für den Tarif Z100?
2. Wird beim Wechsel in den Tarif Z100 die Wartezeit angerechnet, der Vertrag wurde vor ca 1,5 Jahren abgeschlossen?
3. Gilt die Leistungsbegrenzung auch bei einem Wechsel vom Tarif 283? Da die Leistung nur in den ersten beiden Jahren begrenzt ist, wäre das für uns allerdings kein Grund, den Tarif nicht zu wechseln.

Re: Fragen speziell zu ARAG Z100 Zahnzusatzversicherung

Frage von: Hanswaizmann am 05.12.2006 um 23:58:44 beantwortet


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Hallo ao,

bitte um Entschuldigung, dass die Antwort etwas länger dauert, aber das ist eine recht spezielle u. individuelle Anfrage (für die im Normalfall der Vermittler zuständig ist).

Ich bin momentan dabei zu versuchen, das zu klären, aber das kann evtl. noch ein paar Tage dauern, bis ich Antwort habe.

Bitte noch um ein wenig Geduld

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