Frage: Kündigungsfrist Zahnzusatzversicherung Debeka AZplus?
Frage von: foxone am 01.05.2007 um 16:53:42
Wüsste gern wie die Kündigungsfrist für den Tarif Debeka AZplus ist.
Vielen Dank!
Re: Kündigungsfrist Zahnzusatzversicherung Debeka AZplus?
Frage von: Hanswaizmann am
01.05.2007 um 16:53:42 beantwortet
www.hanswaizmann.de - Nr. 1 Preisvergleich für Zahnzusatzversicherung
Hallo Foxone,
Debeka hat eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr - danach ist eine Kündigung jährlich mit 3-monatiger Frist zum Ende jeden Versicherungsjahres möglich - das VJ entspricht NICHT dem Kalenderjahr.
D.h. wenn Sie z.B. Beginndatum 1.4. haben, können Sie den Tarif jährlich zum 1.4. kündigung (spätestens 3 Monate vorher).
MfG
Hans Waizmann
Re: Kündigungsfrist Zahnzusatzversicherung Debeka AZplus?
Frage von: angelfreund am
01.05.2007 um 16:53:42 beantwortet
Guten Tag Herr Waitzmann,
zu Ihrer Antwort zum Thema Kündigungsfrist( s.u.) eine spezielle Nachfrage.
Der jetzige Stand ist : Tochter wurde 20 Jahre - die mir nicht bekannte Beitragserhöhung der Debeka stand ins Haus.
Tochter möchte diese Versicherung nicht , ich möchte sie auch nicht zahlen.
Meine Kündigung kam 29 Tage zu spät. Ich soll für den Rest bis zum nächsten Kündigungstermin zahlen.
Meine Frage : Muß ich für ein volljähriges Kind , das einer Versicherung selbst nicht zugestimmt hat , eine V-Prämie eigentlich zahlen ??
( mir kam gerade der Gedanke,wenn niemand mehr gefragt werden muß,könnte ich Sie dann auch versichern ? )
Freue mich auf eine Antwort.
Gruß von der Spree der angelfreund
» Hallo Foxone,
»
» Debeka hat eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr - danach ist eine
» Kündigung jährlich mit 3-monatiger Frist zum Ende jeden Versicherungsjahres
» möglich - das VJ entspricht NICHT dem Kalenderjahr.
»
» D.h. wenn Sie z.B. Beginndatum 1.4. haben, können Sie den Tarif jährlich
» zum 1.4. kündigung (spätestens 3 Monate vorher).
»
» MfG
»
» Hans Waizmann
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Re: Kündigungsfrist Zahnzusatzversicherung Debeka AZplus?
Frage von: Hanswaizmann am
01.05.2007 um 16:53:42 beantwortet
www.hanswaizmann.de - Nr. 1 Preisvergleich für Zahnzusatzversicherung
Hallo Angelfreund,
naja, wenn Sie zu spät gekündigt haben, dann werden Sie die Versicherung wohl oder übel weiter bezahlen müssen.
Ich nehme mal an, dass der Vertrag vor dem 18. Lebensjahr Ihrer Tochter geschlossen wurde - zu diesem Zeitpunkt waren Sie ja noch erziehungsberechtigt und somit eine Unterschrift Ihrer Tochter nicht notwendig.
MfG
Hans Waizmann
» Guten Tag Herr Waitzmann,
»
» zu Ihrer Antwort zum Thema Kündigungsfrist( s.u.) eine spezielle
» Nachfrage.
»
» Der jetzige Stand ist : Tochter wurde 20 Jahre - die mir nicht bekannte
» Beitragserhöhung der Debeka stand ins Haus.
» Tochter möchte diese Versicherung nicht , ich möchte sie auch nicht
» zahlen.
» Meine Kündigung kam 29 Tage zu spät. Ich soll für den Rest bis zum
» nächsten Kündigungstermin zahlen.
»
» Meine Frage : Muß ich für ein volljähriges Kind , das einer Versicherung
» selbst nicht zugestimmt hat , eine V-Prämie eigentlich zahlen ??
» ( mir kam gerade der Gedanke,wenn niemand mehr gefragt werden muß,könnte
» ich Sie dann auch versichern ? )
»
» Freue mich auf eine Antwort.
» Gruß von der Spree der angelfreund
»
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» » Hallo Foxone,
» »
» » Debeka hat eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr - danach ist eine
» » Kündigung jährlich mit 3-monatiger Frist zum Ende jeden
» Versicherungsjahres
» » möglich - das VJ entspricht NICHT dem Kalenderjahr.
» »
» » D.h. wenn Sie z.B. Beginndatum 1.4. haben, können Sie den Tarif
» jährlich
» » zum 1.4. kündigung (spätestens 3 Monate vorher).
» »
» » MfG
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» » Hans Waizmann
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