Frage: Signal Z 50-3 - Leistungskatalog Zahnzusatzversicherung
Frage von: nanu am 16.08.2007 um 14:37:59
Werden bei o.b. Tarif wirklich grundsätzlich 50% der Restkosten erstattet?
Auch moderne Therapien wie Laser, Ozon, Sirijet, Akupunktur, Homöopathie, Therapie für Dentalphobiker etc. pp.?
Oder gibt es Eingrenzungen? Gibt es einen ausführlichen Leistungskatalog?
Vielen Dank fü eine Antwort!
Re: Signal Z 50-3 - Leistungskatalog Zahnzusatzversicherung
Frage von: admin am
16.08.2007 um 14:37:59 beantwortet
Hallo,
mal eine kleiner Einschub zum Thema Leistungskatalog:
deutsche Versicherungen weigern sich leider immer noch, vollständige Leistungskataloge herauszugeben. Die Prospekte und AGB´s sind immer unvollständig. Dies ist leider gewollt, um im Zweifel einen Handlungsspielraum bei der Erstattung zu haben. Dies soll nicht heissen, dass die Versicherung grundsätzlich nicht leisten. Für den Verbraucher heisst dies, das er im Zweifel die etwas schlechteren Karten hat. Dies ist im Sinner einer bestmöglichen Leistungstransparenz sehr schade.
Unsere Forum Moderator HansWaizmann.de gibt deswegen auch eigene Leistungskataloge heraus, die ständig verbessert werden.
gruß rici
Re: Signal Z 50-3 - Leistungskatalog Zahnzusatzversicherung
Frage von: Hanswaizmann am
16.08.2007 um 14:37:59 beantwortet
www.hanswaizmann.de - Nr. 1 Preisvergleich für Zahnzusatzversicherung
Hallo Nanu,
wenn Sie den Antrag für Signal B oder A (in beiden ist der Z 50-3 enthalten) bei uns online anfordern (www.hanswaizmann.de) können Sie auch einen Leistungskatalog erhalten.
Grundsätzlich leistet der Z 50-3 für alle Zahnbehandlungen, die schulmedizinisch erprobt sind und medizinisch notwendig sind.
Ob spezielle wie von Ihnen aufgeführte Behandlungen erstattungsfähig sind, kommt auf den Einzelfall an. Ozon-Therapie ist m.W. z.B. noch nicht schulmedizinisch zweifelsfrei anerkannt, wird daher i.d.R. nicht erstattet.
MfG
Hans Waizmann
» Werden bei o.b. Tarif wirklich grundsätzlich 50% der Restkosten erstattet?
» Auch moderne Therapien wie Laser, Ozon, Sirijet, Akupunktur, Homöopathie,
» Therapie für Dentalphobiker etc. pp.?
» Oder gibt es Eingrenzungen? Gibt es einen ausführlichen
» Leistungskatalog?
»
» Vielen Dank fü eine Antwort!
Re: Signal Z 50-3 - Leistungskatalog Zahnzusatzversicherung
Frage von: nanu am
16.08.2007 um 14:37:59 beantwortet
Ich habe dent fest + Z50-3 über sie abgeschlossen, jedoch keinen Leistungskatalog erhalten.
Also keine Erstattung für "HealOZone", Laser etc.. Denn das ist ja wohl alles noch nicht "Schulmedizinisch" anerkant?
Re: Signal Z 50-3 - Leistungskatalog Zahnzusatzversicherung
Frage von: Hanswaizmann am
16.08.2007 um 14:37:59 beantwortet
www.hanswaizmann.de - Nr. 1 Preisvergleich für Zahnzusatzversicherung
Hallo Nanu,
für den Dent-Fest u. Z 50-3 gibt es leider keinen bestätigten Leistungskatalog.
Alle Behandlungen, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind, sind nicht erstattungsfähig.
Falls Ihr Zahnarzt eine Behandlung vorschlägt, würde ich Ihnen grundsätzlich folgende Vorgehensweise empfehlen:
lassen Sie vor Behandlungsbeginn einen Kostenplan vom Zahnarzt aufstellen und reichen diesen schon vorab bei der Signal ein - die Signal prüft dann schon vor Behandlungsbeginn, ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden (oder nicht).
MfG
Hans Waizmann
» Ich habe dent fest + Z50-3 über sie abgeschlossen, jedoch keinen
» Leistungskatalog erhalten.
»
» Also keine Erstattung für "HealOZone", Laser etc.. Denn das ist ja wohl
» alles noch nicht "Schulmedizinisch" anerkant?
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