Frage: ARAG oder Signal Zahnzusatzversicherung für implantat?
Frage von: mayhem am 02.07.2007 um 19:20:27
Hallo Herr Waitzmann,
erstmal Lob+Kompliment für Ihre umfangreiche Seite mit den vielen hilfreichen Informationen!
Ich habe bereits den online Tarifrechner genutzt und als erste Wahl wurde der Signal A-Tarif empfohlen, allerdings scheint Arag Z 100 besser zu sein? Dazu später meine Fragen...
Zu mir, bin w, 25, 0 Lücken, ca. 5 Füllungen (kann aber auch eine mehr oder weniger sein) und ..tja, 0 ersetzte Zähne? DAS ist die Frage. Mir ist nämlich vor ca. 4 Jahren ein Vorderzahn (der 4. Zahn von den Schneidezähnen ausgehend) abgebrochen, welcher mit Kunststoff provisorisch aufgefüllt wurde. Allerdings sieht der Zahn einfach nicht aus wie der echte Zahn, eher wie eine Zahnlücke, wie ein Stumpf. Nun, gilt dieser abgebrochene, teilweise ersetzte Zahn als "ersetzter bzw. fehlender Zahn" bzw. unter welchem Punkt müsste dies im Antrag angegeben werden? Oder zählt dies nur als "normale" Füllung, so wie bei Backenzähnen halöt auch? Wenn ich für diesen Zahn nun ein Keramikimplantat (oder Verblendung, je nachdem was in dem Fall angebracht wäre) möchte, würde dies vom Arag- bzw. Signal-Tarif getragen werden? Oder ist dies ein "Versicherungsfall vor Vertragsabschluss", da das Abbrechen ja schon vor einigen Jahren war? Andererseits nutzt sich Kunststoff ja im Lauf der Zeit auch ab und irgendwann müsste an diesem Zahn sowieso wieder was gemacht werden, meinte mein Zahnarzt. Also doch gedeckt?
Weiterhin ist mir vor einigen Monaten ein kleines Stück Zahnschmelz am unteren "Schneidezahn" abgebrochen, welches ich auch gern "reparieren" lassen möchte. Was meinen Sie? Könnte ich diese beiden Fälle als Zahnersatz durch die Zahnzusatzversicherung ersetzt bekommen?
...
---------> Fortsetzung im nächsten Beitrag, hier sind nur 5000 Zeichen erlaubt...
Re: ARAG oder Signal Zahnzusatzversicherung für implantat?
Frage von: mayhem am
02.07.2007 um 19:20:27 beantwortet
~ Fortsetzung ~
Ich vergleiche jetzt einfach mal Signal A und Arag Z 100, stelle Vor- und Nachteile gegenüber - welche dann auf MICH in meinem konkreten Fall zutreffen (siehe oben), ist mir nicht ersichtlich, da ich mich in den einzelnen Kategorien nicht auskenne. Daher schreibe ich hier und bitte um Sie um Hilfe. Sind meine Gedanken richtig?
-Beide leisten für Implantate 80 %.
-Vorteil Signal: im ersten Jahr höhere Erstattung als Arag.
-Erstattung auf privatzahnärztlichem Niveau 80 % Arag, 65 % Signal -> + für Arag
-Erstattung für Regel-/Einfachstversorgung: Arag 100, Signal 97,5 -> + für Arag
-Signal=Gesundheitsreformtauglich, Arag mit einer Besonderheit -> Inwiefern ist das jetzt nachteilig in meinem Fall? Ich könnte mich wegen meines Zahnersatzes nicht direkt an die Arag wenden? Also doch ein Vorteil für Signal?
-Leistungen Inlay: 65 % Signal, 80 % Arag. Plus also für Arag
-Anzahl Implantate und Inlays bei Arag nicht begrenzt, bei Signal steht nix dazu -> Plus für Arag? Oder leistet Signal dies auch?
-Keramikverblendungen: Arag bis 6er, Signal bis 8er --> Plus für Signal
-Leistung für Zahnersatz, wenn Kasse nicht leistet: bei Signal 65 %, Arag erstatter da ja kassenunabhängig, allerdings in welcher Höhe? 100 % Also wieder ein Plus für Arag?
-Leistungen für Zahnbehandlungen, Prophylaxe, Parodontose: Signal 50 %, Arag 100! Kieferorthopädie: Arag 80, Signal 50. Klares Plus für Arag also!
-Signal-Tarif hat noch Zusatzleistungen, die Arag überhaupt nicht hat: Brille, Praxisgebühr, Sehhilfen, Heilpraktiker usw. usf. -> Plus wiederum also für Signal
-Mindestvertragslaufzeit: Signal 2 Jahre, Arag 3 Jahre. Vorteil also für Arag? Was passiert wenn ich vorher "aussteigen" müsste?
Dann noch einige Fragen zum Tarif. Leistungen für Inlays und Implantate 80 % - wie genau muss ich mir diese 80 % vorstellen? 80 % von dem was die Kasse leisten würde? Oder 80 % vom Gesamtpreis?
Dann: "Keramikverblendungen ja". Was heisst dieses "ja"? -> 100 % Erstattung? Eine Prozentangabe steht dort nämlich nicht. Und fällt mein Vorderzahn mit in den 6er bzw. 8er Bereich Bereich? Ich denke schon, oder?
Wartezeit ist bei Zahnersatz 8 Monate und bei Zahnbehandlung 3 Monate (ARAG) bzw. 8 und 8 Monate (Signal). Gibt es denn keinen Tarif ohne Wartezeit? :( Dann kann ich also erstmal 3 Monate nicht zur PZR gehen und muss 8 Monate warten, bis eventuelle Arbeiten an meinem Zahn gestartet werden? Und was bedeutet: "max. tarifliche Erstattung ist begrenzt auf 500,- EUR im 1. Jahr genau nach Beginn 1.000,- EUR im 2. Jahr genau nach Beginn"? Das würde ja bedeuten, dass ich mir Zahnersatz im ersten Jahr komplett abschminken kann? Denn das kostet ja wohl mehr als 500 EUR? Und erst ab dem dritten Jahr unbegrenzt? Gibts da keine bessere Alternative? Und bei Signal sind es 1580 EUR im ersten Jahr - heißt das, ab dem zweiten Jahr wird dann unbegrenzt geleistet?
Ich stehe jetzt also zwischen Arag Z 100 und Signal A und kann mich nicht entscheiden, da mein abgebrochener Zahn nicht im Online-Rechner mit berücksichtigt wurde, da nicht gefragt. Ich weiß auch nicht, welche der jeweiligen Vor- und Nachteile der beiden Tarife nun besonders wichtig sind, wo also ein sog. "Nachteil" nicht unbedingt ein essentieller Nachteil wäre. Zu was würden Sie mir also raten? Irgendwie scheint der eine Tarif das zu haben, was der andere nicht hat. Gibt es denn keinen Tarif, der beide Vorteile von Signal und Iduna vereinigt? Am besten ich schließe beide Tarife ab? ;)
Und noch ein sehr sehr wichtiger Aspekt: Es könnte sein, dass ich nächstes Jahr beruflich ins Ausland ziehe - kann man die Zahnersatzversicherung "mitnehmen" bzw. ruhen lassen bzw. nach Deutschland für Zahnbehandlungen kommen? Wie läuft das dann?
Was würden Sie mir aufgrund meiner Angaben empfehlen? Vielen Dank und sorry für den langen Text! MfG
Re: ARAG oder Signal Zahnzusatzversicherung für implantat?
Frage von: Hanswaizmann am
02.07.2007 um 19:20:27 beantwortet
www.hanswaizmann.de - Nr. 1 Preisvergleich für Zahnzusatzversicherung
Hallo mayhem,
damit es übersichtlich bleibt, antworte ich zunächst mal auf diesen Teil Ihrer Fragen.
Also, hier sind zwei Dinge zu unterscheiden, nämlich:
1. ob das was Sie beschrieben haben als fehlender Zahn anzugeben ist oder nicht.
Das ganze ist in diesem Fall nicht ganz einfach u. auch nicht ganz eindeutig zu beantworten. Sofern grundsätzlich noch eine "Zahnkrone" vorhanden ist, geht man ja normal nicht von einem fehlenden Zahn aus.
Wenn jetzt aber fast gar nichts mehr von dieser Zahnkrone übrig ist, so dass man quasi schon eine Lücke hat, dann wäre das ebenfalls als fehlender Zahn anzugeben.
Wie das jetzt in Ihrem Fall zu beurteilen ist, kann ich leider nicht genau sagen, ich sehe es ja nicht. Ich würde Ihnen ggf. raten, Rücksprache mit dem Zahnarzt zu halten.
Wenn Sie sich für den Tarif Signal A entscheiden, ist die Frage ohnehin unwichtig, weil im Antrag der Signal nicht nach fehlenden und ersetzten Zähnen gefragt wird!!!!
2. davon allerdings unterscheiden muss man, ob später geleistet wird. Das hängt insbesondere davon ab, ob der sog. "Versicherungsfall" bereits vor Vertragsabschluss eingetreten ist.
Und das hängt in aller Regel davon ab, ob vom Zahnarzt schon vor Abschluss d. Versicherung konkrete Behandlungsmaßnahmen angeraten waren.
Wenn Sie relativ schnell nach Ablauf der Wartezeit umfangreichere Erstattungsleistungen beantragen, dann wird der Versicherer natürlich berechtigte Zweifel hegen u. ggf. Nachforschungen anstellen.
I.d.R. wird dann der Zahnarzt angeschrieben u. um Auskunft gebeten - wenn diese/r dann eindeutig bestätigt, dass vor Abschluss keine Behandlung angeraten war, könnten Sie im Leistungsfall kaum ein Problem kriegen.
Wenn der Zahnarzt dann aber bestätigt, dass der "Schaden" schon vor Abschluss eingetreten ist, dann kriegen Sie natürlich keine Leistung (weil für Versicherungsfälle, die bereits vor Vertragsabschluss eingetreten sind, natürlich nicht geleistet werden kann).
Fragen Sie ggf. bitte Ihren Zahnarzt, was er dem Versicherer im Falle einer Rückfrage mitteilen würde.
MfG
Hans Waizmann
Re: ARAG oder Signal Zahnzusatzversicherung für implantat?
Frage von: Hanswaizmann am
02.07.2007 um 19:20:27 beantwortet
www.hanswaizmann.de - Nr. 1 Preisvergleich für Zahnzusatzversicherung
So, weiter im Text:
also:
Signal A leistet nicht pauschal 80% - man kommt aber zusammen mit Kassenleistung i.d.R. in Erstattungsbereich um ca. 80%.
Signal A funktioniert wie folgt:
Signal A besteht aus zwei Tarifbausteinen:
Tarif 1: GE, GE-PLUS deckt zuerst 30 % des erstattungsfähigen Rechnungbetrages für Zahnersatz gem. GOZ und zwar 4 Jahre lang begrenzt:
Danach ab dem 5. Versicherungsjahr (genau ab Beginndatum gerechnet) leistet der GE, GE-PLUS die 30% in unbegrenzter Höhe.
Nach Leistung des GE, GE-PLUS (30%) und ggf. der gesetzlichen Krankenkasse deckt zusätzlich der
Tarif 2: Z50-3 Restkosten bis 2.560 Euro beim Zahnarzt zu 50 % ab. Der Z50-3 erstattet also jährlich Restkosten bis 1.280 Euro. Diese Erstattungsleistung aus Z 50-3 ist dauerhaft begrenzt.
Tarif 1 erstattet im 1. Jahr bis 300 Euro; zusammen mit dem zweiten Tarif 1280 Eur ergibt sich eine maximale Erstattung von 1.580 Euro im 1. Versicherungsjahr.
ab dem 5. Versicherungsjahr 30% unbegrenzt + 50% Restkosten bis 1280 Euro
Zusammen mit der Vorleistung der GKV, die für Zahnersatz momentan ja in jedem Fall einen Festzuschuss gewährt, reicht die Begrenzung des Signal A jährlich für einen Rechnungsbetrag von ungefähr 5000 Euro gut aus (was ja nicht gerade wenig ist).
Erstattungsbeispiel zur Verdeutlichung des Leistungsprinzips: Keramikkrone a 1000 Euro, Kasse leistet dafür 300 Euro (Zahlen fiktiv)
Gesamtrechnung 1000 Euro
- GE, GE-PLUS (30%) 300 Euro
- Kassenleistung 300 Euro
=Restkosten 400 Euro
- Z 50-3 (Hälfte) 200 Euro
=Eigenanteil 200 Euro
In diesem Beispiel erreicht man zusammen mit Kassenleistung eine Gesamtkostenerstattung von 80%.
Beim Arag Z-100 ist das Prinzip wesentlich einfacher:
ARAG stockt einfach die Kassenleistung auf 80% d. erstattungsfähigen Gesamtrechnung auf - auf obiges Beispiel bezogen:
Kasse zahlt 300 Euro --> das stockt Arag auf 80% auf, ausgehend vom Rechnungsbetrag, d.h. Arag zahlt noch 500 Euro dazu, so dass man insgesamt auf 80% Erstattung kommt.
Die Keramikverblendungen werden ganz normal wie Zahnersatz erstattet, also bei Arag mit 80% inkl. Kassenvorleistung, bei Signal siehe ausführliche Erläuterung oben.
Wartezeit:
es gibt Tarife ohne Wartezeit, aber die haben dann anderweitig entweder starke Begrenzungen oder generell sehr schlechte Leistungen. Versicherer, die gute Leistungen anbieten, haben ALLE Wartezeiten, weil Sie sich dadurch ja auch in gewisser Weise "schützen" müssen.
Begrenzungen:
die gibt es, genauso wie die Wartezeit, damit keine Schäden reguliert werden müssen, die schon vor Vertragsbeginn bestanden haben, so wie bei Ihnen - ist ja verständlich, versetzen Sie sich mal in die Lage eines Versicherers, da würden Sie auch nicht für teure Vorschäden leisten wollen.
Die Leistungen sind bei Arag zwei Jahre begrenzt (500 u. 1000 Euro) und bei Signal noch länger.
Die 1580 Euro ergeben sich aus 300 Euro (GE, GE-PLUS) und Z 50-3 (1280 Euro), siehe ausführliche Erläuterung. Der GE, GE-PLUS ist insgesamt 4 Jahre begrenzt (die genauen Begrenzungen finden Sie bei uns online), der Z 50-3 ist sogar dauerhaft begrenzt.
Ausland:
man kann die Tarife bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt auf Anwartschaft stellen, d.h. Sie zahlen nur einen Teil des Beitrages u. können den Tarif dann bei Rückkehr wieder weiterführen. Ganz ruhend stellen (ohne Beitrag) geht leider nicht.
Bei der Signal ist es teilweise möglich, den Tarif ins Ausland mitzunehmen, aber das kommt auf den konkreten Fall an, d.h. das muss geprüft werden - hängt davon ab, wohin sie gehen u. wie sie dann dort versichert sind.
Welcher Tarif nun besser ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
1. zunächst mal von der Abschließbarkeit (siehe voriger Beitrag), wenn Sie einen Tarif nicht abschließen können, kann er ja noch so gut sein, hilft ja nichts.
2. möchten Sie nur einen Zahntarif? oder legen Sie zusätzlich auch auf die Ergänzungsleistungen Wert?
3. haben Sie schon viele Kronen / Füllungen, etc.? Dann wäre evtl. Arag besser, weil die Leistung nach 2 Jahren wirklich unbegrenzt ist (bei Signal haben Sie ja immer eine Begrenzung durch Z 50-3)
MfG
Hans Waizmann
Neue Antwort zu dieser Frage schreiben
Rechner, Forum & Co.
Abschluss Zahnzusatzversicherung
Einzelne Zahnzusatzversicherungen im Vergleich
Spezial-Vergleiche
Themen-Specials
WaizmannTabelle 2012
