Frage: Füllung

Frage von: mariconchi am 31.01.2012 um 11:48:23

Habe unter einer Füllung eine Wurzelbehandlung gehabt. Zahnarzt meint die Füllung wäre nicht mehr ganz und er wolle schauen, ob die Zahnwurzel weiterhin intakt sei, bzw. die Füllung verbessert werden müsste. Jetzt brauche ich eine Zusatzversicherung. Termin hatte ich noch nicht. Zählt das schon als Behandlung. Oder angeraten? Es ist ja noch nichts klar.

Re: Füllung

Frage von: Antonie Müller am 31.01.2012 um 11:48:23 beantwortet

Hallo!

Bei Wurzelbehandlungen ist es immer so, dass der Zahnarzt einen gewissen Zeitraum (mehrere Monate) warten muss, bis er sagen kann, ja die Behandlung kann man als erfolgreich abgeschlossen ansehen oder nein, da muss ich z.B. doch noch schauen, ob die Zahnwurzel weiterhin intakt ist und die Füllung ggf. noch erneuert werden muss.
Erst wenn der Zahnarzt sagen kann, die Wurzelbehandlung ist komplett erfolgreich abgeschlossen und es sind keine weiteren Behandlungen mehr notwendig, braucht eine solche Wurzelbehandlung nicht mehr als laufende Behandlung in einem Antrag angegeben werden und dann kann der Zahn auch problemlos mitversichert werden.

So wie ich das lese, ist das bei ihnen also noch eine laufende Wurzelbehandlung, richtig?
Bei vielen Tarifen wird nach laufenden Behandlungen im Antragsformular gefragt und wenn so eine Frage bejaht werden muss, dann wird ein zahnärztlicher Befundbericht eingefordert. Davon ist in der Regel abzuraten, weil ein solcher dem Versicherer sehr viele Informationen über Ihren Zahnstatus liefert, die er so gar nicht erhalten hätte. Auch eine Ablehnung ist dann häufig.

Was können Sie tun:
Sie können einen Tarif wählen, der keine Gesundheitsfragen stellt, also keine Frage nach laufenden Behandlungen. Sehr gut sind hier z.B. die Premiumtarife der Ergo Direkt. Die Ergo wird häufig kritisiert, dass die Leistungen mager sind. Man muss hier aber differenzieren und die Premiumtarife sind sehr leistungsstark und gut. Diese heißen ZAB+ZAE für den Bereich Zahnersatz und ZBB+ZBE für den Bereich Zahnerhalt. Alle vier zusammen ergeben dann einen absoluten Toptarif.
Eine Alternative wäre auch bei der Signal die Kombination aus GE + Z50-3 (findet man manchmal auch unter den Bezeichnungen Signal B oder Komfort-Zahn). Dies ist ein Ergänzungstarif, der unter anderem Leistungen für Sehhilfen enthält. Wer also auch diese Leistungen in Anspruch nehmen kann, ist dann häufig mit dieser Variante besser beraten.

Ganz klar gilt natürlich bei beiden Tarifen, dass die bereits laufende Maßnahme nicht mitversichert werden kann.


Mit freundlichem Gruß
Antonie Müller

Re: Füllung

Frage von: mariconchi am 31.01.2012 um 11:48:23 beantwortet

Hallo,
ich habe keine laufende Behandlung. Die Wurzelbehandlung war vor Jahren. Habe jetzt den Zahnarzt gewechselt. Er wollte sich den Zahn noch einmal ansehen, weil er sehr dunkel ist und die Füllung oben darauf nicht intakt scheint. Es hat also noch keine Behandlung stattgefunden. Ich soll mir dafür einen Termin holen. Jetzt ist meine Frage warte ich mit dem TErmin und hole mir erst eine Zahnzusatzversicherung oder nehme ich diesen Termin, und warte die Behandlung ab und nehme dann eine Zusatzversicherung. Hatte ebenfalls an die Ergo gedacht, dann wieder kurz über die CSS nachgedacht. Eigentlich brauche ich noch keinen Zahnersatz hoffe ich die nächsten Jahre höchstens eine Füllung. Vielen Dank

Re: Füllung

Frage von: Antonie Müller am 31.01.2012 um 11:48:23 beantwortet

Guten Tag!

Ich würde mit dem Zahnarzt noch telefonisch abklären, was er in der Patientenakte vermerkt hat.

Grundsätzlich ist es bei Zahnzusatzversicherungen so:
Sobald ein Zahnarzt eine Behandlung konkret angeraten hat bzw. einen „Schaden“ diagnostiziert hat, ist das ein eingetretener Versicherungsfall.

Beispiel:
Es gibt Menschen, bei denen einige bleibende Zähne nicht angelegt sind. Die haben dann auch als Erwachsene noch den entsprechenden Milchzahn an dieser Stelle. Sobald bekannt ist, dass eine Nichtanlage vorliegt, ist ein Zahnersatz für diese Zähne nicht mehr erstattungsfähig, wenn die Versicherung erst nach Bekanntwerden dieser Nichtanlage abgeschlossen wurde, auch wenn der Zahnersatz erst Jahre später notwendig wird.

Wenn also der Zahnarzt hier festgestellt hat, dass dieser Zahn eindeutig eine Behandlung braucht, ist das ein eingetretener Versicherungsfall. Wenn er das bisher nur vermutet und daher auch nichts Entsprechendes in der Akte vermerkt hat, ist das noch kein eingetretener Versicherungsfall, denn dann kann ja auch gut sein, dass gar nichts gemacht werden muss.

Vielleicht das am besten noch klären und dann noch mal melden!

Freundliche Grüße
Antonie Müller

Neue Antwort zu dieser Frage schreiben