Frage: Janitos dental Plus Zahnzusatzversicherung- Wartezeiten
Frage von: Henning_HH am 27.01.2011 um 18:54:02
Nach einem Vergleich finde ich die Versicherung am interesantesten (für mich) - dass keine Rückstellung gebildet werden und die Versicherung "neu" ist, ist mir dabei durchaus bewusst.
Was ich nicht verstehe ist die "Wartezeit" - bezieht sich dass nur allgemein auf eine (mögliche) Leistung ab Vertragsabschluss oder ist damit die Wartezeit bis zu Genehmigung gemeint?
In den AGB von Janitos fand ich:
(1) Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an.
(2) Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate.
Bedeutet dass, das ich ab Antragsstellung ( nicht Versicherungsbeginn! ) 3 Monate bis zur Behandlung warten muss?
Re: Janitos dental Plus Zahnzusatzversicherung- Wartezeiten
Frage von: Hanswaizmann am
27.01.2011 um 18:54:02 beantwortet
www.hanswaizmann.de - Nr. 1 Preisvergleich für Zahnzusatzversicherung
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
A)
es ist zu unterscheiden, ob die allgemeine Wartezeit oder die besondere Wartezeit gilt. So steht im §3 Absatz 3 Folgendes:
„Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate. Sie entfallen bei Unfällen.“
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und KFO beträgt die Wartezeit somit 8 Monate.
B)
Auf welche Behandlung möchten Sie denn warten? Ist ggf. bereits eine Behandlung angeraten/geplant?
Bitte unbedingt beachten - ein wichtiges Versicherungsprinzip lautet:
Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung. Man muss also rechtzeitig versichert sein, damit der danach eintretende Schaden eben auch gedeckt ist.
Bezogen auf Zahnarzt-Zusatzversicherungen bedeutet das:
Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten sogar geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers.
Versicherungsfälle, die dann neu nach Vertragsabschluss eintreten sind mitversichert. Sollte jedoch während der Wartezeit bereits eine Behandlung stattfinden, wäre diese nicht erstattungsfähig.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
Re: Janitos dental Plus Zahnzusatzversicherung- Wartezeiten
Frage von: Henning_HH am
27.01.2011 um 18:54:02 beantwortet
» Sehr geehrte/r Anfrager/in,
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» A)
»
» Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und KFO beträgt die Wartezeit somit 8
» Monate.
»
»
» B)
» Auf welche Behandlung möchten Sie denn warten? Ist ggf. bereits eine
» Behandlung angeraten/geplant?
Ich bin gerade mit der Behandlung (Brücke) durch und es ist sonst alles ok, keine Behandlung geplant/angeraten (und hoffentlich in naher Zukunft auch nicht nötig ).
In diesem Fall war es z.B. so, dass ein Zahn "gebrochen" war und lt. Zahnarzt und Kieferchirurg nicht Erhaltungswürdig war und ich deswegen eine Brücke bekommen habe.
Zwischen HuK, Zusage der Krankenkasse und Behandlung vergingen < 3 Wochen und das über die Feiertage.
Natürlich kann z.B. ein Provisorium auch länger getragen werden - mich hat nur die 3 Monate - bzw. wie Sie schreiben 8 Monate etwas abgeschreckt ....
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