Frage: Wartezeit Zahnzusatzversicherung - wie lange muss ich warten

Frage von: Henry am 26.06.2007 um 20:19:18

Ich habe heute meinen Versicherungsschein von der Arag bekommen. Bei den Erklärungen auf der Rückseite des Antrags verpflichte ich mich, daß ich bis zur Annahme des Antrags Behandlungen anzeige. Ist der Antrag nun schon angenommen worden oder muß ich mit dem Zahnarzttermin warten, bis die Widerspruchsfrist abgelaufen ist ?

Vielen Dank für Ihre Antwort
Henry

Re: Wartezeit Zahnzusatzversicherung - wie lange muss ich warten

Frage von: Hanswaizmann am 26.06.2007 um 20:19:18 beantwortet


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Hallo Henry,

das Recht, dem Versicherungsvertrag noch zu widersprechen liegt ja ausschließlich auf Ihrer Seite, d.h. selbst wenn Sie der Arag nun etwas nachmelden würden, könnte die Arag ihrerseits dem Vertrag ja nicht mehr widersprechen.

Die Nachmeldefrist endet mit Zugang einer Annahmeerklärung bzw. der Versicherungspolice.

Sie können also jetzt bereits zum Zahnarzt gehen und wenn der feststellt, dass eine Behandlung durchgeführt werden muss, dann wäre das bereits versichert.

"Erstattungsfähig" sind Behandlungen allerdings erst nach Ablauf der Wartezeiten.

MfG

Hans Waizmann

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