Frage: Ihre Meinung
Frage von: diegaeck am 26.01.2012 um 15:54:26
Guten Tag,
können sie mir bitte behilflich sein, bei der Suche einer Guten Zahnzusatzvers. Ich bin weiblich und 56 Jahr alt habe keine Zahnlücken und bin gesetzl. bei der AOK versichert. Der monatl. Beitrag sollte bei ca. max. 20-22 Euro liegen.Nach meinen Recherchen habe ich den Tarif Arag Z50-90 favorisiert (18,55). Wie ist ihre Meinung dazu ?? oder gibt es in der Preisklasse besseres ???
Vielen Dank im voraus
Re: Ihre Meinung
Frage von: Antonie Müller am
26.01.2012 um 15:54:26 beantwortet
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
der Arag Z50/90 ist ein ähnlicher Tarif wie der Signal B. Der Signal B bietet als Zusatzleistung auch noch Leistungen für Sehhilfen. Wer also diese auch regelmäßig in Anspruch nehmen kann/muss, wäre mit dem Signal B fast besser beraten. Beide Tarife durchaus ganz gut.
Hier die beiden Tarife im Vergleich - Unterschiede Signal B und Arag Z50/90 (Vergleich hinsichtlich der Zahnleistungen):
1. Zahnersatz-Leistung:
Aus Tarif Z50/90 werden sowohl für eine Regelversorgung (d.h. der gesetzliche Heil- und Kostenplan enthält keine GOZ-Anteile) als auch für eine über die Regelversorgung hinausgehende gleichartige Versorgung oder eine von der Regelversorgung
abweichende andersartige Versorgung (d.h. der gesetzliche Heil- und Kostenplan enthält vollständig oder teilweise GOZ-Anteile) 50% der erstattungsfähigen Rechnungsbeträge übernommen.
Einschließlich einer Vorleistung der GKV dürfen dabei 90% der
erstattungsfähigen Rechnungsbeträge nicht überschritten werden. Laborleistungen werden entsprechend der BEL-(vertragszahnärztlich vereinbarte Laborpreise) oder BEB- Liste (privatzahnärztlichen Leistungen der Zahntechnikpreise)
erstattet.
Signal B leistet ohne Kassenvorleistung 60% (im Rahmen der Begrenzungen), wo ebenfalls die Kassenleistung noch dazu kommt. Damit kommt man bei Signal mit Kassenleistung für hochwertigen Zahnersatz auf ca. 65 bis 75% Gesamtleistung.
Signal ist allerdings teilweise langfristig im maximal erstattungsfähigen Höchstbetrag begrenzt.
Der GE ist nur anfänglich begrenzt und leistet nach 4 Jahren die 20% in unbegrenzter Höhe.
Der Z 50-3 hingegen leistet 50% aller verbliebener Restkosten (nach Vorleistung GE u. GKV), allerdings pro Kalenderjahr auf bis zu 1280 Euro Leistung begrenzt.
Damit deckt man (nach Ablauf Begrenzung im GE) zusammen mit der Vorleistung der GKV dann ca. 4000 bis 5000 Euro Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr ganz ordentlich ab - m.E. reicht diese Begrenzung aus. Wenn wirklich mal noch umfassendere Behandlungen notwendig sind, könnte man die ggf. auch ans Jahresende legen und einen Teil dann im neuen Jahr durchführen lassen, so dass man die Begrenzungen doppelt ausschöpfen kann.
Beispiel: Zahnersatz-Rechnung 4000 Euro, gesetzliche Krankenkasse leistet Festzuschuss 800 Euro.
Rechnungsbetrag 4000 Euro
- GE (20%) 800 Euro
- Kassenleistung 800 Euro
----------------------------------------------------------------
Restkosten 2400 Euro
- Z 50-3 (Hälfte) 1200 Euro
----------------------------------------------------------------
Eigenanteil 1200 Euro
In diesem Beispiel kommen Sie auf eine Gesamtleistung Signal B inkl. GKV i.H. von 70%.
ARAG Z50/90 hätte wie folgt erstattet:
Rechnungsbetrag 4000 Euro
- 283 (50%) 2000 Euro
- Kassenleistung 800 Euro
-----------------------------------------------------------------
Eigenanteil 1200 Euro
In diesem Beispiel kommt man mit 283 zufällig ebenfalls auf eine Gesamtleistung i.H. von 70%.
2. Leistungen für Prophylaxe und Zahnbehandlung:
Beide Tarife leisten hier generell 50% (Signal aus Z 50-3).
Die Arag leistet für Zahnbehandlungen wie z.B. hochwertige Wurzelbehandlung oder Parodontalbehandlung o.Ä. leider nur in solchen Fällen, wo eine medizinisch notwendige Behandlung gar nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird.
Falls der Zahnarzt eine Behandlung grundsätzlich noch über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen kann, leistet die Arag NICHT für evtl. zusätzlich in Rechnung gestellte Mehrkosten.
In der Praxis bietet eigentlich fast jeder Zahnarzt eine hochwertigere Behandlung an und rechnet dann entsprechende Mehrkosten zusätzlich zur Kassenleistung ab. Diese Mehrkosten sind in gewissem Umfang bei Signal erstattungsfähig (bei Arag nicht).
3. Kieferorthopädie:
Beide leisten grundsätzlich 50% - Arag leistet aber auch bei der Kieferorthopädie nur dann für eine Behandlung, wenn die GKV gar keine Leistung mehr vorsieht.
Für Mehrkosten, die zusätzlich zu einer Kassenbehandlung abgerechnet werden, sieht die Arag keine Leistungen vor (Signal schon).
Was bedeutet eigentlich Z50/90? - Z50/90 bedeutet: 50 % der Rechnung zahlt die Arag zuzüglich dem Betrag der GKV. Aber alles zusammen darf 90 % der Rechnung nicht überschreiten -d.h, wenn die gesetzliche Kasse mehr als 40 % der Rechnung bezahlt, zahlt die Arag weniger als 50 %!
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung
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