Frage: Brillenleistung Signal B
Frage von: Xavier am 03.05.2011 um 20:25:26
Re: Brillenleistung Signal B
Frage von: Hanswaizmann am
03.05.2011 um 20:25:26 beantwortet
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Sehr geehrte/r Anfrager/in,
ja, 3 Monate.
Erstattung von Sehhilfen erfolgt bei dem Tarif GE der Signal-Iduna zu 100 % bis max. 165 EUR wie folgt:
Aus Tarif GE: Insgesamt bis 165 EUR für Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen, nach Abzug der GKV-Leistung 100 % Erstattung (Anm. des Verfassers je Erstattungsfall, d.h. unter Umständen sogar mehrmals. Die Erstattung ist auf das Kalenderjahr bezogen).
1. Geleistet wird immer nach Vorleistung der GKV (Anm. Verfasser: Kasse leistet aber nur noch, bei unter 18-Jährigen und schwer Sehbeeinträchtigten). Dann Optikerrechnung minus Vorleistung der Kasse, auf den Rest 100 % Erstattung bis zur Höhe von max. 165 EUR.
2. Fehlt diese Vorleistung der Kasse, wird immer bei nachgewiesener Änderung der Sehschärfe um mind. 0,5 Dioptrin, 100 % der Sehhilfenrechnung erstattet, bis zur Höhe von 165 EUR pro Erstattungsfall im Kalenderjahr. Die Dioptrinänderung soll der Optiker Ihnen auf der Rechnung oder sonstwie bestätigen, gegenüber dem letzten Bezug der Sehhilfe.
3. Ansonsten alle 3 Kalenderjahre Leistung auf eine Sehhilfenrechnung zu 100 % bis 165 EUR. Wer hierbei z.B. am 1.7.2004 begonnen hat für den ist das erste Kalenderjahr am 31.12.2004 vorbei, wer da am 1.12.2004 dann eine Brille ohne Dioptrinänderung bekommt u. zur Erstattung an Signal gibt, hat erneut für Erstattung ohne Dioptrinänderung ab 1.1.2007 Anspruch.
Brillenleistungen beziehen sich zuerst mal auf das Kalenderjahr! Dann könnte man sogar dann, wenn z.B. im Januar eine Brille für 180 Euro mit 0,5 Dioptrinänderung bezogen wurde bis 165 EUR für diesen Erstattungsfall bekommen und falls z.B. (natürlich eher selten) im selben Kalenderjahr erneut eine Dioptrinänderung z.B. am 1.12. desselben Jahres festgestellt würde und erneut eine Brille bzw. Sehhilfe abgerechnet
wird, auch auf diese Rechnung erneut 100 % des Betrages bis max. 165 EUR bekommen, weil das ein erneuter separater Erstattungsfall ist.
Wir haben auch geklärt, wie das Leistungsverhalten für sog. Monatskontaktlinsen bzw. auch für Tageskontaktlinsen ist. Wenn Sie hierzu noch Fragen haben, bitte gerne an uns wenden.
Und noch Folgendes:
a) wenn Sie bei uns (www.hanswaizmann.de) Kunde sind, genießen Sie ja den vollen WaizmannPro-Service. Bitte schicken Sie uns in diesem Fall Ihre Anfragen stets an info@hanswaizmann.de oder an ihre persönliche von uns erhaltene Emailadresse. Bitte im Betreff Ihren Namen, Vornamen, Ihre Kundennummer bei uns und Ihre Versicherungsnummer mitteilen.
b) Wenn Sie woanders abgeschlossen haben, sollten Sie sich eigentlich an Ihren Vertreter oder Makler wenden. Der wurde ja für den Abschluss auch bezahlt und dementsprechend muss der sich dann auch um Ihre Fragen bzw. um Ihre Betreuung kümmern.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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