Frage: Fehlende Zähne
Frage von: clauditza am 18.02.2012 um 01:00:45
Mir fehlen unten 4 Zähne (backenzähne ) ,wollte mir auch Implantate einsetzen, gibt es eine versicherung die mich auch wegen den fehlenden Zähne versichert ? Viele dank
Re: Fehlende Zähne
Frage von: Antonie Müller am
18.02.2012 um 01:00:45 beantwortet
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
fehlende Zähne "können" bei manchen Versicherern mit versichert werden.
Das geht allerdings nur, sofern ein "Versicherungsfall" bzgl. der fehlenden Zähne noch nicht eingetreten ist. Wenn ein Ersatz der fehlenden Zähne bereits vor Vertragsabschluss notwendig, angeraten oder geplant war, dann können fehlende Zähne nicht mehr mit versichert werden.
Wenn Sie also z.B. schon seit mehreren Jahren einen fehlenden Zahn haben, der nicht ersetzt werden muss und wo auch kein Ersatz angeraten war, dann kann dieser prinzipiell mit versichert werden. Wenn dann irgendwann später ein Ersatz doch mal neu medizinisch notwendig werden sollte, dann wäre dies auch prinzipiell erstattungsfähig.
Wenn Sie aber z.B. erst vor kurzem einen Zahn gezogen bekommen haben, wo der Zahnarzt gesagt hat, dass dieser Zahn ersetzt werden sollte, dann kann dieser natürlich nicht mehr mit versichert werden, weil dann der sog "Versicherungsfall" bereits vor Vertragsabschluss eingetreten ist. Und es ist auch nicht möglich, einen Zahn dann ersetzen zu lassen, wenn man das einfach möchte, es müsste, wie im vorangegangenen Abschnitt beschrieben, eine medizinische Notwendigkeit neu nach Vertragsabschluss eintreten.
Hier eine kleine Übersicht bei welchen Tarifen eine Mitversicherung möglich ist bzw. nicht möglich ist:
CSS ZahnarztPlus - keine Mitversicherung fehlender Zähne möglich,
ERGO Direkt DentiGent - keine Mitversicherung fehlender Zähne möglich,
Janitos DentalPlus - Mitversicherung fehlender Zähne möglich (ab 2 fehlenden Zähnen gibt es entsprechend Leistungsstaffel),
ARAG Z-100 - Mitversicherung fehlender Zähne möglich (jeweils 20% Zuschlag),
Barmenia ZGPlus - Mitversicherung fehlender Zähne möglich (ab 2 fehlenden Zähnen gibt es entsprechende Leistungsstaffel),
HanseMerkur EZ+EZT+EZP - Mitversicherung fehlender Zähne möglich (jeweils 3 Euro Zuschlag),
DKV Victoria LS - Mitversicherung fehlender Zähne möglich (jeweils 4 EURO Zuschlag)
WICHTIGER HINWEIS, den Sie unbedingt beachten müssen:
Eine Versicherung abschließen und dann direkt nach der Wartezeit ein Implantat für eine vor Abschluss bestehende Lücke, finanzieren zu lassen, das funktioniert so im Regelfall natürlich nicht.
Wenn Sie schon relativ bald nach Abschluss der Versicherung fehlende Zähne ersetzen lassen, dann wird der Versicherer wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit entsprechende Rückfragen an den Zahnarzt stellen. Dann kommt es absolut drauf an, ob der medizinische Grund für den Ersatz eines fehlenden Zahnes, tatsächlich und nachweisbar erst nach Vertragsschluss eingetreten ist und Ihr Zahnarzt das nachvollziehbar in Ihrem Fall bestätigen kann, dass hinsichtlich eines fehlenden Zahnes vor Vertragsschluss kein Ersatzbedarf diagnostiziert bzw. gegeben war.
Fest steht, aus verständlichen Gründen ist natürlich ein Problem nicht 100 %-ig ausgeschlossen, insbesondere je kurzfristiger Sie eine Leistung für Ersatz eines oder mehrerer fehlender Zähne bereits kurz nach Vertragsschluss bzw. Ablauf der Wartezeit für Zahnersatz (i.d.R. 8 Monate) einfordern würden. Es liegt auf der Hand, dass wenn Sie erst Jahre später eine Versorgung eines vor Vertragsschluss fehlenden Zahnes plötzlich unerwartet benötigen, das geschilderte Problem, umso weniger auftreten kann. Aber auch dann ist der Versicherer natürlich berechtigt zu erfragen, warum nun der Ersatz eines fehlenden Zahnes medizinisch nach Vertragsschluss erforderlich geworden ist.
Und noch etwas: Was ist überhaupt ein fehlender Zahn?
Als „fehlend“ sind bei den meisten Versicherern nur unversorgte Lücken anzugeben, wo derzeit Platz für einen Zahn(-ersatz) ist. Anzugeben sind auch fehlende 7er, wenn keine 8er mehr da sind.
Nicht fehlend sind:
• fehlende 8er (Weisheitszähne);
• „Lückenschlüsse“ – benachbarte Zähne sind komplett zusammengerückt (also ein vollständiger Lückenschluss), so dass überhaupt kein Platz für einen neuen Zahn(-ersatz) vorhanden ist;
• ersetzte Zähne (z.B. Brücken).
Sollten fehlende Zähne nebeneinander liegen und somit nur "eine" Lücke bilden, müssen im Antrag dennoch beide Zahnnummern eingetragen werden. Das gilt dann als 2 fehlende Zähne.
Bei manchen Versicherern gelten auch Zähne, die durch herausnehmbare Prothesen ersetzt sind als fehlend.
Ich möchte Sie hier gerne noch auf unseren Online-Beitragsrechner auf www.hanswaizmann.de verweisen. Mittels diesen können Sie sich jederzeit und unverbindlich die zu zahlenden monatlichen Beiträge der von uns empfohlenen Tarife berechnen.
Und der Online-Rechner kann noch mehr. Aufgrund der Beantwortung von Gesundheitsfragen (solange Sie nur eine Berechnung durchführen, können Sie die Angaben auch einfach mal schätzen; nicht alle sind für jeden Tarif relevant) ermittelt der Online-Rechner auch gleich, ob ein Tarif für Sie abschließbar ist oder nicht.
Zudem finden Sie im Ergebnis umfangreiche Leistungsbeschreibungen der einzelnen Tarife.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung
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