Frage: Zahnersatzversicherung für Gebissträger

Frage von: Kreta am 21.02.2012 um 11:42:22

Hallo zusammen,

Ich bin 44 und von heute auf morgen sind fast alle Zähne locker gewurden.
Wenn ich demnächst vielleicht eine Vollprothese bekomme, lohnt da noch ein Abschluß einer Zahnersatzversicherung? Nach Erhalt einer Leistung aus der Zahnersatzversicherung, kann man diese dann kündigen oder muß man X Jahre zahlen.
Vielleicht kan mir jemand einen Rat geben!
Danke für Eure Mühe

Re: Zahnersatzversicherung für Gebissträger

Frage von: Antonie Müller am 21.02.2012 um 11:42:22 beantwortet

Hallo!

ein Versicherungsprinzip ist, dass die Schäden versichert sind, die nach Vertragsabschluss neu eintreten. Versicherungsfälle, die vor Vertragsabschluss bereits eingetreten sind, werden nicht mitversichert.
Bei Zahnzusatzversicherung ist z.B. eine von einem Zahnarzt angeratene Behandlung ein eingetretener Versicherungsfall. Oder auch die Diagnose eine (Zahnfleisch-)Erkrankung, wie z.B. Parodontose.

Freundliche Grüße
Antonie Müller

Re: Zahnersatzversicherung für Gebissträger

Frage von: Tom Mailinger am 21.02.2012 um 11:42:22 beantwortet

Hallo, das ist sehr interssant... Habe aktuell einen ähnlichen Fall und wollte bei www.allsecur.de eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Hat da jemand Erfahrung? Danke!

Re: Zahnersatzversicherung für Gebissträger

Frage von: Antonie Müller am 21.02.2012 um 11:42:22 beantwortet

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

was bedeutet – „ähnlichen Fall“? Wurde Ihnen bereits eine Behandlung angeraten oder vermuten Sie nur, dass vielleicht in den nächsten 10 Jahren was Größeres kommen könnte und möchten dann versichert sein?

Es ist so, wie bereits geschrieben - ein wichtiges Versicherungsprinzip lautet:
Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung. Man muss also rechtzeitig versichert sein, damit der danach eintretende Schaden eben auch gedeckt ist.

Bezogen auf Zahnarzt-Zusatzversicherungen bedeutet das:
Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten sogar geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers.

Ich möchte Ihnen gerne einmal unseren Online-Rechner auf www.hanswaizmann.de empfehlen. Diesen können Sie gerne und jederzeit kostenlos nutzen. Und dort können Sie nicht nur die Tarife von AllSecur ausrechnen, sondern viele Tarife vergleichen. Zudem ermittelt der Rechner auch gleich, ob ein Tarif abschließbar ist oder nicht.

Hinter AllSecur steht die Allianz, die den ausgezeichneten Tarif 740 anbietet, den Sie dann auch bei uns im Ergebnis finden können.

Sie können natürlich einen Tarif über die Allianz direkt oder über AllSecur abschließen. Sie können aber auch über uns einen Tarif wählen und einen Abschluss tätigen und dann als unsere Kunde auch unsere Serviceleistungen nutzen. Gerade dann, wenn es zum Leistungsfall kommt, treten häufig viele Fragen auf, die Sie dann stets mittels einer personalisierten Emailadresse an uns senden können.

Der Abschluss über uns hat also nur Vorteile für Sie und kostet Sie auch nicht mehr als der Abschluss direkt beim Versicherer.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung

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