Frage: DAK-Hanse Merkur als Zusatzschutz

Frage von: Nick am 19.01.2012 um 11:09:12

Hallo,

ich bin gesetzlich bei der DAK versichert. Zudem habe ich eine geberelle Zusatzversicherung bei der Universa. Zahnbehandlungen und Ersatz sind dort bis zu 40% versichert.

Nun stellt sich die Frage, ob den Versicherungsschutz noch weiter erhöhe. Die DAK-Hanse Merkur bieten eine DAKplus Extra Versicherung an. Dies kostet etwa 6,50 im Monat und würde weitere 50% abdecken. Ich käme also auf eine Deckung von 90%. Das fänd ich gut.

Ist dieses Vorgehen aus Ihrer empfehlenswert? Welche Alternative könnten Sie empfehlen?

Vielen Dank für Ihre Meinung hierzu.

Beste Grüße
NK

Re: DAK-Hanse Merkur als Zusatzschutz

Frage von: Antonie Müller am 19.01.2012 um 11:09:12 beantwortet

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

A)
Doppelversicherungen mögen nicht alle Versicherer und daher schreiben das manche bereits explizit im Antrag rein. Es ist auch so, dass stetes die Originalrechnung eingereicht werden muss. Da müsste man also erst mal prüfen, ob das bei diesen Versicherern so überhaupt möglich ist. Ich muss zugeben, dass weiß ich jetzt nicht spontan.

Im Grunde reicht eigentlich eine gute Versicherung auch voll aus. Sowohl die HanseMerkur als auch die Universa haben gute Zahntarife. Diese sind:
a) HanseMerkur EZ-EZP-EZT
b) Universa DentPrivat.

Ich denke, die Überlegung sollte sein, ob man den Versicherer wechselt oder den Tarif bei der Universa.

B)
Die Universa bietet mit dem DentPrivat einen interessanten Tarif an. Hier eine kurze Übersicht:

Erstattungsfähige Aufwendungen:
Nur für bei Vertragsbeginn vorhandene Zähne, Mitversicherung fehlender Zähne nicht möglich.

A) Zahnersatzleistungen:
Kronen, prothetische Versorgung, Brücken, orale Implantate, Implantatgetragener Zahnersatz, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Knirscherschienen

B) Allgemeine Zahnbehandlungsmaßnahmen:
Allgemeine konservierende (außer bei der Versorgung mit Kronen oder Inlays) und chirurgische zahnärztliche Leistungen; Maßnahmen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums, Wurzelbehandlungen, Erstellen des HKP

C) Inlays und Onlays (Metall, Kunststoff oder Keramik)

D) Funktionsanalytische und –therapeutische Maßnahmen

E) Prophylaxe / PZR

F) Zahn- und Kieferregulierung bei Kindern

Leistungen bei A) bis D):
Erstattet werden unter Anrechnung der Vorleistung der GKV insgesamt 100% bei Regelversorgung und 80% bei Zahnersatz und Zahnbehandlung, mit Bonusheft (10 Jahre) dann 90%. Erfolgt keine Leistung der GKV, wird fiktiver Betrag angerechnet.

Leistungen E)
Für Prophylaxe Begrenzung auf 75 EURO je Kalenderjahr (kann rein theoretisch erweitert werden, aber nur mit aktuellen Zahnstatus)

Leistungen F)
KFO:
Wenn GKV nicht leistet, dann Leistung bei KIG 1 und KIG 2: 80%, max. jedoch 600.- EURO je Kiefer für gesamte Behandlung;
Wenn GKV leistet: 80% für Mehrkostenvereinbarung, max. jedoch 600.- EUOR je Kiefer für gesamte Behandlung;


Leistungsbegrenzungen:

• 750.- erstes Kalenderjahr
• 1500.- insgesamt für ersten beiden Kalenderjahre
• 2250.- insgesamt für die ersten 3 Kalenderjahre
• 3000.- insgesamt für die ersten 4 Kalenderjahre

Ab dem 5. Jahr entfällt diese summenmäßige Begrenzung.

Sonstiges:
HKP ist verpflichtend wenn GKV für etwas nicht leistet.

Beiträge:
Steigen alle 5 Jahre kontinuierlich an
Für Kinder bis 15 Jahre 12,08 EURO
Für 26 bis 30-Jährige: Männer 18,30 und Frauen 23,38
Für 46 bis 50-Jährige: Männer 30,03 und Frauen 35,87
Für 61 bis 65-Jährige: Männer 37,93 und Frauen 45,17

C)
Ich möchte Sie hier auch gerne noch auf unseren Online-Beitragsrechner auf www.hanswaizmann.de verweisen. Mittels diesen können Sie sich jederzeit und unverbindlich die zu zahlenden monatlichen Beiträge der von uns empfohlenen Tarife berechnen.

Und der Online-Rechner kann noch mehr. Aufgrund der Beantwortung von Gesundheitsfragen (solange Sie nur eine Berechnung durchführen, können Sie die Angaben auch einfach mal schätzen; nicht alle sind für jeden Tarif relevant) ermittelt der Online-Rechner auch gleich, ob ein Tarif für Sie abschließbar ist oder nicht.

Zudem finden Sie im Ergebnis umfangreiche Leistungsbeschreibungen der einzelnen Tarife.

D)
WICHTIG!!
Der Wechsel einer Versicherung sollte nur dann unternommen werden, wenn aktuell wirklich keinerlei Behandlungen laufen, angeraten oder geplant sind. Dies müsste bei Antragstellung angegeben werden und hätte zur Folge, dass für diese (Versicherungs-)Fälle der "neue" Versicherer nicht leisten würde.
Falls also zum Wechselzeitpunkt Behandlungen bei Ihnen notwendig / angeraten sind oder Sie für die nächsten ca. 1-2 Jahre mit umfangreicheren Behandlungen rechnen, wäre es sinnvoll, den alten Tarif noch nicht zu kündigen bzw. noch nicht zu wechseln.



Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung

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