Frage: Zahnzusatzversicherung - was bedeutet bereits begonnene Behandlung?

Frage von: OEM2 am 17.01.2012 um 16:01:34

Hallo!
Kurz zu meiner Situation - ich bin 30 J alt und möchte eine Zahnzusatzversicherung die sowohl Zahnersatz als auch Implante miteinschließt.
Als Jugendlicher (15J) war ich in kieferorthopädischer Behandlung, dabei wurde festgestellt dass ein Zahn nicht aus dem Kiefer auswachsen kann da er eine Zyste gebildet hat. Nach Rücksprache mit einem Kieferchirurg war eine OP damals nicht angeraten da das Risiko einer Nervenverletzung zu groß war, daher erfolgte keine Behandlung. Es wurde lediglich eine „Lücke“ für den fehlenden Zahn freigehalten und anfangs mit einem Kunststoffeinsatz geschützt, der aber nach wenigen Jahren herausgenommen wurde.
Im letzten Jahr verhielt es sich nun so, dass sich die besagte Zyste zurückgebildet hat und der "Zahn" einen Wachstumsschub erfuhr und sich durch den Kiefer bohrt. Da ich anfangs Schmerzen hatte war ich bei meinem Zahnarzt der sich die Sache angesehen hat und mich erneut zum Chirurgen schickte. Die Entfernung des Zahnes soll nun möglich sein (dabei müssen ggf. 1-2 gesunde Zähne mit entfernt und ersetzt werden), dafür wurde auch bereits ein Heil/Kostenplan erstellt, es wurde aber keine Behandlung durchgeführt da ich die Kosten dafür nicht hätte übernehmen können (geschätzt waren etwa 5000€, die GKV hätte gerade mal 600-800€ übernommen). Da ich keine Schmerzen habe kann ich mit dieser Situation leben, allerdings besteht die Gefahr dass der „unterirdische“ Zahn andere Zähne im Kiefer verschiebt...
In den Versicherungsbedingungen steht ja nun überall dass bereits „begonnene“ Behandlungen nicht mitversichert werden können. Mir fehlt kein Zahn, es besteht nur dieses Ungeschick der Natur mit der Zyste. Das Problem wurde ja schon vor Jahren in der Kindheit entdeckt, welche Optionen habe ich denn nun überhaupt eine Versicherung abzuschließen?
Falls ich also für eine Zusatzversicherung ausscheide, ist es ratsam ggf. im Ausland die Sache günstiger behandeln zu lassen? Leistet die GKV für Behandlungen im Ausland wenigstens den Grundanteil?

Re: Zahnzusatzversicherung - was bedeutet bereits begonnene Behandlung?

Frage von: Antonie Müller am 17.01.2012 um 16:01:34 beantwortet

Hallo!

Hier ist der Versicherungsfall schon vor Vertragsabschluss eingetreten. Erstattungsfähig sind Behandlungen von Versicherungsfällen, die nach Abschluss während der Vertragslaufzeit eintreten. Da aber bei Ihnen bereits vor Versicherungsabschluss eine Untersuchung durchgeführt wurde, die ein „Leiden“ erkennen ließ, ist das ein eingetretener Versicherungsfall, unabhängig davon, ob nun damals oder aktuell eine Behandlungsbedürftigkeit diagnostiziert wurde.

In Ihrem Fall ist es jetzt auch noch so, dass schon ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde. Das ist auch stets ein eingetretener Versicherungsfall, hier wurde dann schon ganz konkret eine Behandlung angeraten, ja schon die Planung begonnen.

Grundsätzlich ist für künftige Versicherungsfälle ein Abschluss möglich, z.B. Ergo Direkt Premiumtarife ZAB+ZAE und ZBB+ZBE, weil hier beim Abschluss keine Gesundheitsfragen gestellt werden.

Was genau die GKV beim vorliegenden Heil- und Kostenplan übernimmt, müssen Sie mit Ihrer Kasse klären, das kann ich leider nicht beantworten.



Mit freundlichem Gruß,
Antonie Müller

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