Frage: Erlaß Wartezeit Zahnzusatzversicherung Zahnarztgutachten?
Frage von: knutharry am 27.03.2007 um 21:45:32
Beschäftige mich immer noch mit der Zahnversicherung. Nun habe ich gehört, dass bei der Barmenia die Wartezeit entfällt, wenn man vom Zahnarzt einen Befund ausstellen läßt. Ist das richtig? Gibt es das nur bei der Barmenia?
Re: Erlaß Wartezeit Zahnzusatzversicherung Zahnarztgutachten?
Frage von: Hanswaizmann am
27.03.2007 um 21:45:32 beantwortet
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Hallo Knutharry,
naja, das ist nur halbrichtig.
Allein durch das Ausstellen des Befundes wird noch keine Wartezeit erlassen - der Befund muss natürlich "gut" sein ;-)
sprich:
1. es darf aktuell keine Behandlung nötig sein
2. sie sollten "gute" Zähne attestiert bekommen, d.h. wenig Kronen, Füllungen, Zahnersatz, etc.
Nur wenn Ihnen ein Zahnarzt wirklich sehr gute Zähne attestiert, wird Ihnen die Wartezeit erlassen - das geht nicht nur bei der Barmenia, machen teilweise auch andere Versicherer, z.B. Arag.
ABER: das ganze birgt auch eine Gefahr - denn Sie ermöglichen dem Versicherer durch den (freiwilligen) Zahnbefund Einblicke in Ihre Zahnsituation, die er bei einer "normalen" Antragstellung nicht hätte. Wenn nämlich der Zahnbefund nicht "gut" in obigem Sinne ist, kann ein Versicherer einen Antrag auch zur Gänze ablehnen (oder nur mit Leistungsausschlüssen / Zuschlägen o.Ä. annehmen).
Das wäre dann ggf. bei "normaler" Antragstellung ohne Zahnbefund nicht passiert - insofern ist das sicherer.
Wo die Grenze zu ziehen ist, ab wann ein Versicherer negative Sanktionen verhängt, lässt sich schwer sagen.
Ich rate daher generell davon ab, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen - nur wer sich absolut 100%ig sicher ist, dass ein sehr guter Zahnzustand attestiert wird, der kann das machen.
Sonst nicht.
MfG
Hans Waizmann
Re: Erlaß Wartezeit Zahnzusatzversicherung Zahnarztgutachten?
Frage von: admin am
27.03.2007 um 21:45:32 beantwortet
Der Punkt ist eigentlich der:
Wer einen Wartezeiterlaß bräuchte weil er schlechte Zähne hat, bekommmt keinen. Wer er einen Wartezeiterlaß bekommt weil er gute Zähne hat, braucht keinen. Das ist die Versicherungslogik. Natürlich ist dies verbraucherunfreundlich, aus geschäftssicht aber unabdingbar.
gruß admin
Re: Erlaß Wartezeit Zahnzusatzversicherung Zahnarztgutachten?
Frage von: knutharry am
27.03.2007 um 21:45:32 beantwortet
Beschäftige mich immer noch mit der Zahnversicherung. Nun habe ich gehört,
Re: Erlaß Wartezeit Zahnzusatzversicherung Zahnarztgutachten?
Frage von: Hanswaizmann am
27.03.2007 um 21:45:32 beantwortet
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Hallo Knutharry,
nochmal zum Grundthema, ob ein Wartezeiterlass grundsätzlich ein relevanter Punkt ist (gibt ja auch einige Billigangebote ganz ohne Wartezeiten):
wer heute z.B. 30 Jahre alt ist, hat einen solchen Tarif i.d.R. noch weitere 30, 40 oder gar 50 Jahre - da kommt es auf eine anfängliche Wartezeit von 8 Monaten wirklich nicht an - das ist schlicht irrelevant.
Für Behandlungen, die bereits vor Antragstellung konkret angeraten oder geplant waren, gibt es ohnehin keine Leistung bzw. dann auch keinen Wartezeiterlass.
Wenn man wirklich das "Pech" haben sollte, dass während der Wartezeit eine Behandlung notwendig wird, könnte man das u.U. mit einem Provisorium versorgen lassen und könnte dann nach Ablauf der Wartezeit eine hochwertige Versorgung durchführen lassen (das wäre dann bereits versichert).
Ob Ihr Befund "schlecht" in diesem Sinne ist, kann man wirklich nicht sagen - da kann man keine eindeutige Grenze ziehen - zusätzlich kommt es auch auf den einzelnen Mitarbeiter an, der den Befund in die Finger kriegt - er eine bewertet das so, ein anderer wieder ganz anders (menschlich eben).
Also mir persönlich wäre das Risiko einer Ablehnung zu hoch u. würde lieber die Wartezeit in Kauf nehmen.
MfG
Hans Waizmann
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