Frage: Zahnzusatzversicherung
Frage von: Marisa am 08.02.2012 um 15:51:12
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte gerne eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Mein letzter Zahnarztbesuch war vor etwa einem Jahr. Die dort angefertigte Patientenakte ist bis auf eine Krone "sauber". Es stehen also keine beabsichtigten oder laufenden Behandlungen darin, außer ein von mir gewünschtes Zahnbleaching, welches einen rein kosmetischen Hintergrund hatte.
Leider ist dieser Zahnarzt zwischenzeitlich verstorben und eine Rückfrage durch einen Versicherer dadurch nicht mehr möglich.
Meine Frage: Haben die Versicherer dann ein Interesse, sich auch an andere vorausgehende Behandler zu wenden? Weil davor tatsächlich eine andere Zahnärztin erheblichen, und vor allem kostenaufwändigen Behandlungsbedarf gesehen hat - für mein Empfinden hauptsächlich aus wirtschaftlichen Interessen, weswegen ich dann auch woanders hingegangen bin.
Erteilt die gesetzliche Krankenkasse Auskünfte zu zahnärztlichen Vorbehandlern? Oder zählt einfach einfach nur die vor dem Vertragsabschluss zuletzt gestellte Diagnose?
Ein Versicherungsvertreter von der Universa sagte mir telefonisch, dass nur die Patientenakte des letzten Behandlers maßgeblich sei und die Versicherung keine Möglichkeit hätte, die Namen der Vorbehandler über die gesetzliche Krankenkasse zu erfahren. Ich bin nicht sicher, ob ich mich auf diese Aussage verlassen soll.
Vielen Dank für Ihre Auskunft im Voraus
C. Geßner
Re: Zahnzusatzversicherung
Frage von: Antonie Müller am
08.02.2012 um 15:51:12 beantwortet
Hallo!
A)
Wenn derzeit keinerlei Behandlungen notwendig/angeraten/geplant sind, ist ein Abschluss unkompliziert möglich. Die Auswahl der möglichen Tarife ist lang und so können Sie sich hier einen richtige Top-Tarif auswählen (z.B. DKV D85+DBE, Arag Z-100, Janitos Ja Dental Plus, Ergo Direkt Premiumtarife).
B)
Ja, die Versicherer haben ein Interesse, sich auch an andere vorausgehende Behandler mit einer Rückfrage zu wenden. Wenn also beim vorherigen Behandler etwas angeraten wurde, ist das eine angeratene Behandlung, die in einem Antrag auch angegeben werden müsste. Häufig wird ein Zeitraum bis zu 5 Jahre zurück überprüft. Entweder kann die Versicherung die Adressen der Vorbehandler dann aus einer evtl. mitgereichten Kopie des Bonusheftes ersehen oder sie fragt beim Versicherungsnehmer an, wo er vorher in Behandlung war. Die Versicherung kann theoretisch auch bei der Krankenkasse anfragen. Dies wir allerdings wirklich nur in absoluten Ausnahmefällen so gemacht.
C)
Wenn Sie derzeit eine angeratene Behandlung in einem Antrag angeben müssen, wäre es empfehlenswert auf einen Tarif auszuweichen, der nicht danach fragt. Es sind dann zwar die angeratenen Behandlungen auch nicht mitversichert, aber der Abschluss ist dafür unkompliziert möglich. Kommt es dann zum Leistungsfall, wird der Versicherer auch prüfen, ob bereits was notwendig/angeraten/geplant war. Tarife, die relativ leicht abschließbar sind, weil eben kaum oder keine Fragen gestellt werden, sind Ergo Direkt Premiumtarife (ZAB+ZAE+ZBB+ZBE) oder Signal GE+Z50-3 (oft auch Signal B oder Zahn-Komfort genannt). Auch leicht abschließbar ist der Central prodent. Dieser Tarif hat aber den Nachteil, dass es ein Zahnersatztarif ist, also keine Leistungen für Zahnbehandlung bzw. Zahnerhalt enthält.
D)
Ich empfehle gerne den Abschluss über einen Makler zu tätigen, der dazu verpflichtet ist, Ihre Interessen zu vertreten (also nicht die des Versicherungsunternehmens) und der aus einer Vielzahl von Tarifen mit Ihnen gemeinsam den passenden auswählen kann. Hier gibt es auch online inzwischen sehr gute Möglichkeiten.
Mit freundlichem Gruß,
Antonie Müller
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