Frage: Zahnspangen bei Kindern zahlt Zahnzusatzversicherung
Frage von: Buschhupe am 23.04.2007 um 23:27:19
Hallo,
unser Zahnarzt hat meine Tochter wegen evtl. [link=http://www.imedo.de/group/topics/show/685-zahnspange]Zahnspange[/link] zum Kieferchirugen geschickt. Dieser meinte, daß eine Spange im Moment nicht erforderlich sei.
Allerdings definitiv in den kommenden Jahren.
Kann ich nun eine Versicherung für meine Tochter abschließen, oder ist dies nicht mehr möglich, da schon Vorgespräche stattgefunden haben?
Grüße
Buschhupe
Re: Zahnspangen bei Kindern zahlt Zahnzusatzversicherung
Frage von: Hanswaizmann am
23.04.2007 um 23:27:19 beantwortet
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Hallo Herr/Frau Buschhupe,
ist problematisch.
Habe es auch schon erlebt, dass Zusatzversicherer teilweise sogar argumentieren, dass man ja nicht ohne Hintergrund zu einem KFO geht, d.h. dass allein schon der Besuch beim KFO zum Eintritt des Versicherungsfalles führt.
Diese Auffassung teile ich nicht ganz - denn wenn der KFO dann eindeutig feststellt, dass KEINE Behandlung notwendig ist, dann kann das nicht zum Eintritt eines Versicherungsfalles führen (hatten wir auch schon Fälle, die wir dann zugunsten unseres Kunden regeln konnten).
Problematisch ist jetzt allerdings, dass der KFO für die Zukunft eine Behandlung definitiv (!!) angeraten hat. Und wenn er das dem Versicherer dann später auch so mitteilen würde (falls gefragt wird), hätten Sie ein Problem.
MfG
Hans Waizmann
Re: Zahnspangen bei Kindern zahlt Zahnzusatzversicherung
Frage von: Buschhupe am
23.04.2007 um 23:27:19 beantwortet
Hallo Herr Waizmann,
Re: Zahnspangen bei Kindern zahlt Zahnzusatzversicherung
Frage von: Hanswaizmann am
23.04.2007 um 23:27:19 beantwortet
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Hallo,
das kann man so nicht sagen, dass der Arag Z-100 am besten bei KFO ist - das kommt drauf an:
Beste Tarife für Kinder:
1. Arag Z-100: dieser übernimmt für KFO-Behandlungen 80% (ab dem 3. Versicherungsjahr in unbegrenzter Höhe, im 1. Jahr auf 500,- Euro, im 2. Jahr auf 1000,- Euro begrenzt).
Der Arag Z-100 leistet allerdings nur für KFO, wenn die GKV gar keine Leistung erbringt.
2. Signal-Tarife (können Sie über unsere Homepage www.hanswaizmann.de online berechnen - entweder Variante A oder B): übernehmen für KFO-Behandlungen 50% pro Versicherungsjahr begrenzt auf maximal 1280,- Euro (deckt also pro VJ Kosten i.H. von 2560,- Euro ab).
Die Signal leistet sowohl kassenunabhängig, wenn die GKV gar nicht leistet 50% der Gesamtkosten, aber auch 50% der evtl. zu tragenden Mehrkosten, falls die GKV nur einen Teil der Behandlung übernimmt.
ANMERKUNGEN:
1. die Leistungsbegrenzung der Signal (1280,- Euro p.a.) reicht für KFO-Behandlungen i.d.R. aus, da diese nicht auf einmal komplett durchgeführt werden kann, sondern sich meist über mehrere Jahre erstreckt (und somit die Kosten verteilt werden).
2. auch wenn die GKV eine Kostenzusage macht, d.h. dass Sie nicht alles alleine zahlen müssen, können u.U. privat zu tragende Mehrkosten in nicht unerheblichem Umfang entstehen. Ich habe mir das von einem KFO-Spezialisten erklären lassen - außerhalb der Kassenversorgung können Mehrkosten für alternative / moderne Behandlungsmethoden entstehen oder z.B. zusätzliche Leistungen wie regelmäßige Röntgenkontrollen anfallen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht trägt.
Unter diesem Gesichtspunkt tendiere ich trotz der prozentual geringeren Leistung eher zu den Signal-Tarifen, weil diese auch für die angesprochenen Mehrkosten aufkommen. Arag leistet ausschließlich, wenn die GKV gar nicht leistet.
Die Entscheidung, welcher Tarif letztlich günstiger ist, kann ich Ihnen leider nicht abnehmen.
MfG
Hans Waizmann
Re: Zahnspangen bei Kindern zahlt Zahnzusatzversicherung
Frage von: Buschhupe am
23.04.2007 um 23:27:19 beantwortet
Hallo Herr Waizmann,
erstmal Vielen Dank für die kompetente Beratung und Information. Das ist leider Gottes nicht immer selbstverständlich.
Re: Zahnspangen bei Kindern zahlt Zahnzusatzversicherung
Frage von: Hanswaizmann am
23.04.2007 um 23:27:19 beantwortet
www.hanswaizmann.de - Nr. 1 Preisvergleich für Zahnzusatzversicherung
Hallo Buschhupe,
ich hatte es eigentlich schon in der ersten Antwort geschrieben: sofern die Fehlstellung bereits vom KFO diagnostiziert und eine Korrektur angeraten wurde, ist eine Versicherung NICHT mehr möglich - Sry, aber man muss sich schon rechtzeitig versichern, d.h. bevor ein Schaden eintritt.
Die Mehrkosten beim KFO dürften sich je nachdem bei ca. 1000 Euro (würde sagen plus/minus 500 Euro) einpendeln, wenn die GKV Leistungen übernimmt - aber das lässt sich wirklich nicht pauschal beantworten, hängt ja immer vom individuellen Fall ab, was genau gemacht werden muss.
MfG
Hans Waizmann
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