Frage: Prophylaxe mit der ARAG Z100 Zahnzusatzversicherung
Frage von: heze am 18.07.2007 um 12:04:12
Hallo,
Admin: um etwaige rechtliche Probleme mit einzelnen Versicherungen gibt musste ich das Posting etwas neutraler Formulieren bzw. ändern. Ich bitte um Ihr Verständnis. Die Frage neutral formuliert:
Wie hoch ist die Prophylaxe-Leistung der Arag Z100 genau - bzw. welche Ziffern GOZ können zu welcher Höhe abgerechnet werden. D.h. welche Einschränkungen gibt es bei der Erstattung. (Habe gehört das nicht alles bzw. voll erstattet wird)
viele Dank
Re: Prophylaxe mit der ARAG Z100 Zahnzusatzversicherung
Frage von: Hanswaizmann am
18.07.2007 um 12:04:12 beantwortet
www.hanswaizmann.de - Nr. 1 Preisvergleich für Zahnzusatzversicherung
Hallo Heze,
also Einschränkungen gibt es natürlich schon:
hier eine umfassende Erklärung, welche Leistungen bei der Arag anerkannt werden:
Die professionelle Zahnreinigung ist nirgends eindeutig geregelt, weder was den Umfang betrifft, noch die Kosten. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Kosten hier stark variieren – der eine Zahnarzt verlangt 50 Euro, ein anderer will 100 Euro.
Daher ist es schon verständlich, dass hier keine unbegrenzt hohen Kosten seitens der Versicherer übernommen werden (können).
Sowohl die Arag, als auch die Signal akzeptieren für die professionelle Zahnreinigung Kosten in Höhe von ca. 60 Euro – die erhält man durch folgende Abrechnung:
GOZ Beschreibung Kosten 3,5 facher Satz x Anzahl Zähne = Gesamtkosten
405 analog / professionelle Zahnreinigung / 2,13 Euro pro Zahn / 28 Zähne 59,64 Euro
Damit kommt man bei 28 Zähnen auf einen Rechnungsbetrag von 59,64 Euro. Der 3,5fache Abrechnungssatz ist allein dadurch begründet, dass es sich nicht nur um eine einfache Zahnsteinentfernung (GOZ 405), sondern um eine aufwändigere professionelle Zahnreinigung handelt.
Wie oft eine PZR medizinisch notwendig ist, entscheidet grundsätzlich Ihr Zahnarzt.
Im „Normalfall“ dürften ein bis zwei Behandlungen PZR pro Jahr kein Problem darstellen, d.h. normal fragt die Arag da auch nicht gesondert nach.
Wenn Sie jedoch häufiger Rechnungen für PZR einreichen, kann es schon sein, dass die Arag nachfragt, warum die häufige Behandlung notwendig ist - das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie Zahnfleischprobleme (z.B. Parodontose) haben o.Ä. - in Ihrem individuellen Fall kann das allerdings nur Ihr Zahnarzt entscheiden, wie oft PZR med. notwendig ist.
Die Arag leistet hier maximal bis zu 4 mal pro Jahr (bei entsprechender med. Notwendigkeit).
Zusätzlich können bei der Arag einmal jährlich folgende Kosten vom Zahnarzt abgerechnet werden:
GOZ Beschreibung Kosten 2,3facher Satz
100 Mundhygienestatus erstellen (mind. 25 min) 25,87 Euro
101 Kontrolle des Übungserfolges (mind. 15 min) 12,92 Euro
102 Lokale Fluoridierung mit Lack oder Gel 6,46 Euro
201 Behandlung überempflindlicher Zahnflächen 6,46 Euro
402 Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen 5,81 Euro
Somit könnten bei Durchführung aller individualprophylaktischer Leistungen (inkl. PZR) maximal ca. 117 Euro vom Zahnarzt abgerechnet werden.
Eine Abrechnung für PZR analog anderer GOZ-Ziffern (z.B. 206, 212, 404, 407) wird in aller Regel nicht von der Arag akzeptiert.
MfG
Hans Waizmann
Re: Prophylaxe mit der ARAG Z100 Zahnzusatzversicherung
Frage von: heze am
18.07.2007 um 12:04:12 beantwortet
Vielen Dank, lieber Admin!
Ich denke, das ist immer noch sinngemäß.
Gruß
heze
Re: Prophylaxe mit der ARAG Z100 Zahnzusatzversicherung
Frage von: heze am
18.07.2007 um 12:04:12 beantwortet
Hallo und vielen Dank, Herr Waizmann!
Zunächst mal ist das sicher immer noch sehr gut.
Aber irgendwie kommt das subjektiv so rüber, wie wenn man diese Einschränkungen erst nach Vertragsabschluß bzw. nach hartnäckigem Nachfragen erfährt. In der Tarifbeschreibung steht einfach nur was von 100%. Andererseits ist ein Laie (wie ich einer bin) mit dem Thema GOZ u. U. auch etwas überfordert.
Wenn also z. B. die Nachbarin (Raucherin) einmal im Jahr mangels Zusatzversicherung auf eigene Rechnung zur PZR geht und dabei 80,- € bezahlt, schließt das also sicher einen oder mehrere der von Ihnen aufgelisteten Zusatzleistungen 100, 101... ein. Dann käme es unterm Strich auch hin mit den 60 Euro für die PZR.
Was mich noch interessieren würde ist, wovon hängt das denn ab, ob ein Zahnarzt 50 oder 100 Euro für eine PZR verlangt? Ist da einfach nur der Leistungsumfang unterschiedlich? Danke.
Gruß
heze
Re: Prophylaxe mit der ARAG Z100 Zahnzusatzversicherung
Frage von: Hanswaizmann am
18.07.2007 um 12:04:12 beantwortet
www.hanswaizmann.de - Nr. 1 Preisvergleich für Zahnzusatzversicherung
Hallo Heze,
das kommt nicht nur so rüber, sondern ist (leider) so - diese Abrechnungsmodalität ist natürlich nicht explizit in den Bedingungen geregelt - ebensowenig wie genau drinsteht, welche Ziffern bei Implantaten, Inlays, Füllungen, etc. wie abgerechnet werden können - das würe allerdings auch den Umfang von Tarifbedingungen sprengen.
Wie viel ein Zahnarzt für eine Prophylaxe-Sitzung verlangt, hängt sicherlich in erster Linie vom Leistungsumfang ab --> d.h. es ist davon auszugehen, dass eine Behandlung für 100 Euro umfangreicher ausfällt als eine für 50 Euro --> so "sollte" das zumindest sein. Aber genau nachvollziehen bzw. kontrollieren kann man das natürlich nicht.
Manche Zahnärzte scheuen sich sogar davor, eine GOZ-Abrechnung zu machen, damit sie nicht genau offenlegen müssen, wie sie was genau abrechen - man verlangt dann z.B. einen Pauschalpreis.
MfG
Hans Waizmann
Neue Antwort zu dieser Frage schreiben
Rechner, Forum & Co.
Abschluss Zahnzusatzversicherung
Einzelne Zahnzusatzversicherungen im Vergleich
Spezial-Vergleiche
Themen-Specials
WaizmannTabelle 2012
