Frage: 2 Fragen Zahnzusatzversicherung Barmenia

Frage von: snake500 am 25.06.2007 um 12:16:51

Hallo
ich habe vo kurzem bei der Barmenia eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen und bin noch in der Wartezeit. Nun habe ich zwei Fragen.

1. Es könnte eventuell sein das ich relativ zeitnah nach ende der Wartezeit eine Krone brauche. Die versicherung wird dann Prüfen ob der Fall vielleicht schon vor Versicherungsbeginn eingetroffen ist denn das ist nicht versichert das weiß ich. Mein Fall ist so: Ein Backenzahn ist schon ziemlich marode da dort immer wieder Füllüngen rausgefallen sind und der Zahnarzt hat auch schon vor nem Jahr gemeint das dort wohl sehr bald eine Krone drüber muss, nun hat er aber erstmal trotzdem nochmal mit einer Füllung probiert die auch bis jetzt hält. Aber sollte diese Füllung nochmal brechen muss dort auf jedenfall eine Krone hin. Ist dieser Fall dann versichert?

2. Muss ich mein Zahnarzt eigentlich informieren das ich eine Zusatzversicherungs habe, also muss er dann noch irgendwas extra machen z.B extra Rechnung oder eine andere Bestätigung?

Re: 2 Fragen Zahnzusatzversicherung Barmenia

Frage von: Hanswaizmann am 25.06.2007 um 12:16:51 beantwortet


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Hallo Snake,

1. ob das versichert ist oder nicht hängt von der Aussage des Zahnarztes ab!!! Wenn der Zahnarzt auf Rückfrage bestätigt, dass vor Abschluss nichts angeraten oder geplant war, dann wird die Barmenia wohl dafür leisten müssen - sofern er aber mitteilt, dass schon vor Abschluss eine Behandlung angeraten war, wird die Barmenia die Leistung wohl verweigern.

2. Sie sollten Ihren Zahnarzt auf jeden Fall darüber informieren, dass Sie eine Zusatzversicherung haben, dann kann er grundsätzlich auch hochwertigen Zahnersatz in seine Behandlungsvorschläge mit einbeziehen.

Am besten ist natürlich ein Leistungskatalog, wie wir ihn für unsere Kunden anbieten.

MfG

Hans Waizmann

Re: 2 Fragen Zahnzusatzversicherung Barmenia

Frage von: snake500 am 25.06.2007 um 12:16:51 beantwortet

danke für Ihre Antworten

Aber was bedeutet denn angeraten oder geplant? Mein Zahnarzt hat auch gemeint das alle Zähne die gefüllt sind früher oder später überkront werden müssen. Ist jetzt jeder dieser Zähne von der versicherung ausgeschlossen oder was?
Also es ist ja nicht so das ICH die überkronung für diesen Zahn abgelehnt habe sondern der Zahnarzt von sich aus versucht hat den Zahn weiterhin mit Füllungen zu retten. Von daher kann ja von einer angeratenen Behandlung nicht die Rede sein.

Re: 2 Fragen Zahnzusatzversicherung Barmenia

Frage von: Hanswaizmann am 25.06.2007 um 12:16:51 beantwortet


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Hallo Snake,

Wenn ein Zahnarzt rein informell sagt, dass er evtl. irgendwann später mal was an Ihren Zähnen machen könnte, (womöglich erst in einigen Jahren), aber noch völlig ungewiß ist, ob überhaupt etwas gemacht werden muss, dann ist das keine konkret angeratene geplante Maßnahme.

Die Aussage, dass "gefüllte Zähne voraussichtlich irgendwann später mal überkront werden müssten" stellt in dem Sinne auch keine angeratene Behandlung dar, sofern die Füllungen aktuell noch voll intakt sind. Es ist ja unklar, ob und wann ggf. irgendwann mal später Kronen gemacht werden müssten - dieselbe Aussage könnte er auch über gesunde Zähne treffen.

Wichtig ist allerdings, was der Zahnarzt gegenüber dem Versicherer sagt!!! <-- allein das zählt.

Der Versicherer will vor allem keine langen Ausführungen vom Zahnarzt sehen, sondern da wird gefragt: "wann haben Sie Ihren Patienten erstmalig über die Notwendigkeit einer Behandlung informiert" --> hier muss der Zahnarzt ein Datum angeben. Und wenn das vor Versicherungsbeginn liegt, dann haben Sie natürlich ein Problem.

MfG

Hans Waizmann


Re: 2 Fragen Zahnzusatzversicherung Barmenia

Frage von: snake500 am 25.06.2007 um 12:16:51 beantwortet

achso ok danke.

Eine letzte Frage noch. Die Wartezeit gilt doch aber auch schon als Versicherungszeit oder?
Wenn mein Zahnarzt mich auf die nötige Behandlung das erst mal während meiner Wartezeit anspricht, der Termin für die Überkronung bzw. Rechnungserstellung aber nach ablauf meiner Wartezeit ist, müsste ich doch eine Erstattung bekommen oder?

Re: 2 Fragen Zahnzusatzversicherung Barmenia

Frage von: Hanswaizmann am 25.06.2007 um 12:16:51 beantwortet


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Hallo Snake,

ja - Sie sind während der Wartezeit bereits "versichert" - erstattungsfähig sind Behandlungen aber erst nach Ablauf der Wartezeit.

Wenn der Zahnarzt also während der Wartezeit etwas feststellt u. eine Behandlung anrät, die aber erst danach durchgeführt wird, dann wäre das prinzipiell schon erstattungsfähig.

Ausschlaggebend ist immer das Behandlungsdatum (NICHT die Rechnungsstellung).

MfG

Hans Waizmann

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