Frage: Frage zur 8 Monatigen Wartezeit

Frage von: Torsten22 am 09.01.2007 um 07:32:00

Hallo

Ich interessiere mich für eine Zusatzversicherung und habe festgestellt das die Wartezeiten zwischen 3 und 8 Monaten liegen.
Meine Frage bezieht sich auf diese Wartezeit.
Was passiert wenn ich die Versicherung abgeschlossen habe und ich mir in diesen 3-8 Monaten z.B. einen Zahn abbreche? Muss ich dann noch die Kosten selber tragen oder erstattet die Versicherung die Kosten erst nach den 3-8 Monaten.
Es wäre toll wenn mir jemand eine Antwort geben könnte.

Danke

Re: Frage zur 8 Monatigen Wartezeit

Frage von: Hanswaizmann am 09.01.2007 um 07:32:00 beantwortet


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Hallo Torsten,

sofern während dieser Wartezeit ein Schaden eintritt, ist dieser zwar schon "versichert", wird aber frühestens nach Ablauf der Wartezeit erstattet.

Beispiel:

Vertragsbeginn ist der 1.1.2007 - Wartezeit 8 Monate

im April 2007 muss ein Zahn gezogen werden. Der Zahn wird zunächst mit einem Provisorium versorgt und soll später überkront werden.

Das wäre dann versichert und die Krone würde bezahlt werden, sofern die Behandlung dann nach dem 1.9.2007 stattfindet (nach Ablauf der Wartezeit).

Re: Frage zur 8 Monatigen Wartezeit

Frage von: admin am 09.01.2007 um 07:32:00 beantwortet

Gilt das gleiche für Unfälle? Oder fällt da die Wartezeit nicht ganz weg?

gruß

Re: Frage zur 8 Monatigen Wartezeit

Frage von: Hanswaizmann am 09.01.2007 um 07:32:00 beantwortet


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Bei Unfall fällt (zumindest bei den meisten Versicherern) die Wartezeit weg, d.h. wenn Sie sich während der Wartezeit bei einem Verkehrsunfall die Frontzähne ausschlagen, wäre das sofort auch schon erstattungsfähig

Re: Frage zur 8 Monatigen Wartezeit

Frage von: tester am 09.01.2007 um 07:32:00 beantwortet

im April 2007 muss ein Zahn gezogen werden. Der Zahn wird zunächst mit

Re: Frage zur 8 Monatigen Wartezeit

Frage von: Hanswaizmann am 09.01.2007 um 07:32:00 beantwortet


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Hallo Tester,

ich bitte um Nachsicht - ich bin trotz allem Wissen um Zusatzversicherung noch kein Zahnarzt ;-)

Das Beispiel war falsch, da haben Sie schon Recht (hab ich nicht genau drüber nachgedacht) - hier evtl. ein besseres:

Abschlusstermin ist der 1.2.2007 - im April 2007 muss eine Kunststofffüllung ausgetauscht werden, weil sie kaputt gegangen ist - der Zahnarzt könnte provisorisch eine günstige Zementfüllung reinmachen und die dann später (nach der Wartezeit) gegen ein hochwertiges Keramik-Inlay versichern - das wäre abgedeckt.


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