Frage: Erstattung Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG

Frage von: ThomasWolf am 22.03.2007 um 16:18:53

Hallo,

ich bin 28 und möchte in den Tarif ZG der Barmenia wechseln. Meine Zähne sind soweit OK. Es läuft im Moment eine Zahnbehandlung, diese kann ich ggü. der Versicherung aber genau angeben.
Innerhalb der nächsten 5 Jahre sind voraussichtlich fünf oder sechs Amalgam-Plomben zum Wechsel fällig. Mein Zahnarzt hat mir bereits jetzt Keramik-Inlays dafür empfohlen.

Dazu folgende Fragen:

a) Barmenia erstattet ja nach ihren Angaben 85% der Inlay-Kosten. Ist z.B. bei einem "Keramik-Inlay" auch eine (von der Barmenia ja nicht erstattete) Zahnbehandlung erforderlich bzw. Bestandteil der Leistung des Zahnarztes?

b) Kommen generell bei den Maßnahmen "Zahnersatz" oder "Inlay" noch zusätzliche Kostenpositionen dazu, die Barmenia (im Vergleich zu Arag Z100) nicht erstatten würde? Welche wären das?

c) Mein Zahnarzt riet mir generell von einer Zahnzusatzversicherung ab, da viele seiner Patienten bisher nur schlechte Erfahrungen damit gemacht haben (d.h. in vielen Fällen keine Erstattung erhielten wegen des Kleingedruckten). Wie sind Ihre Erfahrungen damit in Bezug auf Barmenia?
Ich rechne z.B. damit, dass meine jetzigen Plomben noch geraume Zeit halten werden. Da man das aber nie so genau sagen kann wäre es noch interessant, zu wissen, ob es aus Ihrer Erfahrung heraus Probleme gibt, wenn jetzt bereits im ersten oder zweiten Vertragsjahr größere Maßnahmen erforderlich werden (d.h. evtl. mehrere Inlays).

Besten Dank.

Re: Erstattung Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG

Frage von: Hanswaizmann am 22.03.2007 um 16:18:53 beantwortet


www.hanswaizmann.de - Nr. 1 Preisvergleich für Zahnzusatzversicherung

Hallo Herr Wolf,

1. was läuft derzeit für eine Behandlung? Das wäre schon wichtig, denn auch aufgrund einer derzeit laufenden Zahnbehandlung könnte ein Antrag abgelehnt werden (so unkritisch ist das nicht).

2. zu Ihren Fragen:

a.) im Normalfall nicht - aber das käme halt auf den konkreten Einzelfall an - wenn der Zahnarzt eine zusätzliche Zahnbehandlung abrechnen würde, wäre das seitens der Barmenia nicht erstattungsfähig - wenn allein das Inlay gemacht wird, erstattet die Barmenia das.

b.) siehe a.)

c.) also grundsätzlich kann man nicht pauschal sagen, dass Zahnzusatzversicherungen oft nicht zahlen - mag sein, dass Ihr Zahnarzt hier schlechte Erfahrungen gemacht hat, aber das liegt dann eher daran, dass entweder die Tarife grundsätzlich schlechte Leistungen hatten (dabei sind dann natürlich wirklich viele Beschränkungen in den Bedingungen zu finden) oder dass der Vermittler schlechte Arbeit geleistet und die Leistungen falsch erklärt hat (und somit evtl. "falsche Hoffnungen" auf Leistungen geweckt hat, die so nicht versichert waren).

Grundsätzlich ist die Barmenia ein guter Versicherer - im ZG sind nur wenige Beschränkungen enthalten (z.B. keine Leistung für Funktionsanalyse- oder Therapie).

Wenn bereits im 1. oder 2. VJ höhere Kosten beim Versicherer eingereicht werden, können Sie davon ausgehen, dass die Barmenia hier nachforschen würde, ob ggf. schon vor Abschluss der Versicherungsfall eingetreten ist (das würde aber jeder andere Versicherer natürlich genauso machen).

Dazu wird im Regelfall dann eine Rückfrage an den Zahnarzt geschickt - wenn der Zahnarzt dann eindeutig bestätigt, dass vor Abschluss des Vertrages kein behandlungsbedürftiger Befund gestellt und keine Behandlung angeraten oder geplant war, könnten Sie im Leistungsfall kein Problem bekommen.

MfG

Hans Waizmann


Neue Antwort zu dieser Frage schreiben