Frage: Was bedeutet "Anzahl der fehlenden, nicht ersetzten Zähne" genau?

Frage von: bo1708 am 18.01.2012 um 13:58:12

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich habe noch 11 Milchzähne im stattlichen Alter von nun 28 Jahren. Keine Veranlagung das da was nachwächst, wurde mir damals vor 10 Jahren gesagt. Zugleich kam dann auch ein Kostenvoranschlag von meinem damaligen Zahnarzt über mehrere Tausend Euro, wovon die GKV nicht viel übernehmen wollte. Seitdem habe ich Zahnärzte gemieden und bisher auch keine Probleme. Nun würde ich gerne aber doch eine Zusatzversicherung abschließen, denn nochmal 10 Jahre wird es wohl nicht so gehen. Nun kommen wir zu der Frage was bedeutet "Anzahl der fehlenden, nicht ersetzten Zähne"? Zählen meine 11 fehlenden Zähne dazu? Wäre halt schade, denn ich kann ja nichts dafür und mit mangelnder Pflege hat dies auch nichts zu tun, den sonst hätten wohl die 11 Milchzähne nicht so lange gehalten.

Re: Was bedeutet "Anzahl der fehlenden, nicht ersetzten Zähne" genau?

Frage von: Antonie Müller am 18.01.2012 um 13:58:12 beantwortet

Guten Tag,

Aplasie, also die Nichtanlage bleibender Zähne ist für viele Menschen ein Problem. Meist sind es nur die 8er, also die Weisheitszähne. Bei Ihnen sind es gleich 11, das ist natürlich viel. Da sollte man vielleicht auch noch einmal eindringlich mit der Kasse sprechen, inwieweit man da vielleicht einen Härtefall darstellen könnte.

Bei privaten Versicherungen ist es grundsätzlich mal so, dass nichts mehr versichert werden kann, was schon vor Abschluss vorhanden war. Bei Aplasie ist das konkret so, dass wenn das „Leiden“ bereits vor Abschluss diagnostiziert wurde, dann kann dieses auch nicht mehr mitversichert werden, auch dann nicht, wenn noch keine konkreten Behandlungen diesbezüglich angeraten wurden.

Grundsätzlich ist der Abschluss einer Versicherung natürlich möglich. Die Positionen, die jetzt noch mit einem Milchzahn, der vollkommen in Ordnung ist, besetzt sind, müssen auch nicht als „fehlende“ Zähne im Antrag eingetragen werden.

Und das dürfen Sie natürlich alles nicht persönlich nehmen, denn es ist ganz klar, dass Sie diese Nichtanlage der Zähne nicht selbst verursacht haben. Das ist ganz einfach so ein Prinzip der privaten Versicherer, sonst könnten die nicht entsprechend kalkulieren.


Mit freundlichem Gruß,
Antonie Müller

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