Frage: Rausgeschlagene Zähne

Frage von: mariconchi am 31.01.2012 um 11:45:14

Mein Sohn hat sich beide obere Vorderzähne an einer Metallstange angeschlagen, so dass sie, da die Zahnwurzeln freilagen, hälftig wieder aufbebaut wurden. Er ist erst 12 und hat noch Milchzähne. Was muss ich angeben? Zähne fehlen ja nicht. Prothesen sind es auch nicht. Die Zähne sind auch weiterhin intakt. Also nicht abgestorben.

Re: Rausgeschlagene Zähne

Frage von: Antonie Müller am 31.01.2012 um 11:45:14 beantwortet

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

A)
so wie ich das lese, möchten Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, ist das richtig?
Dabei bitte Folgendes beachten: Der bereits vorliegende „Schaden“ kann bei einer privaten Versicherung nicht mehr mitversichert werden.

Es ist grundsätzlich so:
Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung. Man muss also rechtzeitig versichert sein, damit der danach eintretende Schaden eben auch gedeckt ist.
Bezogen auf Zahnarzt-Zusatzversicherungen bedeutet das:
Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten sogar geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers.
Wie immer gilt für jede Versicherung ein ganz einfacher Satz: Man muss das Haus versichern bevor es brennt bzw. die Zähne möglichst versichern bevor ein konkreter Schadensfall eingetreten ist. Für akute Schäden zahlt kein Zahnzusatzversicherer mehr.

B)
Die Vorderzähne sind keine Milchzähne mehr, oder? Ich nehme mal an, dass das bleibende Zähne sind. Und so wie ich das lese, waren Sie bei einem Zahnarzt, der dann angeraten hat, die Zähne wieder hälftig aufzubauen. Somit ist eine Behandlung eventuell schon begonnen, zumindest angeraten. So etwas muss dann in einem Antrag angegeben werden und dann wird ein zahnärztlicher Befundbericht eingefordert. Da eine wohl umfangreichere Behandlung schon ansteht, würde die wohl (samt Folgebehandlungen) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung

Re: Rausgeschlagene Zähne

Frage von: mariconchi am 31.01.2012 um 11:45:14 beantwortet

Zur Zeit steht keine Behandlung mehr an. Vielleicht erst in ein paar Jahren. Wäre das dann nicht mehr versichert??? Mir geht es nicht um die jetzt bereits abgeschlossene Behandlung. Sondern an zukünftige vielleicht noch erforderliche Behandlungen. Das wäre ja fatal wenn man dafür nicht mehr aufkommen würde.
Auch nicht eine Versicherung wie die Ergo, die keine Gesundheitsfragen stellt??
Mein Sohn braucht wahrscheinlich auch irgendwann, wenn alle Milchzähne draußen sind, eine Zahnspange, kommt eine normale Zusatzversicherung auch dafür auf???

Re: Rausgeschlagene Zähne

Frage von: Antonie Müller am 31.01.2012 um 11:45:14 beantwortet

Guten Tag!

Die Ergo leistet meines Wissens in keinem Tarif für Kieferorthopädie und fällt somit aus empfehlenswert aus.

Ich würde das auch nicht so schwarz sehen, wenn der bereits eingetretene Fall nicht mehr versichert werden kann. Es handelt sich ja um Zähne im Frontbereich und in diesem sichtbaren Bereich leisten die gesetzlichen Kassen wirklich auch recht umfangreich!

Es ist halt so, wie schon in der letzten Antwort geschrieben wurde, dass vor Versicherungsbeginn eingetretene Versicherungsfälle nicht versichert werden. Aber das betrifft ja nur den privaten Zusatz, gesetzlich sind Sie bzw. Ihr Kind ja versichert.

Klären Sie doch mal mit Ihrer Krankenkasse, was da genau in derern Leistungskatalog so mit drin ist. Vielleicht bietet Ihre Kasse hier sogar noch einen speziellen Sonderservice an. Sie können natürlich z.B. bei der Signal die Kombination GE+Z50-3 abschließen, weil da keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Wenn die dann aber im Leistungsfall erfahren (durch Abfrage beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden), dass der "Schaden" bereits vor Versicherungsbeginn bestand, werden die wohl auch kaum leisten. (Jedenfalls für den Schaden der schon bestand.)


Freundliche Grüße
Antonie Müller

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